Hallo Michael,
Ok aber letztlich verstehe iches richtig, wenn es nicht den
gleichen Status gibt, mit Eid, Streikverbot, Dienstpflicht,
Berufung, Fehlen eines Arbeitsvertrages, Besoldung,
politischer Mäßgungspflicht etc.
Hm, Hm, ich bewege mich hier auch auf sehr dünnem Eis. Aber vielleicht müßte man, daß einfach so sehen, dass die Pflichten eines Beamten, bzw. die sogenannten anerkannten Grundsätze des Beamtentumes, die auch irgendwo im Grundgesetz erwähnt werden, und auf Preußen und Hegel zurückgehen, rechtlich in Deutschland als öffentlich-rechtlich qualifiziert werden.
Ich vermute, daß es entspechende öffentlich- rechtliche Normen in den USA so nicht gibt. Das heißt aber faktisch noch lange nicht, daß Angestellte, von Behörden nicht letztlich den gleichen Beschränkungen und Ansprüchen unterliegen würden, nur dass man sie eben als privates Arbeitsrecht ansieht. Das liegt auch deswegen nahe weil der sogenannte Arbeitnehmerschutz in den USA anders ausgeprägt ist als hier, de facto könnte man die meiste von Dir angesprochenen Punkte in den USA auch jedem Arbeitnehmer auferlegen und tut das auch exzessiv. Vor diesem Hintergrund ist die Frage, ob es nun Beamte in den USA im Sinne von Art. 33 Abs. 4 GG (ohne Gewähr) gibt eigentlich nur noch rechtsdogmatischem Interesse aber nicht was die Rechtswirklichkeit angeht.
Mfg A.