Mal wieder - Ausweis abgelaufen - Kosten?

Hai!

Die Frage wurde wahrscheinlich schonmal gestellt - ich weiß die Antwort aber nicht, deshalb nochmal:

Kostet es „Strafe“, wenn man den Ausweis erst, nachdem er etwas über ein Jahr abgelaufen ist, erneuert? Meiner ist jetzt 14 Monate abgelaufen, und ich möcht beim Bürgerbüro lieber auf Kosten vorbereitet sein…

Vielen Dank schonmal!

Gruß,

Schnägge

Es gibt keinen festen „Gebühren“-Rahmen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sollte der Vorgang an die Bußgeldstelle weiter geleitet werden, liegt es im Ermessen des Bußgeldsachbearbeiters, die Höhe des Bußgeldes bzw. Verwarnungsgeldes festzulegen!
Aber bei 14 Monaten würde ich persönlich schon mal in Richtung Bußgeld (>35,- EURO) tendieren!

Gruß
Robert

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upps, das wusste ich noch gar nicht. Muss ich mir da auch Gedanken machen, weil
meiner schon seit Februar abgelaufen ist?

Gruß
Tato

Mit Reisepass auch?

Es gibt keinen festen „Gebühren“-Rahmen, da es sich um eine
Ordnungswidrigkeit handelt. Sollte der Vorgang an die
Bußgeldstelle weiter geleitet werden, liegt es im Ermessen des
Bußgeldsachbearbeiters, die Höhe des Bußgeldes bzw.
Verwarnungsgeldes festzulegen!
Aber bei 14 Monaten würde ich persönlich schon mal in Richtung
Bußgeld (>35,- EURO) tendieren!

Gruß
Robert

Wie ist das, wenn der Perso zwar abgelaufen ist, man aber noch einen gültigen Reisepass besitzt? Muß ich dann auch mit einem Bußgeld rechnen? Immerhin besitze ich ja ein gültiges Personaldokument…

Ciao Christoph C>

Hallo!

Nein, den die Pflicht zum Besitz des Personalausweises gilt nicht für denjenigen, der einen gültigen Reisepass besitzt.

Gruß
Tom

Hallo,

wenn du kein anderes gültiges Dokument (Reisepass) hast, dann solltest du dir Gedanken darüber machen. Es liegt im Ermessen des Amtes AB WANN die Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

Im Nürnberger Einwohneramt z.B. 3 Monate nach Ablauf!

Gruß
Sid

Du könntest doch auch sagen, dass du den verloren hast. Vielleicht musst du dann nicht so viel zahlen ?

Hab ich auch schon überlegt. Aber die Gemeinde hat mich etwa 1 Monat, bevor der PA ablief, angeschrieben, ob ich nicht einen neuen beantragen wolle… :-/

Ich weiß nich, ob ich da jetzt noch mit „verloren“ kommen kann - nach 15 Monaten… *gg*

Du könntest doch auch sagen, dass du den verloren hast.
Vielleicht musst du dann nicht so viel zahlen ?

Hai!

Okay… ich stell mich also auf Kosten ein. :frowning: Aber gut, vorher Bescheid zu wissen, danke!

Gruß,

Schnägge

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Hallöchen,

man ist in Deutschland verpflichtet, nur EIN Ausweispapier zu haben, d.h. Reisepaß oder Personalausweis, so noch eins bleibt, gibt es keinen Grund, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Es gibt meines Wissens keine Vorschrift, welche der beiden das sein muss.
Freundliche Grüsse
dscheipi