Nachtruhe in D und frühes Aufstehen

Hallo zusammen,

ich muss morgens früh raus, stehe um 04:45 auf, um dann gegen 05:45 das Mehrparteienhaus zu verlassen, in Richtung Arbeitsstelle (fange um 06:45 an, zu arbeiten).

Die Wohnung gehört mir, habe also keinen Vermieter.

Duschen tue ich abends.
Die Rolläden ziehe ich kurz vor dem Schlafengehen hoch, weil das ein wenig Lärm macht, so muss ich es morgens nicht machen.

Morgens mache ich mich am Waschtisch frisch, putze die Zähne und mache mich büro-tauglich, bevor ich dann das Haus verlasse.

Das Mehrparteienhaus ist extrem hellhörig. Wenn ich morgens das erste Mal den Wasserhahn im Bad anschalte, höre ich, wie die Leute einen Stock unter mir aufwachen.

Auch nachts - manchmal stehe ich nachts auf, um mir was aus dem Kühlschrank zu holen oder ein Glas Leitungswasser zu trinken - wachen die Leute unter mir auf.

Meine Frage: Verstoße ich gegen irgendwelche Gesetze?

Gruß und einen schönen Sonntag!

TD

Klare Sache - N E I N

Ich würde auch sagen: Nein, Du verstößt gegen keine Gesetze.
Dein Verhalten ist ja geradezu Vorbildlich. So ein Nachbar wünscht sich ja wohl jeder.

Gesetz hin oder her. Ich glaube, darum geht es hier nicht. Die Frage ist doch wie sich die Fragende verhalten soll um keine Probleme mit weiteren Eigentümern / Mietern zu bekommen.
Ich würde mich so schnell als möglich mit den Menschen die unmittelbar neben, über oder unter der Wohnung leben zusammen setzen und das Problem ansprechen. Dass das Problem damit nicht gelöst werden kann ist schon klar, wird aber kleiner / verständlicher wenn man im Gespräch bleibt. Und nicht selten findet sich dann doch eine Lösung in der Form das man z.B. zum schlafen die Räume wechselt. Oder Teppiche auf dem Boden und/oder an der Wand aufhängt.

MfG kheinz

Welches ?
das man in einem hellhörigen Haus mit schweren Baumängeln wohnt ?

Ja, kann man machen, unter Eigentümern vielleicht hilfreich wenn man beabsichtigt zu renovieren und den Zustand zu verbessern (was schwer bis unmöglich sein dürfte, teuer in jedem Fall).
Aus dem Verhalten des Fragers kann man kein rücksichtsloses Verhalten erkennen. Man darf selbstverständlich zu Zeiten aufstehen, wenn andere noch schlafen und auch duschen, baden oder das WC-benutzen, auch seine Rollläden aufziehen(was der hier ja schon aus Angst und Rücksichtnahme nicht macht !) Und die Treppe runtergehen und die Haustür öffnen.

Ebenso darf man abends/nachts duschen, wenn man von der Spätschicht kommt.
Wenn es Lärm macht, mag nicht schön sein, ist aber unvermeidlich und zählt zum wohnungsüblichen Gebrauch.

Anders vermeidbarer Lärm, wenn jemand nachts laut Musik hören will oder meint jetzt noch schnell ein Regal andübeln zu müssen oder staubzusagen.

:smile:

2 Like

Sollte es sich um eine Eigentümergemeinschaft handeln, sollte das Thema vielleicht mal auf die Tagesordung. Vorher würde ich mit anderen Eigentümern reden. Und erst mal nur den Beschlussvorschlag machen, das Dilemma begutachten zu lassen, wobei das Gutachten auch Vorschläge zur Behebung beinhalten sollte. Danach kann man weiter sehen. Schnell geht das sicher nicht. Oft ergeben die Behebungsempfehlungen aber auch einfache bauliche o.ä. Maßnahmen jedes Wohnungseigentümers, die zwar nicht das Optimum sind, aber etwas weiter helfen.

Hallo,

was ist denn mit den Wasserleitungen bei Euch los? Mir könnte einer neben dem Bett einen Wasserhahn öffnen - davon würde ich um die Uhrzeit beileibe nicht wach werden. Macht doch normalerweise kaum Geräusch. Wie man das Wasserrauschen in einer anderen Wohnung hören soll, ist mir ein Rätsel. Oder ist dein Schritt so laut, dass der die Nachbarn weckt?

Finde das schon rätselhaft.

Gruß, Paran

Ich höre durchaus, wenn in den Wohnungen neben oder unter mir geduscht wird oder das WC spült, dabei ist das Haus aber nicht übermäßig hellhörig. Eine Hausbewohnerin hat die Angewohnheit, auf dem WC sitzend ihre Darmgase entfleuchen zu lassen, was dann in der Schüssel vielfach verstärkt wird, hehe.

Gruß T

Sicher? Kann ich ja fast nicht glauben. Wenn Dich bisher niemand auf Deine (völlig normalen) Geräusche angesprochen hat, würde ich erstmal abwarten und Tee trinken. Vielleicht stören die Geräusche die Nachbarn gar nicht …

Gruß T

Ach so, hier geht es ja um die Rechtslage:

Ich denke, daß die Nachbarn Deinen völlig normalen Geräuschpegel hinnehmen müssen, sofern Du nicht außergewöhnlich starken Lärm erzeugst.

Gruß T (kein Fachmann)

Hallole,

von meinen Nachbarn angesprochen wurde ich noch nicht. Da ich aber jedes Gespräch des Paares ein Stockwerk unter mir mithören kann, weiß ich, dass die sich tierisch aufregen, wenn sie wegen mir aufwachen.

Ich vergaß: Zu laut gehen tue ich mit Sicherheit nicht, da ich nur in Socken rumlaufe. Der Fußboden ist zwar eiskalt (offenbar heizen die unter mir nicht), aber ich bilde mir ein, dass ich einen Nachbarschaftsstreit dadurch vielleicht ein wenig herauszögere.

@kheinz: Das mit den dicken Teppichen/Läufern ist nicht schlecht, daran habe ich auch schon gedacht. Aber - wie gesagt - ich schwebe ja ohnehin schon über dem Boden, wie soll ich das noch toppen?

Ah so, ich vergaß: Neuerdings schalte ich SA/SO Kaffeemaschine und Waschmaschine erst um 09:00 an, da meine „Unten-Drunter“ in der Nachbarschaft herumerzählen, dass sie wegen mir nicht ausschlafen können. Ich meine, wenns hilft …

Vielleicht solltest Du Dir einfach ein dickeres Fell angewöhnen. Man kann schließlich nicht von Dir verlangen, daß Du den ganzen Tag im Bett liegst, um keine Geräusche zu verursachen. Wenn sich die Nachbarn an normalen Geräuschen stören, ist das nicht Dein, sondern ihr Problem.

Gruß T