Hallo Kasi,
mein gesunder Menschenverstand sagt nein, was der Polizist mir gestern am Telefon sagte, habe ich oben geschrieben.
Ich kann heute mein Glück noch bei der örtlichen Polizeiwache versuchen, danke für den Hinweis!
Gruß
Christa
Hallo Kasi,
mein gesunder Menschenverstand sagt nein, was der Polizist mir gestern am Telefon sagte, habe ich oben geschrieben.
Ich kann heute mein Glück noch bei der örtlichen Polizeiwache versuchen, danke für den Hinweis!
Gruß
Christa
Hallo,
abgesehen davon, dass Deine Hinweise zur Anzeige bei der Polizei völlig richtig sind, dürfte sich eine dank „Bürokratieabbaugesetz“ oder Terror- oder Flüchtlingslage hoffnungslos unterbesetzte Polizeidienststelle damit herausreden, dass sie dank Fehlen eines öffentlichen Verkehrsraumes nicht zu erscheinen hat, da kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt… Unfallflucht kann man ja nunmal leider nur in solchen begehen und Sachbeschädigung benötigt das Tatmerkmal des Vorsatzes, um eine solche zu sein… Dein genanntes Beispiel ist Körperverletzung, und die benötigt diesen Vorsatz nicht. Daher rückt sie auch Personenschaden (bislang noch) immer an…
Ich weiß, ich find das auch nicht gut, aber das ist ein Grund beim nächsten Kreuzchenmachen mal nachzusehen, wer von den dann angebotenen Herrschaften denn gern mal die Anzahl der Polizisten im jeweiligen Wahlgebiet vergrößern möchte…
Aber um beim Thema zu bleiben: es ist nicht das Problem des Geschädigten, festzustellen, ob eine Straftat vorliegt, und daher ist eine Anzeige immer die erste Wahl!
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
gut, das sehe ich ein, aber sie hätten wenigstens sagen können „ok, nur Sachschaden, wir rücken nicht aus, aber Sie können gern vorbeikommen, um Anzeige zu erstatten“.
Das ist zwar richtig, allerdings hatte ich schon mal eine schlechte Erfahrung mit der örtlichen Polizeiwache: Verdacht auf Betrug durch Online-Händler, und nur weil ich mit PayPal bezahlt habe und die mir aufgrund meines geöffneten Falls das Geld zurückerstattet haben, sagte die Polizei, sie könnte keine Anzeige aufnehmen, da ich ja (letztendlich richtig) nicht zu Schaden gekommen bin. Prävention ist an der Stelle unwichtig. Jetzt lese ich nach gut anderthalb Jahren, glaube ich, folgende Bewertung des Shops (das ist nur der Anfang, die Bewertung ist länger):
Erfolgreiches Gerichtsverfahren! Dennoch auch weiterhin die gleiche Vorgehensweise!
Wie zahlreiche Kunden hier bereits berichteten, kommt es
bis heute vor, dass per Vorkasse gezahlte Geldbeträge nicht erstattet
werden. ***** scheint dies als Geschäftsmodell (Kunden
sehen von der Geltendmachung aufgrund geringer Beträge ab) „etabliert zu
haben“, trotz zahlreicher Strafanzeigen, Mahnverfahren,
Gerichtsverfahren etc.
Aber das anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort wäre doch eigentlich vorsätzlich, oder nicht?
Allerdings habe ich ein Problem damit:
§ 142 StGB. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
[…]
Das war in dem Sinne nicht im Straßenverkehr, sondern sozusagen auf einem Privatparkplatz. Und der Park redet sich damit heraus:
Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Andere haftet die Serengeti-Park Hodenhagen GmbH nicht.
Gruß
Christa
Hallo,
die Polizei nimmt aber keine Anzeige auf, da das Delikt Unfallflucht
nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen werden kann.
Siehe dazu § 142 StGB
§ 142 StGB. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
Hier bleibt dem Geschädigten nur das Zivilerecht, denn danach kann man sehr wohl gegen den
Unfallverursacher vorgehen.
Da man das Autokennzeichen hat ,müsste man sich an die Östereichischen Behörden wenden und den Halter ermitteln.
Diesen dann anschließend vor einem Östereichischen Gericht verklagen auf Schadenersatz.
Hallo Christa,
nein, der Park redet sich nicht heraus, sondern schütz sich nur vor Kosten.
Solch ein Haftungsauschluß ist rechtlich zulässig, solange es sich um sogenanntes
kurzes Parken geht.
Hallo Benny,
was ist bei dir „kurzes Parken“? Wenn ich den ganzen Tag im Park bin, finde ich das nicht kurz (gestern hatten sie von 9:30 - 18:30 geöffnet), und was ich zitiert habe, gilt nicht für den Kurzzeitparkplatz (der auch als solcher ausgewiesen ist) beim Elefantengehege, sondern für den ganzen Park.
Gruß
Christa
Hallo Benny,
den Paragraphen habe ich bereits 2 Stunden vor dir zitiert. Nichtsdestotrotz hätten sie eine Anzeige aufnehmen müssen, wie Kasi noch früher geschrieben hat, und wie mir heute ein mir bekannter Polizist bestätigt hat, den ich vorher zufällig getroffen habe. Oft reden sie sich mit dem nichtöffentlichen Verkehrsraum raus, auch das hat er mir bestätigt.
Durch ein anderes Gespräch angeregt, habe ich doch nicht die örtliche Polizeiwache aufgesucht sondern online Anzeige erstattet.
Das geht einfacher, wenn es das richtige Kennzeichen war: http://www.gruene-karte.de/
Ich hab’s auch nicht gewusst sondern vom Zentralruf der Autoversicherer erfahren.
Und da dafy meint, dass nie nie niemals mit geklauten österreichischen Kennzeichen unterwegs ist, denn in Österreich werden einfach keine KFZ-Kennzeichen geklaut, sollte das kein Problem sein.
Gruß
Christa
Hallo Christa,
das
Oft reden sie sich mit dem nichtöffentlichen Verkehrsraum raus, auch das hat er mir bestätigt
ist keine Ausrede sondern Tatsache.
Die Zuständig der Polizei erstreckt sich nun einmal nicht auf Privatgelände ,wenn
es um Verkehrsdelikte geht.
Auf privaten Grund und Boden darf die Polizei nur in ganz eng umrissenen
Tatbeständen tätig werden.
Genau deswegen gibt es auch keine Unfallflucht auf Privatgelände, weil diese eben nur
im öffentlichen Straßenverkehrsraum begangen werden kann.
Hallo Christa,
was ist bei dir „kurzes Parken“?
nicht bei mir, sondern in der deutschen Rechtssprechung
Das ist nämlich der Unterschied zwischen einem Mietvertrag und einem Verwahrungsvertrag.
Der Besuch eines Freizeitparkes zählt zum kurzen Parken , das Abstellen eines Pkw am Flughafen für 3 Wochen hingegen nicht.
Hallo,
natürlich kannst du das, lies einmal unter Antragsdelikten nach.
Privat kann man dich beklauen ohne Ende…aber wehe
du beklaust einen Laden.
Denn dann ist die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse , selbst wenn es um 50 Cent geht.
Benny, sie hätten aber eine Anzeige aufnehmen müssen, und um was für eine Anzeige es sich handelt, hätten sie mir dabei sagen können. Der Polizist hat mir am Telefon einfach nur gesagt, sie seien dafür nicht zuständig.
Hallo Christa,
Benny, sie hätten aber eine Anzeige aufnehmen müssen
nein das hätten sie nicht.
Die Polizei ist nicht der liebe Gott, sondern eine Behörde die sich an die Gesetze zu halten hat.
Und damit gibt es keine Handhabe für die Polizei nach dem Strafgesetzbuch
Unfallflucht scheidet auf Privatem Grund aus
Sachbeschädigung ebenso, denn diese muß vorsätzlich erfolgen.
Zivilrechtlich hingegen steht dir natürlich ein Anspruch gegen den Unfallverursacher zu.
Pfu, ich bin mir nicht sicher, ob das tatsächlich herrschende Meinung ist, oder ob das immer noch stark vom Richter abhängt. Aber danke für den Link!
Hallo,
die Polizei kommt ganz hurtig wegen der Unfallflucht, das kostet richtig, und DEN Fahrer krallen sie sich. Nebenbei kommt noch der kleine Kratzer in die Polizeiakten. So kann der Geschaedigte einen Polizeibeweis zitieren, oft ganz nuetzlich.
Gruss Helmut
ich weiß nicht, was du willst. die einen haben ein fotografisches gedächtnis, die anderen können ohne jegliches messgerät gerichtsfest die geschwindigkeit eines vorbeifahrenden autos auf 1km/h genau schätzen.
ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, was von beiden wirklich lächerlich ist.
blödsinn. ob ein weg oder ein parkplatz öffentlich ist oder nicht hat genau gar nichts damit zu tun, wem das gelände gehört. [Beitrag editiert - www Team]
ach? ein laden ist gar nicht privat?
oje oje oje.
Hallo,
du redest Dummfug hoch drei.
Dieser Tierpark ist 100 Prozent ein privates Gelände, warum guckst du einfach ein mal dieses Foto
Oder hast du shcon einmal auf einer öffentlichen Straße wilde Tiere gesehen ??
Hallo Helmut,
ich weiss ja nciht in welchen Land du lebst, aber in Deutschland kommt die Polizei nur, wenn es auch eine Unfallflucht gibt, was nach dem Text des Strafgesetzbuches aber
nur im öffentlichen Verkehrsraum
möglich ist.
Und hurtig kommen die nur, wenn es Personenschäden gegeben hat.
Ansonsten ist warten angesagt bzw. in vielen Fällen ordern sie dich zur Wache, weil dort noch jemand sitzt.