Schnurloses Telefon - abhörsicher?

Hi,

ich habe neulich versucht, meinen Funkkopfhörer an den Fernseher anzuschließen und habe statt dessen minutenlang und kristallklar ein Telefonat vom meinem Nachbarn im Kopfhörer gehabt. (Inhaltlich war es nicht so spannend.)
Wie bitte kann denn sowas passieren??!! Gibt es verschiedene Standards bei den schnurlosen und mein Nachbar hat halt was blödes gekauft, oder sind die alle so Mithör-freundlich? Kann man die Abhörsicherheit prüfen? Worauf muss man beim nächsten Neukauf achten?

Viele Grüße,
Kay (der sich Sorgen macht…)

Hallo,

ich habe neulich versucht, meinen Funkkopfhörer an den
Fernseher anzuschließen und habe statt dessen minutenlang und
kristallklar ein Telefonat vom meinem Nachbarn im Kopfhörer
gehabt. (Inhaltlich war es nicht so spannend.)
Wie bitte kann denn sowas passieren??!!

Es handelt sich offenbar um ein Telefon, das wie ein Funkgerät arbeitet (z.B. CT1±Standard). Seit 2003 ist das Frequenzband, das die CT1±Telefone benutzen, auch für andere Anwendungen freigegeben (offensichtlich z.B. dein Kopfhörer). Nach 2008 dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.

Gibt es verschiedene Standards bei den schnurlosen und mein Nachbar hat
halt was blödes gekauft, oder sind die alle so Mithör-freundlich?

Bei DECT-Telefonen gibt es das nicht. Wegen der zum GSM-Mobilfunk vergleichbaren Übertragungstechnik gibt es aber Leute, die hier Sorgen um ihre Gesundheit haben und daher lieber die alten analogen CT1±Geräte benutzen.


PHvL

Servus,

grundsätzlich ist alles was funkt (Handy, CB-Funk, eBabysitter, Schnurlos Tel., DECT usw.) zum abhören!
Am einfachsten geht es, wen der Sender (z.B. Schnurloshandy) keine Codierung hat und man einen Entsprechenden Empfänger (selbe Frequenz wie dein Kopfhörer) hat.
Möchte man vom Nachbarn nicht (einfach) belauscht werden, sollte man beim Kauf darauf achten das die übertragung in Digital erfolgt (das macht das abhören schwieriger) und zum anderen sollte das Mobilteil die Kanäle zur Basissattion wechsel können.
Den absoluten Abhörschutz gibt es nicht !!!
Wer Dich / Uns ausspionieren möchte findet Weg und Mittel es zu tun.

Gruß
Diesl

PS: Übrigens, wenn Du auch nur aus Zufall, ein Gespräch belauscht, fällt das under das Fernmeldegeheimnis.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es handelt sich offenbar um ein Telefon, das wie ein Funkgerät
arbeitet (z.B. CT1±Standard). Seit 2003 ist das Frequenzband,
das die CT1±Telefone benutzen, auch für andere Anwendungen
freigegeben (offensichtlich z.B. dein Kopfhörer). Nach 2008
dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.

Der Kopfhörer darf nach 2008 nicht mehr betrieben werden? Oder das Telefon? Beides lässt sich doch niemals durchsetzen…

Den absoluten Abhörschutz gibt es nicht !!!
Wer Dich / Uns ausspionieren möchte findet Weg und Mittel es
zu tun.

Das ist klar. Wenn sich jemand richtig Mühe gibt, kann er immer alles hören. Aber ich möchte zumindest gegen ein versehentliches Abhören sicher sein.

PS: Übrigens, wenn Du auch nur aus Zufall, ein Gespräch
belauscht, fällt das under das Fernmeldegeheimnis.

Ich wollte ja nur den Ton vom Fernseher auf den Kopfhörer bekommen, und hatte dann zu meiner großen Überraschung den Nachbarn im Ohr. Manchmal ist es eben gar nicht so leicht, NICHT gegen ein Gesetz zu verstoßen…

Hallo,

Der Kopfhörer darf nach 2008 nicht mehr betrieben werden? Oder
das Telefon?

das CT1±Telefon.

Beides lässt sich doch niemals durchsetzen…

Stört der Einsatz eines nichtzugelassenen Funksystems ein zugelassenes, kann der Störer durch Messung lokalisiert werden. Es können dann Gebühren gemäß der Frequenzgebührenverordnung (FGebV) und ein Bußgeld gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) anfallen.


PHvL

Stört der Einsatz eines nichtzugelassenen Funksystems ein
zugelassenes, kann der Störer durch Messung lokalisiert
werden. Es können dann Gebühren gemäß der
Frequenzgebührenverordnung (FGebV) und ein Bußgeld gemäß
Telekommunikationsgesetz (TKG) anfallen.

Cool. Danke für die Info!