Datenschutz - Weitergabe fremder e-mail-Adressen

Hallo Juristen und solche, die es werden wollen.

Folgendes ist mir passiert und ich frage mich, ob das vielleicht datenschutzrechtlich relevant ist:

Vor mehreren Wochen habe ich mich in die Datenbank eines deutschlandweit operierenden Unternehmens eintragen lassen, um als freier Mitarbeiter für die tätig zu werden.
Ich habe mich letztlich doch dagegen entschieden, aber das tut hier nichts zur Sache.
Heute nun erhielt ich eine e-mail mit der Bitte, doch den unterschriebenen Vertrag und eine Bearbeitungsgebühr binnen zwei Wochen zurückzuschicken. Angehängt war eine Datei mit dem Namen „Nur Vertrag.xls“. Neugierig wie ich bin öffne ich die Datei, finde aber gar kein Vertragsformular.
Stattdessen habe ich eine Liste mit über 50 e-mail-Adressen erhalten. Und zwar, so besagt es die Kopfzeile, von Personen, die zwar einen Vertrag unterschrieben haben, aber die Bearbeitungsgebühr nicht gezahlt haben. Die Adressen sind teilweise in der Form „[email protected]“ angegeben, so daß es ein Leichtes wäre, diese Menschen zu ermitteln.

Frage nun: Ist das datenschutzrechtlich relevant und kann (oder muß?) ich das zur Anzeige bringen und wenn ja, wo, wie und warum überhaupt?

Vielen Dank für Eure Mühe,
der Guido

Hallo Guido,

sorry, vielleicht stehe ich etwas auf dem Schlauch. Aber könnte es sein, dass das Attachement an der E-Mail eigentlich der Vertrag hätte sein sollen?

Ich verstehe es so, dass es sich um ein Versehen handeln könnte. Dass der Absender nämlich die falsche Datei angehängt hat. Das wäre sehr peinlich, aber strafrechtlich nicht relevant. ;o)

Liebe Grüße,
Snoef

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

könnte es nicht sein, daß da ein nicht ganz sauberes Unternehmen am Werk ist? Pardon, Betrüger nur abzocken wollen? Wende Dich mal an einen Verbraucherverein oder die IHK, die kennen ihre Pappenheimer - vielleicht - ganz gut.

Hallo Guido,

Folgendes ist mir passiert und ich frage mich, ob das
vielleicht datenschutzrechtlich relevant ist:

sicher kann man etwas finden

Angehängt war eine Datei mit dem
Namen „Nur Vertrag.xls“. Neugierig wie ich bin öffne ich die
Datei, finde aber gar kein Vertragsformular.
Stattdessen habe ich eine Liste mit über 50 e-mail-Adressen
erhalten. Und zwar, so besagt es die Kopfzeile, von Personen,
die zwar einen Vertrag unterschrieben haben, aber die
Bearbeitungsgebühr nicht gezahlt haben.

Nimm es als Missverständnis, mache die Firma/den Sachbearbeiter darauf aufmerksam und vergiss es wieder.

Frage nun: Ist das datenschutzrechtlich relevant und kann
(oder muß?) ich das zur Anzeige bringen und wenn ja, wo, wie
und warum überhaupt?

Wenn jeder irgendwie relevanter Vorgang zu einer Anzeige… führen würde, dann dann würde man aus klagen und sich Klagen erwehren gar nicht mehr rauskommen.
Denk einfach mal drean, was Du im Strassenverkehr schon falsch gemacht hast, und was Du am Hals hättest, wenn jeder der die Sachen gesehen hat, die Sache zur Anzeige gebracht hätte.

Tschuess Marco.