Liebes Experten-Team! Mein Freund, dessen 9 jähriger Sohn und ich haben im Juli unseren Griechenland - Urlaub stornieren müssen! Grund dafür war, dass ich 3 Tage vor Reiseantritt mit schwerer Grippe incl. Bronchitis und Fieber bettlägerig war. Da wir nicht zusammen wohnen, ich auch keine goldene Master Card besitze, hatte ich im Vorfeld übers Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Mein Freund hat die Reise mit seiner goldenen Master Card bezahlt, wo eine Reiserücktrittsversicherung incl. ist. Am Tag als entschieden wurde, dass ich fluguntauglich bin und die Reise nicht antreten kann, hat mein Freund unverzüglich meine Reiserücktrittsversicherung angerufen und den Fall gemeldet. Bei dem Telefonat hat er sich bestätigen lassen, das sein Sohn und er auch mit abgesichert sind, er nur seine Master Card mit meinem Attest und allen Unterlagen einreichen soll und sich meine Versicherung um den Rest kümmert (ggf. mit der Master Card von ihm abrechnet). Jetzt kam leider alles anders! Meine Versicherung hat NUR meine kompletten Reisekosten beglichen. Die Versicherung liefe nur über mich, seine Kostenerstattung müsste er selbst mit der Master Card abrechnen. Die Master Card meines Freunds will sich aber von dem Ganzen nichts annehmen. Laut Schreiben wird kein Cent erstattet, weil wir nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben und er mit seinem Sohn hätte auch alleine die Reise antreten können. Unsere Frage: Ist das rechtens? Darf eine Versicherung vorschreiben, dass man zu fliegen hat, obwohl der Partner pflegebedürftig „krank“ zuhause liegt? Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Aufgrund einer Falschaussage MEINER Rechtschutzversicherung bleiben wir nun auf 2.500 Euro sitzen, was nur schwer zu verkraften ist. Sehen sie eine Möglichkeit wenigstens einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen? Was können wir tun?
Vielen Dank für ihren Rat im Voraus. LG
Dann kann man ja auch einem Erwachsenem zumuten „alleine“ zu fliegen! Warum ist das dann nicht zumutbar und würde in dem Fall bezahlt? Warum würde bezahlt wenn wir in häuslicher Gemeinschaft leben? Völlig daneben, vor allem aber der überflüssige Kommentar „Kind hätte sich bestimmt gefreut mit Vater mal alleine zu verreisen!“ Woher wollen sie das bitte wissen? Außerdem wie kann die Versicherung beurteilen, ob es zumutbar war, mich alleine zu Hause liegen zu lassen? Scheinbar waren wir einfach zu gutgläubig und haben uns auf das Wort eines nicht qualifizierten Mitarbeiters verlassen ohne uns selbst weiter zu erkundigen. Unser Fehler! Wie auch immer, danke für die höchst qualifizierten und informativen Statements.
Hallo,
wer ist denn laut Police alles mit dieser Versicheurng abgesichert gewesen? Steht darin nur Dein Name, bist auch nur Du abgesichert. Außerdem scheint es sich um zwei Reisen zu handeln, die gebucht wurden: Deine und die Deines Freundes nebst Sohn. Gilt die Reiserücktrittsversicherung für beide Reisen? Das wäre zumindest ungewöhnlich, wenn man nicht eine Jahresreiserücktritts/stornoversicherung abgeschlossen hat.
Was da besprochen wurde und ob alle „unwesentlichen“ Details erwähnt wurden (inkl. der beiden oben von mir genannten), können wir nicht beurteilen. Ich für meinen Teil bezweifle, daß der Mitarbeiter der Versicherung unter Kenntnis aller Fakten eine solche Aussage getroffen hätte. So oder so hätte auch eine anderslautende Information doch wohl nichts geändert. Krank wärest Du so oder so gewesen und die beiden anderen Mitreisenden wären so oder so nicht abgereist. Oder?
Wie ich vermutete. Dann liegt der Fehler doch nicht bei der Versicherung, sondern er wurde schon bei Vertragsabschluß von Euch begangen.
Wie das nun einmal in den Versicherungsbedingungen von Matercard bzw. dem jeweiligen Versicherer steht.
Versichert sind die versicherten Personen. Die beiden waren bei Dir nicht mitversichert und Du nicht bei den beiden. Dafür gibt es nun einmal Versicherungsbedingungen. Als nächstes käme sonst jemand und verlangt Kostenerstattung, nur weil der Hamster des Schwippschwagers erkrankt ist. Irgendwo muß eine Grenze gezogen werden.
Wie diese Auskunft zustande kam, wissen wir nicht und was genau die Aussage war, auch nicht. Davon abgesehen, war die Aussage am Telefon entbehrlich. Die Umstände sind von den Versicherungsbedingungen geregelt. Zumal – wie erwähnt – eine anderslautende Auskunft ja ganz offensichtlich nichts geändert hätte.
Wieso ist das schwer zu verkraften? So rein emotional? Ja, das ist ärgerlich. Aber es ist ja in dem Sinne kein zusätzlicher Schaden entstanden, denn schließlich muß man nur den Reisepreis (abzgl. eventueller Erstattung nach Storno) bezahlen, ohne daß man eine Gegenleistung erhielte
Gruß
C.
Es handelte sich bei der Buchung um EINE Reise, die mein Freund kpl mit seiner Master Card bezahlt hat (auch meinen Anteil). Da ich aber über diese Karte nicht mit abgesichert gewesen wäre, habe ich für mich eine eigene Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen! Wir wurden zum ersten Mal mit solch einer Situation konfrontiert und es musste innerhalb von einem Tag gehandelt werden. Wir haben uns dummerweise auf die telefonische Aussage eines Mitarbeiters meiner Versicherung verlassen, was man heute leider nicht mehr nachweisen kann. Alle Informationen die der Mitarbeiter haben wollte, haben wir telefonisch gegeben und auch alle Unterlagen entsprechend eingereicht. Warum sollten wir die Master Card meines Freundes sonst mitschicken? Diese wurde verlangt! Das es Versicherungsbedingungen gibt und auch Grenzen, da gebe ich Ihnen durchaus recht! ABER, wenn man eine Reise zu dritt bucht und Reiserücktrittsversicherungen vorhanden sind (in dem Fall auf beiden Seiten), ist es meiner Meinung nach, bei vorhandenem Artest eines Reiseteilnehmers, nicht in Ordnung das eine Versicherung (in dem Fall die Master Card meines Freundes) nicht bezahlt, weil er ja hätte fahren können! Der Partner ist doch auch eine Risikoperson für die Versicherung. Laut Master Card hätte er ja auch den Ausfall erstattet bekommen, wenn wir nur zu zweit gebucht hätten. Da aber sein Sohn mitgebucht war (also eine dritte Person), hätten die 2 fliegen sollen!
2.500 Euro in den Gulli zu werfen (denn wir haben 100% des Reisepreises verloren) ist bestimmt keine emotionale Geschichte, denn wir hätten diesen Urlaub gerne nachgeholt! Meine Frage war einfach nur ob jemand eine Chance sieht wenigstens einen Teilbetrag wieder zu bekommen und was man dafür tun sollte. Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt. Besten Dank für wertvolle Tipps im Voraus.
Ja, und warum war das unzumutbar ?
Kind hätte sich bestimmt sehr gefreut mit Vater mal allein verreisen !
es geht nicht darum ob x-Personen zusammen buchen. Es geht darum ob es für die anderen unzumutbar ist, die Reise anzutreten wenn eine Person ausfällt.
Und Unzumutbarkeit wird doch nur bei nahen Verwandten angenommen laut VS-Bedingungen.
MfG
duck313
Mir ist nachwievor nicht klar, worin die Folgen der falschen Auskunft des Mitarbeiters bestehen sollen. Auch bei einer anderslautenden Auskunft des Mitarbeiters hätte sich doch an der Sachlage nichts geändert: Deine Versicherung greift nicht für die anderen Reisenden und deren Versicherung nicht für Dich.
Was also hätte sich ändern sollen, wenn der Mitarbeiter die richtige Auskunft gegeben hätte? Wären die beiden dann ohne Dich geflogen?
Vermutlich ja, wenn die Alternative gewesen wäre, sonst wäre das Geld weg !
Sie sind nicht geflogen weil sie sich auf Kostenerstattung verlassen hatten.
Das könnte eine Falschauskunft gewesen sein, für deren Folgen das Reisebüro einstehen müsste.
ich würde zuerst mal die eigenen gedanken sortieren. wenn dann klar ist, wer die „falschaussage“ tätigte, kannst du die rechtsschutzversicherung immer noch kontaktieren und deinen fall schildern. nach einsicht in die versicherungsbedingungen beider rücktrittsversicherungen wird wohl eine anwaltliche telefonberatung ausreichen, um die chancen auf eine rückerstattung auszuloten.
da klingt ja schon eine gewisse einsicht durch. im ungünstigsten fall beträgt der preis für diese dummheit eben 2500 euro.
Nicht das Reisebüro hat irgendetwas gemacht, sondern die Versicherung. Im übrigen kann ich den Gedankengang nicht nachvollziehen. Entweder will man auch ohne Partner in Urlaub fliegen oder nicht. Entweder ist der Partner so krank, daß er der Pflege bedarf oder nicht. Das gegen Geld abzuwägen, finde ich irgendwie eigenartig. Wo zieht man denn die Grenze? 2.500 Euro? 250 Euro? 25 Euro?
So oder so ist das ein Fall aus der Abteilung Lehrgeld. Man lese sich im Vorfeld die Versicherungsbedingungen durch und stelle - bei Unklarheiten - spezifische Fragen, aber davon auszugehen, daß ein Mitarbeiter am Telefon den nicht ganz trivialen Gesamtsachverhalt erfassen kann und dann noch eine rechtssichere Antwort gibt, ist schon ziemlich mutig. Zumal es hier ja auch einige Beiträge lang dauerte, bis der Sachverhalt einigermaßen nachvollziehbar dargestellt war (von einer strukturierten Schilderung mal ganz zu schweigen).
Sehr gute Beiträge zu diesem Thema.
Ich habe noch ergänzend zu diesem Artikel einen Beitrag aus
einem anderen Blog, welche auch recht interessant sein könnte…
Hier geht es zu dem
Beitrag: Wissenswertes über die
Reiserücktrittsversicherung einer Kreditkarte
Vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende.
LG