Hallo Juristen und solche, die es werden wollen.
Folgendes ist mir passiert und ich frage mich, ob das vielleicht datenschutzrechtlich relevant ist:
Vor mehreren Wochen habe ich mich in die Datenbank eines deutschlandweit operierenden Unternehmens eintragen lassen, um als freier Mitarbeiter für die tätig zu werden.
Ich habe mich letztlich doch dagegen entschieden, aber das tut hier nichts zur Sache.
Heute nun erhielt ich eine e-mail mit der Bitte, doch den unterschriebenen Vertrag und eine Bearbeitungsgebühr binnen zwei Wochen zurückzuschicken. Angehängt war eine Datei mit dem Namen „Nur Vertrag.xls“. Neugierig wie ich bin öffne ich die Datei, finde aber gar kein Vertragsformular.
Stattdessen habe ich eine Liste mit über 50 e-mail-Adressen erhalten. Und zwar, so besagt es die Kopfzeile, von Personen, die zwar einen Vertrag unterschrieben haben, aber die Bearbeitungsgebühr nicht gezahlt haben. Die Adressen sind teilweise in der Form „[email protected]“ angegeben, so daß es ein Leichtes wäre, diese Menschen zu ermitteln.
Frage nun: Ist das datenschutzrechtlich relevant und kann (oder muß?) ich das zur Anzeige bringen und wenn ja, wo, wie und warum überhaupt?
Vielen Dank für Eure Mühe,
der Guido