Firmenname bei Kleinunternehmer ohne Gesellschaft

Hallo zusammen,

zunächst mal tolle Seite hier!
Jetzt aber zur Sache: Ich habe vor ca. 6 Wochen die Gewerbeanmeldung auf unserem Rathaus abgegeben. Ich biete hauptsächlich IT-Dienstleistungen an, habe aber auch andere Bereiche in der Gewerbeanmeldung vermerkt (Vertrieb von Computerhard- und software sowie Unterhaltungselektronik und Zubehör), aber IT-Dienstleistungen als Schwerpunkt entsprechend markiert.
Nun habe ich einen Schrieb von Berufsgenossenschaft und Finanzamt bekommen, in denen ich u.a. den Firmennamen nennen soll. Die Frage ist nun was denn gesetzlich hier ohne Gründung einer Gesellschaft möglich ist. Soweit ich gehört habe muß bei Einzelpersonen mind. ein Vorname und der Nachname in dem Firmennamen enthalten sein. Würde dann so etwas wie „Timo Steuerwald, IT-Dienstleistungen und mehr“ funktionieren? Oder darf ich nur ein Stichwort nennen wie z.B. „Timo Steuerwald, IT-Dienstleistungen“?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

MfG,

Timo Steuerwald

Keine Antwort, nur Kommentar
Hallo Timo,

eine Antwort kann ich Dir leider nicht geben, aber zu der Erweiterung „und mehr“ möchte ich einen Kommentar loswerden.

Ich finde ein „und mehr“ nicht sehr hilfreich. Wenn ich das lese, frage ich mich immer, was die betreffende Firma denn nun macht. Beispiel: Bürobedarf und mehr. „und mehr“ sagt nichts darüber aus, was dieses „Mehr“ ist. Es informiert also nicht.

Stattdessen frage ich mich bisweilen, ob diejenigen, die „und mehr“ angeben, alles halb und gar nichts richtig können. Ich bekomme also sogar Zweifel an ihrer Kernkompetenz, vor allem, wenn es ein kleiner Laden ist. Alle wirklichen Fachleute können selbstverständlich Dinge, die nicht innerhalb, aber in der Nähe ihres Fachgebietes liegen. Ein guter Bürobedarf wird auch in der Lage sein, ein Büro zu planen und einzurichten. Er hat zumindest jemanden an der Hand, der das kann.

Um auf Dich zurückzukommen: Mit „IT-Dienstleistungen“ hast Du bereits einen weiten Rahmen gesteckt, ein „und mehr“ halte ich da eher für kontraproduktiv. Es sei denn, es ist etwas Konkretes, was außerhalb von IT-Dienstleistungen liegt. Dann benenne es. Das wirkt professioneller.

Viele Grüße
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Timo!

Die Frage ist nun was denn gesetzlich hier ohne Gründung
einer Gesellschaft möglich ist.

Egal welche Rechtsform (GmbH, GbR, Einzelunternehmung in deinem Fall, etc.) du wählst, es ist (fast) völlig egal, wie du dich nennst.
Du kannst dich z.B. „Super IT-Dienstleistungen“ nennen.
Nur „McDonalds IT-Service“, „Allianz IT-Systems“ etc. würde ich mich nicht gerade nennen :wink:
Ich hoffe du weißt, was ich meine.

Soweit ich gehört habe muß bei
Einzelpersonen mind. ein Vorname und der Nachname in dem
Firmennamen enthalten sein.

Würde gerne mal wissen, wo du das gehört hast?!
Seit dem 1.1.2002 - das ist schon über 1,5 Jahre(!!) her - ist es möglich seine Firma so zu nennen, wie man es gerne möchte.
Fantasiename z.B.
Nur sollte man aufpassen, das keine Verwechslungsgefahr besteht.
Ähnlich klingender Firmenname am Ort oder Verwechslungsgefahr „mit den Großen“.

Würde dann so etwas wie „Timo
Steuerwald, IT-Dienstleistungen und mehr“ funktionieren?

Wie bereits oben geschrieben ist das ganze kein Problem.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Ich helfe gerne weiter *g*

Viel Erfolg und Gruß

Norbert

Egal welche Rechtsform (GmbH, GbR, Einzelunternehmung in
deinem Fall, etc.) du wählst, es ist (fast) völlig egal, wie
du dich nennst.
Du kannst dich z.B. „Super IT-Dienstleistungen“ nennen.
Nur „McDonalds IT-Service“, „Allianz IT-Systems“ etc. würde
ich mich nicht gerade nennen :wink:
Ich hoffe du weißt, was ich meine.

Das ist nun ganz verkehrt alle Personengesellschaften tragen den Namen des Eigentümers bzw. der Gesellschafter bzw. des Komplemantärs. Es sind lediglich Namenszusätze auf den Geschäftspapieren erlaubt, die das Unternehmen näher kennzeichnen:

Beispiel:

It-Dienstleistungen Franz Meyer
Computerschrott Franz Meyer
Boutique Mode ohne Stoff Franz Meyer

Man kann mit diesen Namenszusätzen nach ausßen hin verkehren.

Soweit ich gehört habe muß bei
Einzelpersonen mind. ein Vorname und der Nachname in dem
Firmennamen enthalten sein.

genaquso ist es.

Würde gerne mal wissen, wo du das gehört hast?!
Seit dem 1.1.2002 - das ist schon über 1,5 Jahre(!!) her - ist
es möglich seine Firma so zu nennen, wie man es gerne möchte.
Fantasiename z.B.

als Zusatz zum Namen der Firma nciht als Firmenbezeichnung.

Nur sollte man aufpassen, das keine Verwechslungsgefahr
besteht.
Ähnlich klingender Firmenname am Ort oder Verwechslungsgefahr
„mit den Großen“.

das ist richtig.

gruss

unterschied ‚firma‘, ‚firmenname‘ und weitere…
hi,

finde die bisherigen antworten etwas verwirrend für den beginner, da sie auch teilweise falsch sind.

vorweg: es gibt einzelunternehmen (EU), personengesellschaften (PG) und kapitalgesellschaften (KapG).

bei EU und PG gibt es die variante mit und ohne eintragungs ins handelsregister. KapG werden immer im handelsregister eingetragen.

es geht um die kaufmannseigenschaft nach § 1-6 HGB. wer kaufmann ist ergibt sich zumeist aus dem eintrag ins HR. nur wenige EU / PG sind eigentlich kaufmänner und wissen es aber nicht und sind deshalb nicht eingetragen.

vereinfacht: sofern dein gewerbe art und umfang eines in kaufmaennischer weise eingerichteten geschäftsbetriebes hat, ist es nicht nur ein stinknormales gewerbe, sondern ein handelsgewerbe —> kaufmann.

warum den ganzen mist jetzt?

die „firma“ ist der name unter dem ein kaufmann im geschäftsleben auftritt. „firmenname“ ist daher doppeltgemoppelt, weil firma schon der name ist. viele beginner verwechseln leider die begriffe „firma“ und „unternehmen“. du begründest ein unternehmen, gibst dem unternehmen aber eine firma.

ein unternehmen, welches nicht kaufmann (i.S.d. HGB) ist, trägt demzufolge keine firma und nur eine geschäftsbezeichnung.

zu erkennen ist eine firma an den rechtsformzusätzen „e.K.“ = eingetragener kaufmann = einzelunternehmen. es geht auch „e.Kfm“, „e.Kfr“. dann gibt es die personengesellschaften „oHG“ und „KG“, dann die KapG sowie mischformen.

nur diese tragen eine firma. meist sowas wie „Allianz AG“ oder „Karl Schneider & Söhne oHG“… das sind „firmen“.

die firma kann wie bereits gesagt seit 2002 rein phantasiefirma sein. bsp. du gründest mit ein paar kumpels ne oHG, dann könnt ihr euch auch „Schnuckiputzel Motors oHG“ nennen. die namen aus den ausweisen müssen nicht rein.

so, dass zur firma. wenn du nun aber keine kaufmannseigenschaft hast, freiwillig annimst, dann trägst du keine firma unter der du auch im rechtsverkehr auftreten kannst. es verbleibt dann bei „bürgerlichen namen“ + „geschäftsbezeichnung“.

im falle des einzelunternehmens ist das dann „Timo Steuerwald - Schnuckiputz Motors“. im falle einer PG kommt noch der rechtsformzusatz „GbR“ dazu, also beispielsweise „Steuerwald & Schulze GbR - Schnuckiputz Motors“.

die geschäftsbezeichnung alleine reicht bei nichtkaufleuten nicht für den rechtsverkehr, auch ersetzt die geschäftsbezeichnung nicht die firma, da beides zusammen erforderlich ist.

so, in der hoffnung ein wenig licht ins dunkel gebracht zu haben.

gruss vom

showbee

Hi showbee,

finde die bisherigen antworten etwas verwirrend für den
beginner, da sie auch teilweise falsch sind.

na so hart, solltest du das nicht sagen!

wenige EU / PG sind eigentlich kaufmänner und wissen es aber
nicht und sind deshalb nicht eingetragen.

die Mehrzahl von Kaufmann/Kauffrau ist Kaufleute!

es sei denn es sind tatsächlich nur Männer oder Frauen!

gruss

rehi local,

na so hart, solltest du das nicht sagen!

warum nicht? es ist doch aber so. die erste antwort mixt dir firma & den geschäftsnamen und du erkennst nicht, das auch phantasiefirmen erlaubt sind. firma setzt bei personenunternehmen nicht mehr zwingend den bürgerlichen namen als anteil voraus!!!

wenige EU / PG sind eigentlich kaufmänner und wissen es aber
nicht und sind deshalb nicht eingetragen.

die Mehrzahl von Kaufmann/Kauffrau ist Kaufleute!

na, siehste, habe ich auch einen fehler gemacht :wink:

wenns weiter nix ist!

mfg vom

showbee

hi,

finde die bisherigen antworten etwas verwirrend für den
beginner, da sie auch teilweise falsch sind.

Dem war in der Tat so, jetzt nachdem sich der Wald lichtet, stellen sich mir noch ein paar Fragen.

vorweg: es gibt einzelunternehmen (EU), personengesellschaften
(PG) und kapitalgesellschaften (KapG).

bei EU und PG gibt es die variante mit und ohne eintragungs
ins handelsregister. KapG werden immer im handelsregister
eingetragen.

Schon wieder eine Frage: Was bringt alles ein Eintrag ins Handelsregister mit sich? Welche Pflichten, Kosten, Vorteile ergeben sich dadurch? - Wie gesagt ich bin ein Beginner :smile:

es geht um die kaufmannseigenschaft nach § 1-6 HGB. wer
kaufmann ist ergibt sich zumeist aus dem eintrag ins HR. nur
wenige EU / PG sind eigentlich kaufmänner und wissen es aber
nicht und sind deshalb nicht eingetragen.

vereinfacht: sofern dein gewerbe art und umfang eines in
kaufmaennischer weise eingerichteten geschäftsbetriebes hat,
ist es nicht nur ein stinknormales gewerbe, sondern ein
handelsgewerbe —> kaufmann.

Der Schwerpunkt ist eindeutig IT-Dienstleistungen, die Sachen mit Vertrieb von Unterhaltunselektronik und Computer-Hard- und Software habe ich nur der Vollständigkeit halber reingeschrieben und da werde ich vor allem für Kumpels und Bekannte etwas vertreiben. Nach außen hin will ich lediglich als IT-Dienstleister auftreten. Das „und mehr“ werde ich deshalb auch weglassen. Hört sich wirklich doof an.
Also eher keine Gewerbe kaufmännischer Art sondern stinknormales Gewerbe, oder?

warum den ganzen mist jetzt?

die „firma“ ist der name unter dem ein kaufmann im
geschäftsleben auftritt. „firmenname“ ist daher
doppeltgemoppelt, weil firma schon der name ist. viele
beginner verwechseln leider die begriffe „firma“ und
„unternehmen“. du begründest ein unternehmen, gibst dem
unternehmen aber eine firma.

Ahha, schon wieder was dazu gelernt! Danke!

ein unternehmen, welches nicht kaufmann (i.S.d. HGB) ist,
trägt demzufolge keine firma und nur eine
geschäftsbezeichnung.

Und wie sieht dann so eine Geschäftsbezeichnung aus?
Wäre das dann zum Beispiel so etwas wie „Timo Steuerwald - IT Dienstleistungen“

zu erkennen ist eine firma an den rechtsformzusätzen „e.K.“ =
eingetragener kaufmann = einzelunternehmen. es geht auch
„e.Kfm“, „e.Kfr“. dann gibt es die personengesellschaften
„oHG“ und „KG“, dann die KapG sowie mischformen.

nur diese tragen eine firma. meist sowas wie „Allianz AG“ oder
„Karl Schneider & Söhne oHG“… das sind „firmen“.

die firma kann wie bereits gesagt seit 2002 rein
phantasiefirma sein. bsp. du gründest mit ein paar kumpels ne
oHG, dann könnt ihr euch auch „Schnuckiputzel Motors oHG“
nennen. die namen aus den ausweisen müssen nicht rein.

so, dass zur firma. wenn du nun aber keine
kaufmannseigenschaft hast, freiwillig annimst, dann trägst du
keine firma unter der du auch im rechtsverkehr auftreten
kannst. es verbleibt dann bei „bürgerlichen namen“ +
„geschäftsbezeichnung“.

im falle des einzelunternehmens ist das dann "Timo Steuerwald

  • Schnuckiputz Motors". im falle einer PG kommt noch der
    rechtsformzusatz „GbR“ dazu, also beispielsweise „Steuerwald &
    Schulze GbR - Schnuckiputz Motors“.

OK, jetzt weiß ich ja auch wie so eine Geschäftsbezeichnung aussieht. Danke!

die geschäftsbezeichnung alleine reicht bei nichtkaufleuten
nicht für den rechtsverkehr, auch ersetzt die
geschäftsbezeichnung nicht die firma, da beides zusammen
erforderlich ist.

Danke! Sehr gute Info!

so, in der hoffnung ein wenig licht ins dunkel gebracht zu
haben.

Ja, hast Du in jedem Fall!
Vielen Dank für den tollen Beitrag, wenn ich jetzt noch wüßte ob ich mich ins Handelsregister eintragen lassen sollte oder nicht… Wäre toll wenn mir noch jemand zu der Frage bescheid geben könnte!

gruss vom

showbee

Besten Gruss zurück an alle hier im Forum,

Timo Steuerwald

Schon wieder eine Frage: Was bringt alles ein Eintrag ins
Handelsregister mit sich? Welche Pflichten, Kosten, Vorteile
ergeben sich dadurch? - Wie gesagt ich bin ein Beginner :smile:

hi,

also was der eintrag bringt? zuerstmal pflichten, denn für dich gelten die strengen handelsrechtlichen pflichten des HGB, das solltest du dann durcharbeiten. im übrigen musst du eine bilanz erstellen, steuerrechtlich reicht dann eine „einnahmen-überschuss-rechnung“ nicht mehr aus!

also vorrangig nachteile!

Also eher keine Gewerbe kaufmännischer Art sondern
stinknormales Gewerbe, oder?

ja, als alleinkämpfer mit büro, einem wagen und 2 computern bist du kein kaufmann. wenn du dann 10 leute eingestellt hast, 150 kunden im monat betreust etc., dann schon eher!

Vielen Dank für den tollen Beitrag, wenn ich jetzt noch wüßte
ob ich mich ins Handelsregister eintragen lassen sollte oder
nicht… Wäre toll wenn mir noch jemand zu der Frage bescheid
geben könnte!

ich würde es nicht machen. gewerbeamtanmeldung sollte für den anfang genügen.

mfg vom

showbee