Muss ich die biotonne bezahlen obwohl ich keine be

hey,also wir wohnen zur miete,und unser vermieter hatte eine biotonne damals bestelltfür die mieter die eine haben wollten so.und unsere vormieterin hatten eine biotonne die sie angemeldet und beim auszug wieder abgemeldet haben.(die wohnung stand fast ein halbes jahr leer)jtzt verlangte unser vermieter das wir die biotonne abmelden sollten.(und zum abholen rausstellen sollten).und verlangt von uns das wir diese tonne zahlen sollen,nur wir haben sie doch nicht beantragt.(stand aber in unseren gemieteten schuppen)muss ich die biotonne bezahlen???die gehörrt doch eigendlich unseren vermieter oder?(hatt aber unseren namen mit der nummer der tonne beim landratsamt angegeben)

Diese Frage lässt sich so nicht beantworten, ohne die lokalen Regelungen der Müllfirma oder Stadt zu kennen und den MV…

Hallo Schnatti,
also ich bin in dem Bereich leider kein Experte.
Denke aber das der Vermieter die Biotonne auch über die Nebenkosten hätte abrechnen können, genauso wie z.b die Flurreinigung oder Kosten für Gartenpflege
Dem Mieter ist ja beim Einzug bekannt gewesen das eine Biotonne vorhanden ist.
Ob eine Biotonne Pflicht ist hängt von der jeweiligen Stadt ab in der Du wohnst.
Folgendes ist im Netz dazu zu finden:

Für die Bereitstellung einer Biotonne wird zumeist von den Entsorgungsunternehmen eine gesonderte Gebühr erhoben. Der Anschlusszwang an die Biotonne wird allerdings in den abfallwirtschaftlichen Verwaltungseinheiten sehr unterschiedlich gehandhabt. So bestand 1997 in 59 % der Verwaltungseinheiten mit Bioabfallerfassung ein Anschlusszwang. Jedoch boten mehr als 90 % dieser Verwaltungseinheiten mit Anschlusszwang durch schriftlichen Nachweis der Eigenkompostierung eine Befreiung vom Abschluss an – in 52 % der Einheiten mit Anschlusszwang konnte auch eine gemeinschaftliche Nutzung einer Biotonne mit Nachbargrundstücken erfolgen.[4]

Im Leitsatz zur Berücksichtigung der Bioabfallentsorgung bei der Abfallentsorgungsgebühr (9 LA 87/05 OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2005, Vorinstanz 2 A 2341/03 VG Oldenburg vom 15. Februar 2005) erkennt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als Recht:

„Der Satzungsgeber muss durch die Gebührenregelung einen Anreiz zur Trennung der Abfallfraktionen geben; die Gebührenregelung soll die Akzeptanz der Bioabfalltonne bewirken; die Eigenkompostierung darf nicht verboten oder unzumutbar erschwert werden; dem Bürger darf nicht über einen „finanziellen Anschlusszwang“ eine Biotonne aufgezwungen werden.“

Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln (AZ.: 14 K 5990/00 vom 26. Februar 2002). Hier wurde dem Satzungsgeber die Möglichkeit verschaffen, zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Bioabfallerfassung und -verwertung auch diejenigen mit Kosten der Biotonne zu belasten, die diese nicht nutzen. Einen Gebührenabschlag für die praktizierte Eigenkompostierung schließe dies entsprechend dem Regierungsentwurf zum LAbfG NW nicht aus.

Soweit von meiner Seite und viel Glück

hallo, also meiner meinung nach muss die biotonne entweder in den nk inkl sein oder sie muss im vertrag extra aufgeführt sein als zusätzliche kosten. wenn im vertrag steht, dass die müllentsorgung inkl ist dann müsst ihr auf keinen fall zahlen! meine meinung.

vg

vielen dank für die anskunft,noch ne kleine ´frage wenn sie uns aber nicht gehört also ich meine wir haben sie ja nicht bestellt müssen wir die trotzdem zahlen?gehört die da nicht unseren vermieter?(wir haben ein grossen komosthaufen),aber ich kann doch nicht irgendwo einziehen eine tonne bestellen und ausziehen und die tonne meinen nachmietern überlassen oder???da muss sich doch der vermieter drum kümmern oder?

Wie gesagt:
Ohne Regeln des Ortes genau zu kennen „gehört“ sie wriklich nicht dem „unternehmen“, welches für die Müllentsorgung zustaendig ist ? Ohne den MV zu kennen, kann man dazu auch nichts sagen ! Stichwort Nebenkosten.
Ich würde mal das Müllunternehmen anrufen. Wenn die eine Rechnung geschickt haben, sollten die einem das auch erklären können, auf welcher Grundlage das erfolgt.

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Normalerweise können die Mülltonnen nur vom Vermieter bestellt und abbestellt werden. Der Vermieter zahlt auch die Abfallgebühren und legt diese auf die Mieter um. Näheres regelt die Abfallgebühren-Satzung der jeweiligen Gemeinde. Eventuell dort nachfragen.

Gruß
Udo

Lieber Anfrager!
Wie lautet der Mietvertrag hinsichtlich Müllabfuhr?
Ist eine Biotonne vereinbart?
Wenn die Vormieter die Biotonne abgemeldet hatten, muß diese neu angemeldet werden. Habt Ihr eine solche Anmeldung unterschrieben? Der Vermieter kann ohne Ihre Zustimmung keine Biotonne auf Ihren Namen anmelden.
Fällt Biomüll an?
In meinem Literaturbestand zu diesem Thema habe ich keine Regelung gefunden.
Rein nach dem Gefühl, der Vermieter kann die Biotonne Ihnen nicht anlasten, denn Sie haben keine bestellt oder angemeldet.
Was steht in Ihrem Mietvertrag!
Es tut mir leid nicht mehr zu diesem Thema sagen zu können.
Großer Sucher

vielen dank das sie mir geantwortet haben,.
DA IST KEINE BIOTONNE INBEGRIFFEN IM MIETVERTRAG UND EINE VEREINBART AUCH NICHT NUR UNSERE VORMIETERIN HATTE EINE UND DIE HAT SIE JA ABGEMELDET-NEIN HABEN NICHTS UNTERSCHRIEBEN-JA BIOMÜLL FÄLLT AN ABER WIR HABEN JA EIN GROSSEN KOMOSTHAUFEN WO WIR VOM VERMIETER AUS DEN BIOMÜLL HINSCHAFFEN DÜRFEN.(hat uns ja ein schreiben gegeben was auf ein biokomposthaufen drauf darf und was nicht.
also er darf auch nicht uns die stellgebühr berechnen oder.

Lieber Anfrager!
So, wie Sie schreiben, müssen Sie keine Bio Tonne bezahlen. Es gilt nur, was auch vereinbart (schriftlich) ist. Weisen Sie bei Ihrem Vermieter die Belastung zurück und verweisen Sie auf Ihren Mietvertrag.
Alles gute, Großer Sucher

Hallo,
ob Ihr die Biotonne benutzt entscheidet alleine Ihr. Dies kann der Vermieter in keinster Weise vorschreiben. Wenn der Vermieter jedoch die Müllmarke zahlt, könnt Ihr sie ja benutzen, aber ansonsten kann Euch nix passieren.

MfG
murmeltier