Was der AG doch mit Ausübung seines Hausrechts durchsetzen kann. Oder eben mal die Polizei rufen wenn der AN uneinsichtig bleibt (Weigerung dem Hausrecht des AG zu folgen ist Hausfriedensbruch). Dann sollte Ruhe sein.
Hi!
Ja.
Du hast als AG das Weisungssrecht gem § 106 GewO.
Hält sich ein AN nicht daran, ist das abmahnwürdig.
VG
Guido
P.S. Da Du nicht so ganz sattelfest beim Thema Abmahnungen zu sein scheinst …
Ich sehe da nichts Schlimmes dran, solange er die Warterei nicht als Arbeitszeit abrechnet aber das ist ja scheinbar eh nicht der Fall.
Also bleibt übrig, dass er sich NACH DIENSTSCHLUSS nur noch ein bisschen seine (private) Zeit vertreibt. Das finde ich völlig in Ordnung, insbesondere wenn er auf eine Mitfahrgelegenheit wartet. Was bitte soll denn da der Schaden für das Unternehmen sein? Und das hier
finde ich auch in Ordnung. Wenn er keinen Schaden für den AG macht, soll er doch seine paar privaten Telefonate oder eMails am Arbeitsplatz machen.
Leute, was ist denn bei euch allen los? Einen AN mit dem Hausrecht kommen oder ihn von der Polizei rausgeleiten lassen? Und das alles nur, weil er noch ein bisschen da bleibt und seine Freitzeit vertut? Jetzt mal ernsthaft, wie seid denn ihr drauf?
Ich würde ihm das schlicht genehmigen. Und wenn ihr das lieber vertraglich regeln wollt, dann verrechnet einfach einen marginalen Betrag (bspw. 10€/Monat) als geldwerten Vorteil mit seinem Gehalt.
Aber nochmal - im Sinne eines vernünftigen Betriebsklimas würde ich ihm das einfach genehmigen, solange er nicht Freizeit als Arbeitszeit deklariert.
Dass es echt überhaupt niemanden interessiert, was du hier siehst (Wissensforum, arbeitsrechtliche Frage, etc.), verstehst du wahrscheinlich nicht - ich erwähne es trotzdem.
Super Idee - ein geldwerter Vorteil ist ein BEZUG (also Kosten), von dem der Arbeitgeber dann noch zusätzlich die anteiligen SV-Anteile tragen darf.
Auch hier viel Meinung und keine Ahnung?
Deine Meinungen in Ehren, aber die haben hier echt nix zu suchen.
Dass du dann noch sachlich korrekte Antworten negativ bewertest (sei es, weil du einfach anderer Meinung bist oder schlicht überhaupt keine Ahnung hast, spielt keine Rolle), ist dann einfach nur noch dumm und dreist.
Genau davon spreche ich. Warum nicht dem AN das Recht zum privaten Telefonieren und zum Aufenthalt in beheizten Räumen schenken? Genau das!
Weil es Kosten verursacht.
Also Gegenfrage: Warum doch?
Selbst, wenn der AG lediglich in seinen Räumen einfach nur seine Ruhe haben will …
Es geht hier um eine arbeitsrechtliche Frage, ob man es dulden muss - und das muss man halt nicht.
Das, was du hier von dir gibst, ist Plauderei - gibt es auch hier bei WWW.
Ja, Mitarbeiter verursachen Kosten. Das liegt in der Natur der Sache. Aber sie liefern auch einen Gegenwert. Und der steigt ganz erheblich mit der Motivation des Mitarbeiters. Also sollte ich als AG ein Interesse haben, die Motivation meiner Mitarbeiter möglichst hoch zu halten. Und dafür sind diese paar Euro gut investiertes Geld. Mit dem Hausrecht oder der Polizei erreicht man das komplette Gegenteil, nämlich dass der AN nur noch das vertraglich vereinbarte absolute Minimum für seinen Arbeitgeber leisten wird.
Wenn du keine Ahnung hast, worum es geht, solltest du einfach mal an das vermutlich bekannteste Zitat von Dieter Nuhr denken und dich daran halten!
Es geht hier nicht um Betriebsklima und Mitarbeitermotivation.
Man kann sogar mit ganz wenig Eigeninitiative über die Übersicht des Brettes Arbeitsrecht erkennen, dass es dem TE mit hoher Wahrscheinlichkeit so gar nicht um die Motivation des AN geht.
Aber tatsächlich hat auch das hier nichts zu suchen …
Natürlich kann jemand seine Mitarbeiter anweisen, zu gehen. Falls auch hier der fiktive Kleinbetrieb mit 3 Angestellten zugrunde gelegt wird, wird es kaum einen starken Betriebsrat geben, der umfangreiche Zugeständnisse abgetrotzt hat.
Der fiktive Arbeitgeber sollte sich aber überlegen, ob die bisher angefragten arbeitsrechtlichen Möglichkeiten (die für behördengleiche Großbetriebe notwendig und sinnvoll sind), bei 3 Angestellten und relativ flexiblen Kündigungsbedingungen nicht eher ein Hinweis auf größerer Führungsprobleme sind, die nicht unbedingt nach mehr Gesetzes-Autorität rufen.
Moin,
Prinzipiell gebe ich dir Recht, als kleiner Unternehmer mit einer Handvoll AN kann ich das selber gut nachvollziehen. Wenn da nicht folgende Aussage wäre:
Da liegt des Pudels Kern, so es denn beweisbar wäre. Je nach Art des Betriebes liegen Dokumente oder Dinge herum, in die nicht jeder x-beliebige schauen darf. Es reicht auch, wenn Kunden per Flurfunk mitbekommen, dass da jemand Fremdes rumspaziert (sein soll), der da sonst nichts zu suchen habe. Da ist man schuldig bei Verdacht.
In dem Moment, in dem etwas passiert (ein Unfall eines solchen Besuchers), wird es dann noch einen Zacken ungemütlicher oder es kommt was weg und das Wort „Diebstahl“ hallt durch das Gebäude.
Wobei es von vielen Faktoren abhängt, ob man gleich die große juristische Keule schwingt oder, was im kleineren Betrieb meist sinnvoller ist, auf der Gesprächsebene versucht, die möglichen Probleme klar zu stellen, die eine solche Erlaubnis it sich bringen könnte. Bei Uneinsichtigkeit hilft das alles nichts, ohne eine klare Ansage käme man dann einfach nicht weiter. Dann geht es nur noch über das Weisungsrecht, notfalls mit handfesten Konsequenzen.
Ulrich
Das können nur Gedanken eines Angestellten sein. Sorry!
Was ist denn, wenn dem Arbeitnehmer etwas nach Dienstschluss passiert? Wenn niemand da ist? Wenn ein Überfall ist? Allein aus versicherungstechnischer Sicht?
Berechtigte Sorge, dass unberichtigter Weise Dinge vom Arbeitgeber genutzt werden? Kopieren, drucken, scannen!
Vor allem aber Schwarzarbeit! Schön arbeiten ohne dass eine Rechnung geschrieben wird… Freundschaftsdienste?
Wir arbeiten mit dem Vertrauen unserer Mandanten, dazu gehört es strikt privates und geschäftliches zu trennen!
Wenn ein Arbeitnehmer einfach nicht auf die Weisungen des Arbeitgebers reagiert, hat das für mich nichts mit vernünftiger Zusammenarbeit, sondern eher mit Respektlosigkeit zutun.
Richtig!
3 Angestellte
Was bitte macht ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wenn er augenscheinlich nicht seine Arbeit macht?
Z.B. Ich habe einen Frisörladen und gehe als Arbeitgeber nach Hause …was macht die Frisöse noch eine Stunde lang, wenn Sie nicht privat surft oder telefoniert? Sie schneidet Haare…aber dann wohl kaum in die Tasche des Arbeitgebers! Das nennt man Schwarzarbeit!
Danke, dass du das Problem erfasst!
Also wenn man auffordert und auffordert und man einfach ignoriert wird, muss man dann doch mal mit einer juristischen handfesten Handhabe reagieren.
Viele haben aber immer nur das gegenteilige Problem, als dass der Arbeitnehmer nicht nach Hause geht.
Moin,
Hast du versucht, die Sachlage nüchtern zu erklären? Ich hoffe ja. Blöde ist leider das mit dem „er soll auch Besucher…“, das ist keine Beweislage, mit der man was anfangen kann.
Vielleicht hilft als nächste Stufe schon eine ernsthafte schriftliche Arbeitsanweisung, die er zu unterschrieben hat, bevor eine Abmahnung kommt. Das ist schon eine klare Ansage und bei Zuwiderhandlung hast du was schriftliches in de Hand.
Wobei das eine sehr persönliche Entscheidung sein wird, nicht jeder ist mal eben schnell unersetzbar und beim Fortgang könnten auch Kunden mitgehen. Letzteres ist aber nur Spekulation. Denn das hängt vom jeweiligen Arbeitsbereich, der Branche, der Vertrauensstellung und den Kompetenzen des AN ab. Auch solche Überlegungen müssen gemacht werden, aber mir scheint es besser zu sein, wenn er eine Grenze aufgezeigt bekommt, die nicht überschreiten darf. Weisungsrecht ist und bleibt Weisungsrecht.
Leider zeigt die Uneinsichtigkeit des AN, dass er den Kernpunkt des Geschäftes, was auch ihn ernährt, leider nicht verstanden hat. Das Vertrauen ist euer Kapital, das darf nicht verspielt werden.
Ulrich
Ist das jetzt was Schlimmes? Armes Deutschland.
armes deutschland, dass hier einer seine unmaßgebliche, persönliche meinung als rechtslage verkaufen will und nicht mal begreift, dass er damit völlig neben der spur liegt.
Schlimm nicht - nur, wenn jemand so überhaupt keine Vorstellung davon hat,
wofür ein Arbeitgeber evtl. haftbar gemacht werden könnte,
dass er tatsächlich gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen kann, wenn er eben nicht rigoros auf die Einhaltung gewisser Regeln besteht,
dass das Kundenvertrauen unter unseriösem Verhalten der Mitarbeiter leiden kann, etc. pp,
dann sollte er einfach seine Klappe halten!
Es gehört wesentlich mehr zur Mitarbeiterführung als eine gute Stimmung.
War ein Beispiel… es handelt sich nicht um einen Frisörladen. Entsprechende Fachkenntnis was Schwarzarbeit ist und was nicht ist vorhanden. Es geht nicht um einen Handwerksbetrieb.
Bitte genau lesen. Unqualifizierte Kommentare von von Leuten die sich nicht die Lage von AG versetzen können, helfen nicht. Schade um die Zeit.
was anderes kann er aber nicht. und er will doch soooo gerne auch mal.