Meine Eltern haben vor ca. 20 Jahren für einen Kredit meines Bruders gebürgt. Der Kredit und die Bürgschaft wurden in das Grundbuch Ihres Hauses eingetragen. Nach dem Tod meiner Eltern hat meine Schwester das Haus inkl. Bürgschaft geerbt. Mein Bruder ist mittlerweile Pleite und Privatinsolvent, so das die Bank das Geld nun von meiner Schwester einfordert.Das Ganze sieht so aus, dass meine Schwester in den kommenden 15 Jahren ca. 500 Euro von Ihren 1.300 Euro Einkommen zahlen soll. Tut Sie dies nicht, droht die Bank mit Zwangsversteigerung. Kann man dagegen etwas tun ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? An wen kann man sich wenden ?
Meine Eltern haben vor ca. 20 Jahren für einen Kredit meines
Bruders gebürgt. Der Kredit und die Bürgschaft wurden in das
Grundbuch Ihres Hauses eingetragen.
Bürgschaften werden nicht in Grundbücher eingetragen.
die Bank das Geld nun von meiner Schwester einfordert.Das
Ganze sieht so aus, dass meine Schwester in den kommenden 15
Jahren ca. 500 Euro von Ihren 1.300 Euro Einkommen zahlen
soll. Tut Sie dies nicht, droht die Bank mit
Zwangsversteigerung. Kann man dagegen etwas tun ?
Jetzt nicht mehr. Man hätte allenfalls seinerzeit die Erbschaft ausschlagen können, aber dafür ist es nun ein bißchen zu spät.
Hallo!
Man erbt auch Schulden oder wie hier mögliche Schulden, wenn eine Bürgschaft eingefordert wird.
Ist das Haus denn überhaupt so viel wert ?
Die Bürgschaft jetzt noch anzufechten halte ich für aussichtslos. Eltern waren zahlungskärftig genug um für die Summe zu bürgen, sie hatten das Haus.
Bürgschaften sind oft nur dann missbräuchlich und unwirksam, wenn der Bürge selbst überhaupt über kein Einkommen oder Werte verfügt. Das sieht hier nicht so aus.
Beratung bei einem Schuldenberater oder Anwalt, was man machen könnte um sein Haus zu behalten.
Mit Bank verhandeln, weniger Monatsbeträge, längere Zeit.
Abgeltung gegen reduzierte Einmalzahlung, die man dann über Familie oder Kredit aufbringt
Freiverkauf des Hauses, um einen höheren Erlös zu erzielen
MfG
duck313
Hallo,
Bürgschaften sind oft nur dann missbräuchlich und unwirksam,
wenn der Bürge selbst überhaupt über kein Einkommen oder Werte
verfügt.
das ist nur eines der Kriterien. Mindestens genauso von Bedeutung ist die emotionale Nähe, die ausgenutzt wird, wie das bspw. bei Eheleuten der Fall ist. Wenn also eine mittellose Ehefrau ohne nennenswertes Einkommen für einenen Kredit über ein paar hundertausend Euro bürgt, ist das durchaus (erfolgreich) anfechtbar. Nicht aber, wenn Eltern für ihren Sohn bürgen und sowohl über Einkommen als auch Vermögen verfügen.
Gruß
C,
Hallo,
man sollte sich erst einmal die Bürgschaftsurkunde zeigen lassen, denn Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft.
Die Bürgschaft könnte beispielsweise zeitlich befristet gewesen sein,…
also wäre es sinnvoll, bevor man zu einem Analt geht, sich erst die Kopie der Bürgschaft zu besorgen, denn auch ein RA wird erst prüfen, ob die Bü überhaupt noch wirksam ist.
lG
Das Ganze sieht so aus, dass meine Schwester in den kommenden 15 Jahren ca. 500 Euro von Ihren 1.300 Euro Einkommen zahlen soll. Tut Sie dies nicht, droht die Bank mit
Zwangsversteigerung. Kann man dagegen etwas tun ?
Das Haus in Abstimmung mit der Bank verkaufen. Dann wäre man ggf. schuldenfrei.
man sollte sich erst einmal die Bürgschaftsurkunde zeigen
lassen, denn Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft.
Die Bürgschaft könnte beispielsweise zeitlich befristet
gewesen sein,…
Ja, das gibt es, aber nur bei bestimmten Arten von Bürgschaften, z.B. bei Vertragserfüllungsbürgschaften, bei Gewährleistungsbürgschaften usw. Also immer dann, wenn auch die zugrunde liegende Verpflichtung befristet ist. Bei einem Kredit ist die Verpflichtung erst dann erfüllt, wenn er auch zurückgezahlt wird und deswegen wird sich kein Kreditinstitut eine Bürgschaft geben lassen (zumal die Texte von den KI sowieso vorgegeben werden), die auf einen Zeitraum befristet ist, der kürzer ist als die Kreditlaufzeit.