Hab einen Artikel dazu gefunden. CS
urbs-media, 2.10.2000: Nach dem Ende der Versteigerung der UMTS-Lizenzen für etwa 100 Mrd. DM kommt auf die beteiligten Unternehmen jetzt eine neue Ausgabenwelle zu. Denn innerhalb der nächsten Jahre müssen die sechs Anbieter (T-Mobil, D2, Mobilcom, e-plus, Intercom und G3) nach den Versteigerungsbedingungen ein Funknetz aufbauen, das jeweils 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland unmittelbar erreicht.
Hierzu werden in den nächsten fünf Jahren von jedem der sechs UMTS-Betreiber voraussichtlich bis zu 10.000 Standorte für die entsprechenden Sendeanlagen benötigt. Auch wenn man davon ausgeht, dass sich zahlreiche der bereits vorhandenen Antennenstandorte auf den neuen UMTS-Standard aufrüsten lassen, gehen Experten von einem Bedarf an mehreren Tausend weiteren Standorten für Mobilfunk-Antennen aus. Unter besonderem Zugzwang steht dabei das G3-Konsortium (bestehend aus der spanischen Telefonica und der finnischen Sonera), weil diese Unternehmen in Deutschland bisher noch nicht als Mobilfunk-Anbieter aufgetreten sind und daher hier keinerlei eigene technische Anlagen besitzen.
Um Kosten für den Bau von Masten zu sparen, bevorzugen die Unternehmen im Regelfall Hausdächer als Standorte für die Antennen. Derzeit werden von den Mobilfunk-Anbietern für geeignete Standorte monatlich etwa 500 DM an Miete gezahlt. Auf zehn Jahre gerechnet ergeben sich damit Zusatzeinnahmen für Hausbesitzer von etwa 60.000 DM, wenn sie auf ihrem Dach die Installation einer Antennenanlage gestatten. Für besonders geeignete Standorte (z.B. hohe Gebäude) werden von den Mobilfunk-Gesellschaften zuweilen auch Monatsbeträge zwischen 1.000 DM und 2.000 DM gezahlt.
Neben einem geeigneten Standort auf dem Dach (bevorzugt werden Flachdächer von Gebäuden, die ihre Umgebung deutlich überragen) muss der Hausbesitzer noch einen kleinen Raum zur Verfügung stellen, in dem die notwendigen technischen Einrichtungen untergebracht werden können. Da dieser Raum ständig für die Techniker der Mobilfunk-Unternehmen zugänglich sein muss, eignen sich Privathäuser nur bedingt als Standort für Mobilfunk-Antennen.
Baurechtliche Probleme bei der Installation von Antennen-Anlagen treten im Regelfall nicht auf. Denn nach den entsprechenden Landesbauordnungen der Bundesländer sind Antennenanlagen zulässig, wenn sie das Dach um nicht mehr als 6 Meter (z.B. Hamburg) bzw. 10 Meter (z.B. Nordrhein-Westfalen) überragen. Lediglich bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es zuweilen Einwände der Denkmalschutz-Behörden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich aber generell, die baurechtliche Zulässigkeit derartiger Antennenmasten vorher abzuklären.
Bei Mobilfunkantennen auf vermieteten Gebäuden droht noch ein weiteres Problem. Denn zahlreiche Bürger haben wegen der drohenden Strahlenbelastung Einwände gegen Mobilfunkantennen. Hier hat z.B. das Amtsgericht München entschieden, dass allein die befürchteten negativen Auswirkungen des sogenannten Elektrosmogs eine Mietminderung für die unmittelbar unter der Antennenanlage liegenden Wohnungen von 20 Prozent rechtfertigen können (Amtsgericht München, Urteil vom 27.3.1998 - 432 C 7381/95). Es empfiehlt sich daher in derartigen Fällen, die Mieter frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls für eine ausreichende Abschirmung zu sorgen.
Bei Eigentumswohnungen ist die Errichtung von Antennenmasten übrigens nur mit Zustimmung aller Miteigentümer zulässig. Denn hierbei handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die nur einstimmig von allen Wohnungseigentümern beschlossen werden kann.
urbs-media Praxistipp: Wer auf seinem Dach einen Standplatz für Mobilfunk-Antennen vermieten will, kann sich unmittelbar an die entsprechenden Mobilfunk-Unternehmen wenden. Inzwischen hat sich auch eine Firma auf die Vermarktung derartiger Standorte spezialisiert. Wer sich nicht mit den verschiedenen Telefongesellschaften auseinandersetzen will, kann sich daher auch unmittelbar an folgende Stelle wenden:
New Radio Tower GmbH
Dessauer Straße 60
45472 Mülheim / Ruhr
Tel: 0208 - 49584 - 80
Fax: 0208 - 49584 - 18
Bei der Vertragsgestaltung sollte man darauf achten, dass die Laufzeit des Mietvertrags nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerdem empfiehlt es sich, den Zweck der Anlage genau zu definieren. Nur so kann verhindert werden, dass z.B. nachträglich zusätzliche Sendeeinrichtungen (z.B. für weitere Mobilfunkunternehmen) angebracht werden, ohne dass sich der Mietzins entsprechend erhöht.
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