Mofa - 2. Person mitnehmen?

Hallo,

der Fahrlehrer von einem Freund hat behauptet, dass man beim Mofa-Führerschein eine 2. Person mitnehmen darf, wenn das Fahrzeug für 2 Personen zugelassen ist. Soweit mir bekannt, darf man trotzdem nur 1 Person mitnehmen und muss die Sitzgelegenheit für die 2. Person abbauen bzw. versperren (spezielle Tasche drauf, Fussstüzen ab, etc.).

Was ist nun richtig? Bezieht sich auf Hessen, Fahrer 16 Jahre jung.

Gruß
Michael

hi,

wenn das fahrzeug für 2 personen zugelassen ist (z.b. mokick), dann ist es definitiv kein mofa, und man darf es auch nicht mit dem mofa-führerschein fahren.

ein mofa mit sitzbank darf man nicht zu zweit fahren, selbst wenn man den motoradführerschein hat.

eine für 2 personen zugelassene sitzbank muß übrigens mind. 60 cm lang sein.

lg, pit

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Hallo,

stimmt, wenn es ein Mokick ist ist es ein Mokick. Aber das war ja nicht die Frage.
Der Unterschied vom Mofa zum Mokick besteht in der Höchstgeschwindigkeit. Das Mofa hat 25 km/h, das Mokick 50 km/h und deswegen braucht man dazu einen anderen Führerschein und darf das Mokick erst ab 16 fahren.

Ich kann mir sehr gut vorstellen das es Mofas für zwei Personen gibt. Ob das Sinn macht wenn man jeden zweiten Berg absteigen muss weil das 1,5PS Motörchen diese 150kg Zusatzgewicht nicht mehr packt, sei dahingestellt.

Gruß Jürgen

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aus:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?ms…

Stichwort Beifahrer auf Mofa:
Ein Mofa ist nach der Legaldefinition in § 4 FeV ein ein-sitziges Fahrzeug. Damit ist eine legale Mitnahme eines Beifahrers ausgeschlossen.

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_04.php

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