Vorzeitige Kündigung wegen Umzug möglich?

Hallo,

was ist , wenn ich seit einem Jahr einen 24Monatsfestnetzvertrag bei Arcor mit 24monatiger kündigungsfrist zu laufen habe und umziehe?

Kann man diesen Tarif dann kündigen, wenn er am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, oder muss man dann für die Restlaufzeit trotzdem weiter bezahlen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße, Matthias.

Hi,

ich würde sagen, dass du den Vertrag erfüllen musst. Es liegt ja nicht an Arcor, dass du umziehst.
Vielleicht lässt sich Arcor darauf ein, dass ein anderer (z.B. dein Nachmieter) den Vertrag für die Restlaufzeit übernimmt.

(T-Online machts bei Handy-Verträgen so)

Gruß
BJ

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Danke für Deine Antwort BigJohn,

ich dachte in diesem Fall gibt es ein generelles verbraucherfreundliches Sonderkündigungsrecht, denn man zieht ja nicht willkürlich aus, nur um den Vertrag zu kündigen.

ciao

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Off Topic
Hallo BJ,

(T-Online machts bei Handy-Verträgen so)

Wenn T-Online Handy-Verträge anbieten würde, wäre Deine Aussage so vielleicht richtig…

Gruß,
SylviaM

hi!

bei einem freund war das KEIN problem! er hatte auch einen 24 monate vertrag (allerdings nicht bei arcor sondern gelsennet) und ist innerhalb der vertragslaufzeit zu seiner freundin gezogen.

viele grüße
tanja

ich würde sagen, dass du den Vertrag erfüllen musst.

Muß man laut Gesetz nicht.
Wenn wegen eines Umzuges in der neuen Wohnung bereits ein Anschluß einer anderen Gesellschaft vorhanden ist, dann ist es ja technisch gar nicht mehr möglich, noch einen anderen Anschluß zu legen. Somit greift das BGB § 314 (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) und § 313 Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Haben es so gegenüber einem Billiganbieter mit F dargestellt und die Kündigung wurde nach Einreichen der Anmeldebestätigung für die neue Wohnung und einer Kopie des bestehenden telefonanschlusses akzeptiert.
Man muß nur hartnäckig auf dem BGB bestehen.

Unfug. Das BGB greift hier schon. Allerdings in dem Sinne, dass der Vertrag ERFÜLLT werden muss. Wer Verträge abschließen darf, ist volljährig und weiß, was er tut. Wer also einen 24-Monatsvertrag abschließt und schön die dicke Hardware abgreift, der muss sich auch an die Vertragslaufzeit halten. Da kann ja der Anbieter nichts dafür, dass der Kunde plötzlich umzieht.

Freiwillig (!) werden aber die meisten Anbieter den Vertrag vorzeitig beenden. Ich wiederhole: freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!

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Danke für Deine Antwort BigJohn,

ich dachte in diesem Fall gibt es ein generelles
verbraucherfreundliches Sonderkündigungsrecht, denn man zieht
ja nicht willkürlich aus, nur um den Vertrag zu kündigen.

ciao

Och, der eine oder andere macht genau das. Oder behauptet dies zumindest.

P.S.: „Sonderkündigung“ ist ein Deppenbegriff. Den verwendet man nur im Mietrecht, der hat hier nichts verloren.