Ausweispflicht eines Polizisten

Hallo,

vor ca. 1h sprechen mich 2 Poliszisten an, Sie solle ich Ihnen mal meinen Ausweis zeigen. Klar kein Problem, habe ich ja dabei, dann wollte er meine EC und Kreditkarten kontrollieren, da gerade ein Trickbetrüger versucht hätte Geld abzuheben. Darauf hin wollte ich den Dienstausweis des Polizisten sehen, worauf dieser sagte, dass müsse er nicht, da er in Uniform ist und es wäre kein Fasching, wohl fassungslos das ich so was sagte. darauf hin, sagte ich, bevor ich meine Karten jemanden Fremden gebe, hätte ich gerne den Dienstausweis gesehen und er er wäre dazu verpflichtet. Er sagte nein, seine Kollegin zeigte mit genervt unaufgefordert den Ausweis, ein Polizeiwagen hielt und ich gabe meine EC/Kreditkarten zur Überprüfung. Ein flüchtiger Blick und er sagte, ich könne gehen und er nochmals beteuert er müsse den Ausweis mir nicht zeigen.

Frage: Muss ein Polizist sich ausweisen ja oder nein ?

Grüß Dich,

der Beamte hat Unrecht:

Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte

Sofern der Zweck einer polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, muss sich die Polizei einem Betroffenen (nicht Zuschauer) gegenüber ausweisen (gilt nicht für „verdeckte Ermittler“).

Polizei in Uniform: Vorstellen mit Name und Dienststelle oder Visitenkarte. Auf Verlangen soll auch der Dienstausweis
vorgezeigt werden (wenn es die Umstände erlauben)

Polizei in Zivil: Zu Beginn der Amtshandlung Nennung von Name
und Dienststelle oder Visitenkarte, unaufgefordert ist der Dienstausweis vorzuzeigen

Kriminalbeamte: Zu Beginn der Amtshandlung Dienstmarke vorzeigen,
auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen

Wenn Du das für angemessen hältst, kannst Du Dich über das Verhalten des Beamten bei seiner Dienststelle beschweren, er wird dann dienstrechtlich belangt werden…

Viele Grüße
Jana

Hallo chab,

Frage: Muss ein Polizist sich ausweisen ja oder nein ?

soweit ich weis ja, weil man sich ja den Namen merken können muß, so man eine Beschwerde hat.

Gandalf

Hallo chab,

dabei, dann wollte er meine EC und Kreditkarten kontrollieren,
da gerade ein Trickbetrüger versucht hätte Geld abzuheben.

Also gerade so Dingen wird von der Polizei empfohlen sich immer den Dienstausweis zeigen zu lassen!
Es ist nämlich ein beliebtes Spiel alte Leute rauszuklingeln und sie beispielsweise aufzufordern ihre Bargeldreserven auf Falschgeld zu überprüfen, Scheckkarten, Kreditkarten etc. mal anzusehen…

Über sowas würde ich mich beschweren (und ich bin ein friedliebender Mensch)

Grüße
HylTox

Danke Euch allen. Ich denke ich sollte mal eine Leserbrief schreiben, wirkt mehr als eine Beschwerde.

Hallo,

Wenn Du das für angemessen hältst, kannst Du Dich über das
Verhalten des Beamten bei seiner Dienststelle beschweren, er
wird dann dienstrechtlich belangt werden…

er kann, wird im Zweifel aber nicht, wobei ich mal unfairerweise auf Basis von zwei Fällen verallgemeinere. Beide male durfte ich mir am Telephon noch ein paar Unverschämtheiten anhören, als ich nach einiger Zeit mal nachfragte, was aus den Beschwerden geworden ist. Ist „natürlich“ alles im Sande verlaufen.

Gruß
Christian

So nicht Bundesweit richtig!!

Grüß Dich,

der Beamte hat Unrecht:

Auch sowas mal kommt vor.

Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte

Welches PAG - ich nehme an Bayern?? Polizei ist Ländersache und unterliegt daher, abgesehen von Strafprozessualen Maßnahmen, die Bundeseinheitlich die StPO regelt, im Polizeirecht und in den Dienstvorschriften den landesrechtlichen Bestimmungen, in Berlin z.B. gilt das ASOG.
Hierbei muss man jedoch unterscheiden. IdR gibt der Gesetzgeber in den Polizeigesetzen nicht vor, WIE die Polizei sich zu erkennen geben muss.

§6 PAG Bayer
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. 2 Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.

Auch hier steht nur, das der Beamte sich ausweisen muss - möglicher weise läßt die Dienstvorschrift die Uniform sogar allein gelten.
In Berlin z.B. gibt es keine Gesetzliche Regelung, sondern NUR die Dienstvorschrift.

Sofern der Zweck einer polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet
wird, muss sich die Polizei einem Betroffenen (nicht
Zuschauer) gegenüber ausweisen (gilt nicht für „verdeckte
Ermittler“).

Mir ist kein Gesetz bekannt, dass explizit vorschreibt, WIE die Polizei sich zu erkennen geben muss - also durch Weste mit Aufschrift, Ausweis, Uniform, etc. - aber wie gesagt, Ländersache… Das näherer regelt ja auch im PAG die Dienstvorschrift.

Polizei in Uniform: Vorstellen mit Name und Dienststelle oder
Visitenkarte.

Triff in Berlin z.B. überhaupt nicht zu. Der Beamte MUSS auf Verlangen nur seine Dienstnummernkarte aushändigen, um Beschwerden oder auch mal Lob zu ermöglichen.

Auf Verlangen soll auch der Dienstausweis
vorgezeigt werden (wenn es die Umstände erlauben)

Das ist allerdings auch in Berlin so.

Polizei in Zivil: Zu Beginn der Amtshandlung Nennung von Name
und Dienststelle oder Visitenkarte, unaufgefordert ist der
Dienstausweis vorzuzeigen

Ebenfalls muss in Berlin der Name und die Dienststelle nicht genannt werden. Der Dienstausweis oder die Kripomarke sind vorzuweisen - wenn das zeitlich möglich ist, wird z.B. schwer bei sofortigem Zugriff.

Kriminalbeamte: Zu Beginn der Amtshandlung Dienstmarke
vorzeigen,
auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen

Das gleiche wie bei Schutzpolizei in Zivil - die übrigens auch eine Marke haben kann.

Wenn Du das für angemessen hältst, kannst Du Dich über das
Verhalten des Beamten bei seiner Dienststelle beschweren, er
wird dann dienstrechtlich belangt werden…

Man muss sich ja nicht immer gleich über jeden Quatsch beschweren. Auch Polizisten können mal irren.

Und als Anmerkung:
Auch wenn sich der Beamte gar nicht oder nicht korrekt ausweist, kann die Gegenwehr gegen Polizeiliche Maßnahmen einen Widerstand iSd § 113 StGB darstellen.

M.

Hallo,
das einzige wozu Du verpflichtet bist, ist Dich auszuweisen, egal ob die Person sich als Polizist zu erkennen gibt oder nicht. Das er Deine Kreditkarten durchforsten und evtl. noch Dein Hartgeld zählen darf, scheint mir ziemlich fragwürdig.

Gruss
Enno

Moin,

er kann, wird im Zweifel aber nicht, wobei ich mal
unfairerweise auf Basis von zwei Fällen verallgemeinere. Beide
male durfte ich mir am Telephon noch ein paar
Unverschämtheiten anhören, als ich nach einiger Zeit mal
nachfragte, was aus den Beschwerden geworden ist. Ist
„natürlich“ alles im Sande verlaufen.

Eine Beschwerde landet aber sicherlich - auch wenn ihr nicht stattgegeben wird - in der Akte des Beamten und wird ihm wenn es öfters vorkommt bei anstehenden Beförderungen zum Nachteil gereichen. Im hier geschilderten Fall hielte ich allerdings eine Beschwerde für eine überzogene Reaktion, er wußte es vermutlich nicht besser und aufgrund der Reaktion seiner Kollegin vermute ich, daß sie das richtige Vorgehen nach dem Vorfall dikutiert/nachgeschlagen haben.

Gruß,
Tommy

Hallo Mike,

der Beamte hat Unrecht:

Auch sowas mal kommt vor.

Nur menschlich…

Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte

Welches PAG - ich nehme an Bayern??

Richtig. Aber: Ich bin deshalb nicht näher darauf eingegangen, da ich eine Auslegung der Juristischen Fakultär Passau gefunden habe, die praktisch allgemeingültig davon ausging. Ich bin natürlich kein Jurist :wink:

Ansonsten jedenfalls ist mir keinerlei Hinweis auf eine Nicht ausweisungspflicht des Polizeibeamten, nur, weil er eine Uniform trägt, aufgefallen. Im Gegenteil aber sehr viele Beratungstipps diverser Polizeien, sich im Zweifel einen Ausweis zeigen zu lassen. Wie dieser Ausweis letztendlich aussieht, das variiert natürlich von Bundesland zu Bundesland…

Polizei ist Ländersache

Jap.

IdR gibt der
Gesetzgeber in den Polizeigesetzen nicht vor, WIE die Polizei
sich zu erkennen geben muss.

Siehe oben.

Wenn Du das für angemessen hältst, kannst Du Dich über das
Verhalten des Beamten bei seiner Dienststelle beschweren, er
wird dann dienstrechtlich belangt werden…

Man muss sich ja nicht immer gleich über jeden Quatsch
beschweren. Auch Polizisten können mal irren.

Deswegen habe ich geschrieben: ANGEMESSEN. Inwiefern sich jeder auf den Schlips getreten fühlt, muss derjenige ganz allein entscheiden.

Und als Anmerkung:
Auch wenn sich der Beamte gar nicht oder nicht korrekt
ausweist, kann die Gegenwehr gegen Polizeiliche Maßnahmen
einen Widerstand iSd § 113 StGB darstellen.

Das eine schließt das andere nicht aus.

Viele Grüße
Jana

Hi!

Hier ist in meinen Augen die einzig angemessene Reaktion ein dickes „Fuck you“. Dies natürlich im übertragenen Sinne. Meine EC- und Kreditkarten zeige ich NIEMANDEM! Schon gar nicht einer Person, die sich mir gegenüber nicht ausweisen möchte. Es ist schon gefährlich genug, die Kreditkarten an den Kassen immer wieder schlecht verdienenden Aushilfskräften in die Hand drücken zu müssen. Auf offener Straße gibt´s daher keinen Pardon.
Dies ist natzürlich nur meine Meinung, was Du daraus machst, steht auf einem anderen Blatt. Wichtig ist nur zu wissen, dass die Polizei hierzulande enge Grenzen einhalten muss. Man darf also ruhig seine Meinung sagen.

Grüße,

Mathias

Östereich ist nun wieder was ganz anderes

Richtig. Aber: Ich bin deshalb nicht näher darauf eingegangen,
da ich eine Auslegung der Juristischen Fakultär Passau
gefunden habe, die praktisch allgemeingültig davon ausging.
Ich bin natürlich kein Jurist :wink:

Die Juristischen Fakultäten haben eh in diversen dingen so ihre „Meinungen“ witig ist, was die Gerichte entscheiden.

Ansonsten jedenfalls ist mir keinerlei Hinweis auf eine
Nicht ausweisungspflicht des Polizeibeamten, nur, weil
er eine Uniform trägt, aufgefallen. Im Gegenteil aber sehr
viele Beratungstipps diverser Polizeien, sich im Zweifel einen
Ausweis zeigen zu lassen. Wie dieser Ausweis letztendlich
aussieht, das variiert natürlich von Bundesland zu
Bundesland…

Sich im Zweifel den Ausweis zeigen zu lassen, ist mit Sicherheit richtig und ich gehe auch davon aus, dass es eine Verpflichtung zum Vorweisen des selben in in jedem Bundesland gibt, in welcher Form auch immer - solange dadurch die Maßnahme nicht behindert wird natürlich.

M.

Genau das kann problematisch werden

EC- und Kreditkarten zeige ich NIEMANDEM! Schon gar nicht
einer Person, die sich mir gegenüber nicht ausweisen möchte.

Würde der Beamte im o.g. Fall dann eine Zwangsweise Durchsuchung vornehmen, würdest Du, falls Du Dich wehrst einen Widerstand gem. 113 StGB begehen.

Es ist schon gefährlich genug, die Kreditkarten an den Kassen
immer wieder schlecht verdienenden Aushilfskräften in die Hand
drücken zu müssen. Auf offener Straße gibt´s daher keinen
Pardon.

Das ist wahr, aber der Verbraucher entscheidet immernoch selbst, wie er bezahlen möchte.

Wichtig ist nur zu wissen, dass
die Polizei hierzulande enge Grenzen einhalten muss.

Die Polizei muss sich innerhalb ihrer Eingriffsermächtigungen bewegen. Diese geben aber, wie ich unten schon schrieb, nicht vor, wie sich ein Polizist auszuweisen hat.
Weist sich ein uniformierter Beamter nicht aus, ist dies beschwerdefähig, soweit er in dem jeweiligen Bundesland dazu verpflichtet ist, weiter nichts.
Deine EC - Karte müsstest Du ihm trotzdem zeigen, wenn er z.B. eine Durchsuchung nach einem Beweismittel iSd § 102 StPO durchführt.

Man darf
also ruhig seine Meinung sagen.

Das darf man natürlich.

Grüße,

Mathias

Hallo Mike!

EC- und Kreditkarten zeige ich NIEMANDEM! Schon gar nicht
einer Person, die sich mir gegenüber nicht ausweisen möchte.

Würde der Beamte im o.g. Fall dann eine Zwangsweise
Durchsuchung vornehmen, würdest Du, falls Du Dich wehrst einen
Widerstand gem. 113 StGB begehen.

Dem würde ich in diesem Fall äußerst gelassen entgegensehen.
Wie gesagt: weist er sich korrekt aus, ist das alles kein Problem.

Es ist schon gefährlich genug, die Kreditkarten an den Kassen
immer wieder schlecht verdienenden Aushilfskräften in die Hand
drücken zu müssen. Auf offener Straße gibt´s daher keinen
Pardon.

Das ist wahr, aber der Verbraucher entscheidet immernoch
selbst, wie er bezahlen möchte.

…genauso wie er somit entscheidet, wem er die Kreditkarten gibt oder zeigt…

Wichtig ist nur zu wissen, dass
die Polizei hierzulande enge Grenzen einhalten muss.

Die Polizei muss sich innerhalb ihrer Eingriffsermächtigungen
bewegen. Diese geben aber, wie ich unten schon schrieb, nicht
vor, wie sich ein Polizist auszuweisen hat.

Das gebe dann eben ich ihm vor. Klingt vermessen, ist mir meine Sicherheit sowie die meiner Finanzen jedoch wert. Den Richter möchte ich sehen, der angesichts der heutigen Trickbetrügereien hier ein negatives Urteil spricht, sollte es wirklich zu keiner Einigung bei der Kontrolle kommen.

Weist sich ein uniformierter Beamter nicht aus, ist dies
beschwerdefähig, soweit er in dem jeweiligen Bundesland dazu
verpflichtet ist, weiter nichts.

Na also. Welcher Polizist möchte denn so etwas riskieren, wenn es nur darum geht, sich ordentlich zu legitimieren?

Deine EC - Karte müsstest Du ihm trotzdem zeigen, wenn er z.B.
eine Durchsuchung nach einem Beweismittel iSd § 102 StPO
durchführt.

Dabei wünsche ich ihm ggf. viel Spaß. Ohne Schusswaffe würde er in diesem Fall nicht weiter kommen und die Presse, die ihn dann erwartet, sollte er besser nicht riskieren. Da ist es schon besser, kurz den Ausweis zu zücken, wie ich meine.
Merke: es gibt so viele schlechte Menschen auf dieser Welt, die in Polizeiuniformen ihr Unwesen treiben und keine Polizeibeamten sind, so dass bei mir ohne Ausweis gar nichts läuft.
Ich hatte diese Diskussion auch schon mal bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle, der Beamte marschierte auf mein Ersuchen, seinen Ausweis zu sehen, zurück zu seinem (Zivil)wagen, holte den Ausweis und zeigte ihn mir. Daraufhin stieg ich aus und gab ihm die Papiere, nach 2 Minuten war alles in freundlichem Ton erledigt.
Warum nicht gleich so?

Man darf
also ruhig seine Meinung sagen.

Das darf man natürlich.

Meine ich doch wohl.

Grüße,

Mathias

Hallo

Da gibts auch noch Bundespolizei , und die Uniformen sehen noch etwas anders aus .
Wenn die nur den Führerschein oder den Ausweis sehen wollen , und sich einigermaßen „benehmen“ , sehe ich keine Probleme .
Ein Ausweis , auch Dienstausweis , scheint oftmals ein großes privates Geheimnis zu sein .
Wenn man den Dienstausweis sehen darf , ist außerdem noch lange nicht gesagt , das man das erkennen kann , oder sich selber da dran erinnern kann , was da stand , bei sowas kann man sich auch mal informieren , wie eine Busfahrkarte aussieht .
MfG

Keine Strafbarkeit nach § 113 StGB
Hallo!

EC- und Kreditkarten zeige ich NIEMANDEM! Schon gar nicht
einer Person, die sich mir gegenüber nicht ausweisen möchte.

Würde der Beamte im o.g. Fall dann eine Zwangsweise
Durchsuchung vornehmen, würdest Du, falls Du Dich wehrst einen
Widerstand gem. 113 StGB begehen.

Das stimmt nur in objektiver Hinsicht. Subjektiv wäre kein Tatvorsatz gegeben und daher keine Strafbarkeit gemäß § 113 StGB.

Gruß
Tom

Doch - Dolus eventualis

Das stimmt nur in objektiver Hinsicht. Subjektiv wäre kein
Tatvorsatz gegeben und daher keine Strafbarkeit gemäß § 113
StGB.

Der Beamte im o.g. Fall trägt eine Uniform, es sind sogar zwei Beamte. Sie hatten mit Sicherheit auch Waffen und Funkgeräte. Derjenige normal denkende Mensch, der sich hier wehrt nimmt also zumindest billigend in Kauf, dass es sich tatsächlich um echte Beamte handeln könnte.
Somit handelt er auch subjektiv tatbestandsmäßig im dolus eventualis.

Mir ist sogar ein Fall bekannt, in dem ein Sprayer auf frischer Tat im Dunkeln von Zivilbeamten festgenommen wurde. Er gab an, nicht gehört zu haben, dass diese sich durch Zuruf „Polizei“ zu erkennen gaben und sich deshalb gegen vermeintliche Angreifer gewehrt zu haben.
Er wurde mit der Begründung verurteilt, er hätte damit rechnen müssen, von Polizisten erwischt zu werden, als er sich gegen diese wehrte. Soviel zum Subjektiven Tatbestand - ist natürlich Richterabhängig.

Ich will hier nicht sagen, dass der Beamte vor Ort besonder klug oder vorschriftsmäßig gehandelt hat. Ich warne bloß Unvorsichtige.

M.

Grüß Dich,

Die Juristischen Fakultäten haben eh in diversen dingen so
ihre „Meinungen“ witig ist, was die Gerichte entscheiden.

Ja, da magst Du wohl Recht haben, und auch die Gerichte widersprechen sich in vielen Dingen sehr oft. Ich wollte auch nur erklärend hinzufügen, dass dieser Text, den ich da übernommen habe, für Jurastudenten gedacht war als Hilfe für die Auslegungen verschiedener dienstrechtlicher Vorschriften.

Sich im Zweifel den Ausweis zeigen zu lassen, ist mit
Sicherheit richtig und ich gehe auch davon aus, dass es eine
Verpflichtung zum Vorweisen des selben in in jedem Bundesland
gibt, in welcher Form auch immer - solange dadurch die
Maßnahme nicht behindert wird natürlich.

Da schien auch einiges verquer gelaufen zu sein. Oftmals spielt (ungewollt?) aggressives Verhalten auch eine Rolle für Sturheit auf beiden Seiten. Ich persönlich gehe immer lieber den freundlichen Weg, dann wird man auch eher selten in unangenehme Situationen gebracht…

Wir sind uns einig?

Viele Grüße
Jana :wink:

Dem würde ich in diesem Fall äußerst gelassen entgegensehen.

Wie gesagt: weist er sich korrekt aus, ist das alles kein
Problem.

Im o.g. Fall tragen BEIDE eine Uniform.

…genauso wie er somit entscheidet, wem er die Kreditkarten
gibt oder zeigt…

Der Bürger entscheidet genau solange über den Großteil von dem was er tut und läßt, bis er in polizeiliche Maßnahmen gerät, dann entscheidet die Polizei.

Die Polizei muss sich innerhalb ihrer Eingriffsermächtigungen
bewegen. Diese geben aber, wie ich unten schon schrieb, nicht
vor, wie sich ein Polizist auszuweisen hat.

Das gebe dann eben ich ihm vor. Klingt vermessen, ist mir
meine Sicherheit sowie die meiner Finanzen jedoch wert. Den
Richter möchte ich sehen, der angesichts der heutigen
Trickbetrügereien hier ein negatives Urteil spricht, sollte es
wirklich zu keiner Einigung bei der Kontrolle kommen.

Der Richter würde wohl insbesondere im Ausgangsfall einer Überprüfung Deiner Kreditkarte weit weniger Bedeutung beimessen, als dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Aber Du kannst es ja mal ausprobieren.

Weist sich ein uniformierter Beamter nicht aus, ist dies
beschwerdefähig, soweit er in dem jeweiligen Bundesland dazu
verpflichtet ist, weiter nichts.

Na also. Welcher Polizist möchte denn so etwas riskieren, wenn
es nur darum geht, sich ordentlich zu legitimieren?

Höchstwahrscheinlich keiner mutwillig, jedoch halten sich die Betrügereien durch faschingspolizisten zum Glück in Grenzen.

Deine EC - Karte müsstest Du ihm trotzdem zeigen, wenn er z.B.
eine Durchsuchung nach einem Beweismittel iSd § 102 StPO
durchführt.

Dabei wünsche ich ihm ggf. viel Spaß. Ohne Schusswaffe würde
er in diesem Fall nicht weiter kommen

Ich denke doch.

und die Presse, die ihn
dann erwartet, sollte er besser nicht riskieren.

Ich habe bis jetz schon X Dienstkarten ausgegeben, war in Spiegel - TV zu sehen und mir haben ebenso X Leute mit Presse und Dienstaufsicht gedroht.
Bis jetzt nix negatives bei rausgekommen, obwohl ich genug Beamte kenne, denen durch Bürger mit abstrusen Rechtsmeinungen Nachteile erwachsen sind. In meinen Fällen habe ich später oft feststellen müssen, dass die, die vorher am lautesten schrien am Ende am kleinlautesten waren…

Da ist es
schon besser, kurz den Ausweis zu zücken, wie ich meine.
Merke: es gibt so viele schlechte Menschen auf dieser Welt,
die in Polizeiuniformen ihr Unwesen treiben und keine
Polizeibeamten sind, so dass bei mir ohne Ausweis gar nichts
läuft.

Natürlich ist das besser und auch richtig. Ich will hier ja auch nur darauf hinweisen, dass man sich an die Anweisungen von Polizeibeamten erstmal halten sollte, auch wenn - gerade ein Beamter in kompletter Uniform - aus welchen Gründen auch immer (vielleicht hat er ihn vergessen und das is ihm peinlich) nicht gleich seinen Ausweis zückt - eine Gesetzliche Formvorschrift dazu gibt es nämlich in den meisten Ländern nicht.

Dazu kommt noch die logische Überlegeung:
Handelt es sich um einen Gewalttäter der sich verkleidet hat nimmt er ihn dir auch mit Gewalt ab.
Ist ein Polizist tut er das auch, bloß Du bekommst noch eine Anzeige wegen Widerstand.
Die Chance, dass es sich um einen Verkleideten Handelt ist jedoch sehr gering.

Ich hatte diese Diskussion auch schon mal bei einer
nächtlichen Verkehrskontrolle, der Beamte marschierte auf mein
Ersuchen, seinen Ausweis zu sehen, zurück zu seinem
(Zivil)wagen, holte den Ausweis und zeigte ihn mir. Daraufhin
stieg ich aus und gab ihm die Papiere, nach 2 Minuten war
alles in freundlichem Ton erledigt.
Warum nicht gleich so?

Das ist bei einem Zivilbeamten natürlich misslich.

M.

Wir sind uns einig?

Na klar :wink:

— wie komm ich denn auf Östereich LOL…

M.