Kindergeld im Ausland

Hallo!
Ich bin dt. Staatsbuergerin und arbeite zur Zeit als Kleingewerblerin in Deutschland. Nun
gedenke ich dieses Jahr nach Italien zu meinem Freund zu ziehen. Nun habe ich einige Fragen
und hoffe dass mir jemand helfen kann:

  • ist es moeglich den Hauptwohnsitz in D zu belassen und doch staendig in Italien zu leben?
    Oder fuer welche Dauer?
  • brauch ich in Italien eine Aufenthaltsgenehmung und wenn ja bekommt man diese falls man noch
    keinen Job in Italien hat?
    Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern? Oder wie ist die Krankenversicherung
    geregelt?
  • falls ich nun in Italien lebe (d.h. Hauptwohnsitz ist Italien und Nebenwohnsitz ist in D.)
    und ein Kind bekomme und dieses in Italien aufwaechst: habe ich Anspruch auf das deutsche Kindergeld?
    (denn in Italien wird Kindergeld ja nur abhaengig vom Einkommen bezahlt).

Vielen Dank fuer jedwege Hilfe!!
LG
Katarina

viel nein :wink:

Hallo!
Ich bin dt. Staatsbuergerin und arbeite zur Zeit als
Kleingewerblerin in Deutschland. Nun
gedenke ich dieses Jahr nach Italien zu meinem Freund zu
ziehen. Nun habe ich einige Fragen
und hoffe dass mir jemand helfen kann:

  • ist es moeglich den Hauptwohnsitz in D zu belassen und doch
    staendig in Italien zu leben?

nein, am Hauptwohnsitz musst Du Deinen Lebensmittelpunkt haben

  • brauch ich in Italien eine Aufenthaltsgenehmung und wenn ja
    bekommt man diese falls man noch
    keinen Job in Italien hat?

nein, in der EU kannst Du Dich frei bewegen, wohnen wo Du willst und auch bei Bedarf ohne extra Areitserlaubnis arbeiten

Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern? Oder
wie ist die Krankenversicherung
geregelt?

ich denke ja, weiss es aber nicht genau

  • falls ich nun in Italien lebe (d.h. Hauptwohnsitz ist
    Italien und Nebenwohnsitz ist in D.)
    und ein Kind bekomme und dieses in Italien aufwaechst: habe
    ich Anspruch auf das deutsche Kindergeld?

nein, dazu müssen Du und Dein Kind Deinen Hauptwohnsitz in D haben ->siehe oben

Hallo!

  • ist es moeglich den Hauptwohnsitz in D zu belassen und doch
    staendig in Italien zu leben?

Melderechtlich ist das möglich, weil das deutsche Melderecht ausländische Wohnsitze nicht kennt.

Oder fuer welche Dauer?

  • brauch ich in Italien eine Aufenthaltsgenehmung und wenn ja
    bekommt man diese falls man noch
    keinen Job in Italien hat?

Ohne Job dann, wenn man genug Unterhalt hat. Also entweder Erwerbstätigkeit, dann ist der Unterhalt egal (-> Grundfreiheiten des Binnenmarktes) oder ohne Erwerbstätigkeit, dann Unterhalt (und Wohnung und Krankenversicherung) (-> Allgemeines Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers).

Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern? Oder
wie ist die Krankenversicherung
geregelt?

Wie oben. Wie die gesetzliche KV in Italien geregelt ist, weiß ich nicht. Wenn du in Italien arbeitest, dann unterliegst du dem dortigen Sozialversicherungsrecht.

  • falls ich nun in Italien lebe (d.h. Hauptwohnsitz ist
    Italien und Nebenwohnsitz ist in D.)
    und ein Kind bekomme und dieses in Italien aufwaechst: habe
    ich Anspruch auf das deutsche Kindergeld?

Dann normalerweise auf italienisches Kindergeld.

Gruß
Tom

Hallo!

nein, dazu müssen Du und Dein Kind Deinen Hauptwohnsitz in D
haben ->siehe oben

Das stimmt so nicht ganz. Wenn zB die Eltern in Deutschland arbeiten und Steuerpflichtig sind und das Kind im Ausland lebt, dann muss das Kindergeld ins Ausland „exportiert“ werden. Es gibt also schon Ausnahmen, in denen Kindergeld ins Ausland gezahlt werden muss (auch wenn das wahrscheinlich die meisten Ämter auf das erste Anfragen verneinen, das Problem ist aber vom EuGH bereits behandelt worden).

Gruß
Tom

Hallo Katarina!

Du bekommst für dein Kind auch Kindergeld im Ausland. Ich habe solche Fälle jeden Tag vor mir liegen. Es läuft immer so ab, dass die sogenannte italien Familienbeihilfe mit dem deutschen Kindergeld verglichen wird.

Ist das deutsche Kindergeld höher als die Beihilfe, bekommst du die Differenz abezahlt. Für den Fall, dass die italienische Leistung höher als die deutsche ist, bekommst du natürlich nichts.

Ruf doch einfach bei der Arbeitsagentur in Nürnberg an. Die sind für alle Auslandszahlungen zuständig.

Viele Grüße
Flo

Hallo,

ein Zusatz noch: das deutsche Melderecht kennt keine länderübergreifende Haupt- und Nebenwohnung.

D.h. bewohnst du eine Wohnung in D, so ist das deine Hauptwohnung, jede weitere Wohnung in D zählt dann als Nebenwohnung.

Das bewohnen von Wohnungen im Ausland ist unrelevant für das deutsche Melderecht. Du kannst deshalb genauso in Italien wohnen und dort eine Hauptwohnung gründen.

Steuerrechtlich steht das vielleicht wieder auf einem anderen Blatt, da kenn ich mich aber nicht weiter aus.

Gruß
Petra

D.h. auch wenn ich mit meinem Kind nicht in Deuschtland wohnhaft
bin, hab ich Anrecht auf die Hoehe des deutschen Kindergeldes.
Also ist die Staatsbuergerschaft ausschlaggebend?
Freut mich zu hoeren.
Vielen Dank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal!

Es ist so, dass als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates Zugang zu allen sozialen Sicherungssystem der jeweiligen Mitgliedstaaten hast. Deshalb auf jeden Fall nachfragen!

Liebe Grüße
Flo