Hallo,
der Horst bezieht sich hierbei auf Konstellationen, die in den letzten Jahren vom Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht (2005) geklärt wurden. Sie kommen in der Realität höchst selten vor. Es sollte mich wundern, wenn es aktuell mehr als tausend tatsächliche Fälle gäbe.
Fallbeispiel: Mann+Frau (in Ehe) zeugen Kind. Mann lässt sich scheiden und bekommt alleiniges Sorgerecht für das Kind zugesprochen. Mann lernt anderen Mann kennen und gründet mit ihm eine eingetragene Lebenspartnerschaft, in die er das Kind mit einbringt, so kann der zweite Mann u.U. das Kind adoptieren (Stiefkindadoption) und wird rechtl. zum zweiten Elternteil.
Du kannst sicher sein, dass dieser „Konsens“ ausreichend viele Gegner hat, die aus ideenpolitischen Gründen entsprechend viele Gegenstimmen zusammentragen wollen/würden/werden. Falls dieser Konsens je bestand.
Gerade in den weichen Wissenschaften, wozu sicher nicht nur ich die Psychos und Pädagogen zähle, kommen auf zwei Möglichkeiten zehn Lehrmeinungen. Und wer mehr Unterstützung durch Zitierungsanzahl oder Akteure aus der Politik/Medien erhält, der kann seine Sicht leicht durchsetzen.
Ausserdem vergisst Du, dass Geschlecht doch nur ein „Konstrukt“ ist und gerade „Rollenbilder“ schon zu allergischen Reaktionen bei einigen SozialwissenschaftlerInnen führen. Unterschätze nicht die Macht dieser „Visionäre“.
Es muss sich ja erst noch zeigen, ob die Homo-Ehe
- überhaupt im Rang der verfassungsrechtl. Ehe zulässig ist
oder aber bei Zulässigkeit evtl.
- einer Zweidrittelzustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf.
Auf jeden Fall geht es noch nach Karlsruhe.
Mitunter wg. der nur gefühlten Diskriminierung. Es gibt auch eingetragene Homo-Paare, die sich wirklich nur noch am Wort störten, die aber keinerlei faktische Diskriminierung zu erleiden hatten. Bspw. weil sie ohnehin kein Interesse an der Adoption eines Fremdkindes als Paar hatten.
Es gibt aber eine grosse Gruppe von Politiktreibenden, die mal wieder die strahlende Heldenrüstung als (eingebildete) „Vorreiter von Menschenrechten“ spielen wollten. Weniger wg. der Anzahl betroffener Homo-Partner als der Anzahl ideologisch orientierter Wähler. Ausserdem muss man sich doch koalitionsfähig machen (SPD), war schon immer dafür (Grüne) oder musste es wegen der „Wiedervereinigung“ Ost/West (PDS/WSAG) ins Programm aufnehmen.
Ja, aus den vorgenannten Gründen. Übrigens wird die eingetragene Lebenspartnerschaft dann für Neufälle nicht mehr zugänglich sein können. Altfälle werden sehr wahrscheinlich nicht zur Ehe wechseln müssen, sondern Bestandsschutz geniessen.
Das BVerfG hatte vor Jahren geurteilt, dass es keine Wahl geben darf zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. So war es der Hetero-Kombi Mann/Frau nicht möglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Sie hatten nur Zugang zur Ehe. Demzufolge darf jetzt auch eine Homo-Kombi nur eine Möglichkeit haben.
Gruß
vdmaster
P.S.: Die SPD-Fraktion hat nun endgültig den „Koalitionsfrieden“ gebrochen und die Koalition de facto beendet. Ab jetzt gilt „Säbel blank“. Es werden auch keine Gefangenen mehr gemacht.
Ab 01:40 (Peter Tauber ruft zur letzten Schlacht für Mutti)