Die Untersuchungsvorladung enthält dazu keinerlei Angaben. Der Bedienstete soll seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden, wird zudem erwartet, Alles, angeblich nur wegen der bestehenden Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn.
Grüße mki
Die Untersuchungsvorladung enthält dazu keinerlei Angaben. Der Bedienstete soll seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden, wird zudem erwartet, Alles, angeblich nur wegen der bestehenden Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn.
Grüße mki
Das geht natürlich garnicht! Das kann und darf er nicht verlangen! Nicht umsonst stehen seit geraumer Zeit auf den Krankmeldungen für den AG NICHT mehr die Diagnosen! ramses90
Hi!
Standen die denn jemals drauf?
Ich bin jetzt seit 1985 berufstätig und kann mich nicht wirklich erinnern, ob das mal so war.
VG
Guido
Hallo,
das macht er nur, wenn er begründeten Verdacht hat, dass er selber die Fürsorgepflicht nicht einhalten kann. Üblicherweise heisst das, dass der Bedienstete hier was vom Dienstherr will, zB von Überlastung befreit werden, Hilfe nach dem SGB im Sinne eines leidensgerechten Arbeitsplatzes, eine Versetzung usw. Irgendwas fehlt hier also. Sollte es so sein, dass der Bedienstete „ganz gern mal öfter“ (und nicht dienstlich begründet!) fehlt, könnte man natürlich die Untersuchung auch mit etwas begründen, das sich - zu Lasten des Bediensteten - deutlich weniger freundlich anhört…
Gruß vom
Schnabel
nichts, nichts, nichts…
keine Rede.
Doch, das war mal und ich bin/war schon 2 Jahrzehnte vor Dir berufstätig. ramses90
Hallo,
reden wir von einem Beamten oder einem Angestellten ?
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die Nachfrage. In wie fern würden sich fallbezogen die zwei Konstellationen (Beamter/Angestellte) von einander unterscheiden?
Welche Möglichkeit besäßen beide, um ihre Rechtspositionen zu verbessern?
Grüße mki
Irgendeinen Grund muss der AG ja haben, den Bediensteten zum Amtsarzt zu schicken.
Aus Jux und Dollerei macht der das nicht.
Wenn jemand aber regelmäßig krank ist, dann kann es durchaus sein, dass den AG eine Fürsorgepflicht trifft.
Also: butter bei die Fische und raus mit der Sprache
Der Hausarzt soll ja nicht den AG über die Diagnosen aufklären sondern einen anderen Arzt - der wiederum eine Schweigepflicht hat.
Und als AN hat man eine gewisse Mitwirkungspflicht. Wenn man die Arzt nicht von de Schweigepflicht entbindet, muss der Amtsarzt halt „ins Blaue“ untersuchen - und dann wird sich sicher irgendwas finden lassen.
Der Fall ist wie er ist.
Sachlage: Vorladung zur amtsärztlichen Untersuchung ohne Begründung und nur mit Verweis auf die Fürsorgepflicht.
Grüße mki
Bei Beamten gibt es andere Vorschriften, als bei Angestellten.
Von daher ist die Frage schon berechtigt - ich vermute auch, dass es sich um einen Beamten handelt, denn Angestellte werden üblicherweise zum Betriebsarzt geschickt (und das ist hier jemand gaaaanz anderes); der Amtsarzt hat genug anderes zu tun.
Wie gesagt: irgendwas muss da vorliegen, sonst sollte der AG keinen Grund haben.
ABER: der Betr. kann natürlich einfach nicht hingehen, auf die Entscheidung seines AG (bzw. Dienstherrn) warten und dann dagegen vorgehen.
Und wo steht das in den Postings von miki? Da steht nur, dass erwartet wird… Von wem? Beim Amtsarzt war sie/er ja noch garnicht. ramses90
Das hielte ich jetzt nicht für unbedingt ratsam. Dennoch vielen Dank.
Grüße mki
Das sei dahingestellt. Selbst wenn, wäre damit zu rechnen, dass der Betroffene sich das bestimmt nicht gefallen ließe.
Grüße mki
Rechtserheblich dürfte sein, dass der Dienstherr keine Gründe angibt sondern lediglich auf die bestehende Fürsorgepflicht hinweist. Wäre das ausreichend, hätte der Amtsarzt viel zu tun…
Grüße mki
Hallo,
wenn du Konkretes willst, solltest du in der Fallschilderung (zumindest auf Nachfragen) auch Fakten liefern. Beamtenrecht hat mit „normalem“ Arbeitsrecht kaum etwas zu tun und fürs Spekulieren ist mir meine Zeit zu schade.
&Tschüß
Wolfgang
hallo,
selbst als Beamter könnte man schon mal gehört haben, daß Amtsärzte
in Behörden idR auch die Funktion des Betriebsarztes wahrnehmen…
Dieses Thema ist nun geschlossen. Es ist nicht länger möglich, auf dieses Thema zu antworten.