Verleumdung und Verunglimpfung eines Staates durch den Präsidenten eines anderen Staates

Im deutschen StGB wird dies geregelt durch die §§ 90d + 131. Gibt es im Völkerrecht adäquate §§?

Oder müsste Herr Erdogan und einige seiner Minister nach deutschem Recht, mittlerweile auch niederländischem Recht angeklagt werden? Sollte nicht auch die EU für diese Fälle strafrechtlich kompetent sein?
Es würde die bilateralen Beziehungen der verunglimpften Staaten zur Türkei nicht noch mehr belasten wenn die EU von sich aus hier vorgehen könnte und würde.

Hallo die EU geht den wichtigsten Aufgaben gerne aus dem Weg , denn die haben genug damit zu tun um zu entscheiden wie krumm oder gerade eine Banane sein darf oder muss .
Herr Erdogan und seine Minister gehören natürlich bestraft und ihnen sollte auch ein Einreiseverbot auferlegt werden . Auch meine Hochachtung für die Niederländer .
viele Grüße noro

Wie soll so etwas zu bestrafen sein? Da es sich um kein Kriegsverbrechen handelt, gibt es kaum eine Handhabe. Üblicherweise wird dergleichen mit wirtschaftlichen Sanktionen, Unterbrechung diplomatischer Beziehungen und mit Kriegserklärungen :wink: beantwortet.
Erste Wahl sollte wohl das unverzügliche Streichen der „Beitrittsbeihilfen“ der EU sein. Diese für die Stärkung und den Aufbau der Demokratie gedachten Mittel können - wenn sie weiterhin fließen- nur als ungeheuerliche Steurermittelverschwendung zu Gunsten eines fragwürdigen Regimes gewertet werden.
Gruß
rakete

Im Großen und Ganzen pflichte ich Dir bei, allerdings ist die Frage offen, ob im Völkerrecht und wie mit Beleidigungen, Verleumdungen und Verunglimpfungen verfahren wird, welche Konsequenzen das Völkerrecht dafür vorsieht.
Immerhin gibts internationale Gerichte.
Und immerhin wäre dies ein Weg, internationale Pöbeleien zumindest anzuprangern und rechtskräftig zu beantworten, und eigene Konsequenzen völkerrechtlich legal zu ergreifen.
Ein verurteilter Präsident ist ein anderer Status als ein unbescholtener Präsident. Das dies z.Z. wohl noch wenig wirksam ist, könnte ja daran liegen, dass die internationale Judikative zu wenig gesucht und belastet wird.
Ein zivilisierter Umgang ohne Judikative ist nicht möglich, denn er führt unweigerlich zur Selbstjustiz (wer wen beleidigt, kriegt auf die Fr…).

Nein.

Nein. Sie geniessen dipl. Immunität.

Nein. Es gibt kein einheitliches Strafrecht der EU-Mitgliedsstaaten.

Nö. Falls man einen Krieg will, der zwischen kalt, lauwarm und heiss pendeln könnte. Man kann den regierenden Schnauzköppen einfach die Einreise untersagen und sie notfalls arretieren, um sie aus dem Land werfen zu können. Auch Botschaftsangehörige kann man mit Vorlauffrist aus dem Land werfen.

Stellt sich nur die Frage, was es bringen soll.

Gruß
vdmaster

Und deren Entscheidung muss sich das Völkerrechtssubjekt „Staat“ erst einmal unterwerfen. Das klappt schon nicht bei Kriegsverbrechen (sudanesischer Staatspräsident) und erst recht nicht bei lächerlichen Beleidigungstaten.

Da musste mal sehen wie schnell 150 Staaten unseren (kommenden) Bundespräsidenten wg. „schief angeschaut“ verklagen (in Wahrheit wollte er keine Geldzusagenn machen). Knapp die Hälfte aller Staatsführungen auf dieser Welt kann man bestenfalls als Mob bezeichnen, falls man ehrlich wäre. Und die andere Hälfte ist auch weit davon entfernt stets untadelig zu handeln.

Fangen wir doch mal mit dem echten Massenmörderpack an und arbeiten uns dann zu den durchgeknallten Großmäulern runter.

Gruß
vdmaster

Sicher sind Beleidigungen harmlos gegenüber Kriegsverbrechen. Letztere sind aber der Endpunkt einer Eskalation, die mit Beleidigungen beginnt. In den letzten Jahrzehnten blieben wir hier in Europa von solchen Entwicklungen zum Glück (fast) verschont.
Ich meine, es ist in der Außenpolitik wie im täglichen Leben, wer sich der Judikative nicht bedient, könnte in einen Verbrechenssumpf mit hineingezogen werden.

Ich persönlich, ja, ich renne auch nicht zum Anwalt wenn mich jemand beleidigt, ich meide einfach diesen Menschen. Aber das funktioniert auf internationalem Parkett leider nicht so, weil sich die Staaten nicht einfach meiden können.

Den Anfängen wehren, heißt für mich in diesem Kontext, Pflege und Nutzung einer Judikative. Erdogan seinerseits soll schon hundertefach aus dem selben Grund geklagt haben.

Dazu müßte eine Nation erstmal beleidigungsfähig sein - und jemand wie Erdogan satisfaktionsfähig…

Unser neuer Außenminister darf sie auch als „Pack“ bezeichnen.
Gruß
rakete

Nein. Es wird durch StGB §§ 90a Abs. 1 Nr. 1 und 130 Abs. 1 Nr. 2 geregelt.

In Bezug auf § 130 („Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“) ist schon einmal mehr als fraglich, ob die in Frage stehenden Äußerungen tatsächlich geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn dazu schon das Kasperletheater des Möchtegern-Sultans ausreichen würde, dann wäre es mit dem öffentlichen Frieden hierzulande aber nicht sehr weit her …

Ein solcher Straftatbestand (Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören) ist bei § 90a („Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) […] die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“) nicht gegeben. Allerdings ist grundsätzlich (natürlich auch bei § 130) StGB § 3 zu beachten: „Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.“ Ausnahmen nennt StGB § 5, insbesondere diese in Nr. 3a: „Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: […] 3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates […] in
den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b“ - allerdings nur, „wenn der Täter
Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.“

Meine Wissens nicht. Nun kenne ich ich nicht jeden, von der Türkei unterzeichneten völkerrechtlichen Vertrag - aber in solchen (z.B. der Charta der Vereinten Nationen oder den bilateralen Verträgen mit der EU - z.B. dem Assoziierungsabkommen - oder Deutschland - wie dem Doppelbesteuerungsablommen) geht es regelmäßig um völlig andere Angelegenheiten.

Zu niederländischem Recht kann ich mich nicht äußern - wäre das jedoch der Fall, hätte das Herr Geert Wilders mit Sicherheit schon eingefordert. Was deutsches Recht angeht, so ist Deine Frage bereits weiter oben beantwortet. Nein.

Sie ist es jedenfalls nicht. Nach Art. 83 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sog. Vertrag von Lissabon) ist die strafrechtliche Richtlinienkompetenz der EU beschränkt auf die Festlegung von „Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität […], die aufgrund der Art oder der Auswirkungen der Straftaten oder aufgrund einer besonderen Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, eine grenzüberschreitende Dimension haben.“ Konkret sind dies derzeit „Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität.“ Ob man der EU eine Kompetenz hinsichtlich Bagatellstraftaten wie Verleumdung und Verunglimpfung einräumen sollte, ist eine Meinungsfrage. Wohlmeinender Hinweis: die Veranstaltung hier nennt sich „wer weiss was“ und nicht „wer meint was“.

Zunächst mal vielen Dank, Deine Antwort klingt fachlich fundiert. Auf solche Antworten hatte meine Frage abgezielt. Dass ich mit meiner Fragestellung meine Meinung zum Ausdruck bringe, ist berechtigt. Du äußerst mit Deinen Antworten auch Deine Meinungen. Ein Roboterartiges Frage-Antwort-Spiel ohne Persönlichkeit wäre asozial.

Das ist bereits der Genüge geschehen. Ich bin wahrlich kein Nationalist, nicht mal denen nahestehend, fühle mich aber mitverantwortlich für D. Der Faschismusvorwurf ist unvergleichlich. Die Politikerdebatten sind häufig haarsträubend, aber nicht so… !

Polen wurde verleumdet, die Soldaten eines deutschen Grenzstützpunkts überfallen und ermordet zu haben. Das war Verleumdung und wurde zum Argument, zum Überfall Polens gebraucht. Der Irak unter Hussein wurde bezichtigt, Massenvernichtungswaffen zu besitzen. Diese Verleumdung wurde ganz rasch umgesetzt für die „Legitimierung“ des letzten Irak-Krieges, dessen Folgen Europa gerade ausbadet.

Verleumdung und Beleidigung werden schwerer, je nachdem auf welchem politischen Level sie geschehen. International ist des Sultans (des falschen Mustafas) Äußerungsweise ungewöhnlich. Ich sehe den Frieden gestört…

Darf ich Dir noch eine (meine) Meinung verraten: Erdogan will nicht in die EU, er will raus aus der NATO, er plant den Wechsel zu anderen Bündnispartnern (evtl. interimsmäßig Russland) mit dem Ziel eines neuen osmanischen Reiches.
Dafür habe ich auch teilweise Verständnis, natürlich nicht für seine Großmachtfantasien, die ich unterstelle.
Und ich lehne jegliche Verständnisbereitschaft ab für sein Vorgehen, diese Ziele zu erreichen.