Rückgabe eines Bürostuhls beim netto - Markt

Hallo,

folgendes Problem:

es wurde im „netto“ einen „Managerstuhl“ gekauft.
Auf der Packung sah er ganz ordentlich aus und der Preis von 50 Euro war auch ok.

Während des Aufbauens des Stuhles fiel die absolut billige und schlechte Verarbeitung auf. Die Gewinde waren fehlerhaft, sodass 2 Schrauben gar nicht anzuziehen gingen. Die Plastik der Armlehnen war grob und billig und als der Stuhl stand, fiel noch auf, dass sich die Rollen sehr schwerfällig bewegten.

Auf der Packung war von „Wippfunktion“ die Rede, die dieser Stuhl schlicht und ergreifend nicht hatte!

Nun meine Frage: Kann man in dieser Situation den Stuhl zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Und wie verhält man sich richtig bei der Rückgabe?

P.S. Der Stuhl wurde wieder demontiert und so gut es geht wieder verpackt aber logischer Weise hinterlässt der Auf- und Abbau Spuren, die man gar nicht vermeiden kann. ( Plastiktüten aufgerissen etc. / schwarze Schrauben haben durch Einschrauben Farbe verloren )

Danke für die Hilfe :smile:

Hallo,

es wurde im „netto“ einen „Managerstuhl“ gekauft.
Auf der Packung sah er ganz ordentlich aus und der Preis von
50 Euro war auch ok.

für 50 Euro gibt es nicht Mal einen halbwegs tauglichen standard Bürostuhl, erst recht keinen, der „Manager-geeignet“ wäre. Es wäre mir auch neu, dass Büromöbel für Führungskräfte über „netto“ bezogen werden.

Während des Aufbauens des Stuhles fiel die absolut billige und
schlechte Verarbeitung auf. Die Gewinde waren fehlerhaft,
sodass 2 Schrauben gar nicht anzuziehen gingen. Die Plastik
der Armlehnen war grob und billig und als der Stuhl stand,
fiel noch auf, dass sich die Rollen sehr schwerfällig
bewegten.

Lediglich die Tatsache, dass die Gewinde fehlerhaft sind, begründen Ansprüche. Der Rest dürfte bei dieser Preisklasse eher üblich und somit kein Reklamationsgrund sein.

Auf der Packung war von „Wippfunktion“ die Rede, die dieser
Stuhl schlicht und ergreifend nicht hatte!

Was genau soll diese können? Mag vielleicht auch ein Mangel sein.

Nun meine Frage: Kann man in dieser Situation den Stuhl
zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Und wie verhält man
sich richtig bei der Rückgabe?

Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, also Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung besteht grundsätzlich nicht. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, also Austausch gegen mangelfreie Ware oder Reparatur.

P.S. Der Stuhl wurde wieder demontiert und so gut es geht
wieder verpackt aber logischer Weise hinterlässt der Auf- und
Abbau Spuren, die man gar nicht vermeiden kann. ( Plastiktüten
aufgerissen etc. / schwarze Schrauben haben durch Einschrauben
Farbe verloren )

Das ist irrelevant.

Gruß

S.J.

Danke für die Antwort

für 50 Euro gibt es nicht Mal einen halbwegs tauglichen
standard Bürostuhl, erst recht keinen, der „Manager-geeignet“
wäre. Es wäre mir auch neu, dass Büromöbel für Führungskräfte
über „netto“ bezogen werden.

Naja, er nannte sich halt „Managerstuhl“, was im dem Preissegment natürlich übertrieben ist.

Lediglich die Tatsache, dass die Gewinde fehlerhaft sind,
begründen Ansprüche. Der Rest dürfte bei dieser Preisklasse
eher üblich und somit kein Reklamationsgrund sein.

Ein generelles Umtauschrecht wegen „Nichtgefallen“ besteht in diesem Fall nicht? Im Markt gab es leider kein Vorführgerät, weswegen man nur von dem Bild auf der Packung und der Beschreibung ausgehen konnte.

Was genau soll diese können? Mag vielleicht auch ein Mangel
sein.

Im Allgemeinen versteht man sicher unter einer Wippfunktion, dass sich die Sitzfläche nach hinten „wippen“ lässt. Ein Mangel kommt eher weniger in Frage, da rein mechanisch ein solches Wippen vollkommen ausgeschlossen ist.

Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, also Rückgabe
gegen Kaufpreiserstattung besteht grundsätzlich nicht. Der
Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, also Austausch
gegen mangelfreie Ware oder Reparatur.

Siehe Punkt oben „Nichtgefallen“.

2 Like

Hallo!

Ein generelles Umtauschrecht wegen „Nichtgefallen“ besteht in
diesem Fall nicht?

Es gibt kein generelles Umtauschrecht wegen „Nichtgefallen“, weder in diesem, noch in anderen Fällen - das ist eine Ausnahme bei ganz wenigen Vertragsarten (Fernabsatzvertrag). Alles übrige ist nur Kulanz oder vertragliche Vereinbarung mit dem Verkäufer.

Ein
Mangel kommt eher weniger in Frage, da rein mechanisch ein
solches Wippen vollkommen ausgeschlossen ist.

Eine vertraglich zugesicherte und nicht vorhandene Funktion ist rechtlich ausgedrückt ein „Mangel“.

Ich würde deshalb bei der Wippfunktion und den Schrauben einhaken. Da eine Nachbesserung vermutlich technisch unmöglich ist (es sei denn, sie haben den gleichen Stuhl mit Wippfunkltion und besseren Schrauben da), wird es praktisch dann auf Rückabwicklung hinauslaufen.

Gruß,
Max

1 Like

Hallo,

Ein generelles Umtauschrecht wegen „Nichtgefallen“ besteht in diesem Fall nicht?

Wie schon erwähnt, ein generelles Umtauschrecht wegen Nichtgefallen existiert nicht.

Im Markt gab es leider kein Vorführgerät, weswegen man nur von dem Bild auf der
Packung und der Beschreibung ausgehen konnte.

Oder man hätte die Verpackung einfach öffnen können und so den Gegenstand vor dem Kauf genauer begutachten.

Grüße

Ich würde deshalb bei der Wippfunktion und den Schrauben
einhaken. Da eine Nachbesserung vermutlich technisch unmöglich
ist (es sei denn, sie haben den gleichen Stuhl mit
Wippfunkltion und besseren Schrauben da), wird es praktisch
dann auf Rückabwicklung hinauslaufen.

Danke Max,

genau so wurde es gemacht. Die Marktleiterin war sehr freundlich. Es wurde die nicht vorhandene Wippfunktion und die Schrauben angesprochen und auch, dass die Verpackung beschädigt ist, duch den Aufbau. Die Marktleiterin sagte direkt zu, dass der Stuhl zurückgebracht werden kann und das Geld erstattet wird, was im Anschluss sofort gemacht wurde :smile:

1 Like