Hallo,
Moin
wenn ich bei einem Autohändler (egal ob „Fähnchen“- oder
Vertragshändler) einen Gebrauchtwagen kaufe, bekomme ich nach
neuester Rechtslage doch ein Jahr Garantie. Wie aber sieht
dies in der Praxis aus? Bekomme ich auch bei einem Fahrzeug -
das beispielsweise zehn Jahre alt ist, frischen TÜV und
150.000 km gelaufen hat und unter 1000 Euro kostet - diese
Garantie? Was deckt die dann ab? Kann ich dann tatsächlich
damit rechnen, dass ich bis zum Ablauf der Garantie nicht
außerplanmäßig in die Werkstatt muss?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist ein Jahr Gewährleistung. Bedeutet grob, dass der Händler für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt des Kaufs an der Sache bestanden. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen dass die Sache mängelfrei gewesen ist, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden. Natürlich sind die bekannten Mängel ausgenommen - wenn im Vertrag festgehalten wird, dass die elektrischen Fensterheber nicht funktionieren, haftet der Händler dafür natürlich nicht. Verschleissteile sind auch meist ausgenommen bzw es wird schwer fallen nachzuweisen, dass nach 10tkm heruntergefahrene Bremsbelege einen Mangel darstellen - es ist halt normaler Verschleiss.
Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er sich meist bezahlen lässt, sei es durch einen höheren Kaufpreis oder durch einen extra Vertrag und ist beim Gebrauchtwagen eher eine Art Versicherung. Die Garantieleistungen sind dem entsprechenden Vertrag (Kleingedrucktes lesen!) geregelt, es werden meist die Kosten für das Arbeitsmaterial übernommen. Die prozentuale Höhe der Übernahme hängt von der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs ab, bei Ford z.B. ist bei 100tkm schluss. Ausgenommen sind meist die Verschleissteile. Diese Gebrauchtwagengarantie ist vom Händler zu Händler sehr verschieden, Vertragsbedingungen umfangreich und lesenswert. Ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit 150tkm auf der Uhr wird vermutlich keine Garantieleistungen in Anspruch nehmen können, aber - siehe oben - die Gewährleistung des Händlers.
Gruß
Boris
Gruss
Paul