unterschied ‚firma‘, ‚firmenname‘ und weitere…
hi,
finde die bisherigen antworten etwas verwirrend für den beginner, da sie auch teilweise falsch sind.
vorweg: es gibt einzelunternehmen (EU), personengesellschaften (PG) und kapitalgesellschaften (KapG).
bei EU und PG gibt es die variante mit und ohne eintragungs ins handelsregister. KapG werden immer im handelsregister eingetragen.
es geht um die kaufmannseigenschaft nach § 1-6 HGB. wer kaufmann ist ergibt sich zumeist aus dem eintrag ins HR. nur wenige EU / PG sind eigentlich kaufmänner und wissen es aber nicht und sind deshalb nicht eingetragen.
vereinfacht: sofern dein gewerbe art und umfang eines in kaufmaennischer weise eingerichteten geschäftsbetriebes hat, ist es nicht nur ein stinknormales gewerbe, sondern ein handelsgewerbe —> kaufmann.
warum den ganzen mist jetzt?
die „firma“ ist der name unter dem ein kaufmann im geschäftsleben auftritt. „firmenname“ ist daher doppeltgemoppelt, weil firma schon der name ist. viele beginner verwechseln leider die begriffe „firma“ und „unternehmen“. du begründest ein unternehmen, gibst dem unternehmen aber eine firma.
ein unternehmen, welches nicht kaufmann (i.S.d. HGB) ist, trägt demzufolge keine firma und nur eine geschäftsbezeichnung.
zu erkennen ist eine firma an den rechtsformzusätzen „e.K.“ = eingetragener kaufmann = einzelunternehmen. es geht auch „e.Kfm“, „e.Kfr“. dann gibt es die personengesellschaften „oHG“ und „KG“, dann die KapG sowie mischformen.
nur diese tragen eine firma. meist sowas wie „Allianz AG“ oder „Karl Schneider & Söhne oHG“… das sind „firmen“.
die firma kann wie bereits gesagt seit 2002 rein phantasiefirma sein. bsp. du gründest mit ein paar kumpels ne oHG, dann könnt ihr euch auch „Schnuckiputzel Motors oHG“ nennen. die namen aus den ausweisen müssen nicht rein.
so, dass zur firma. wenn du nun aber keine kaufmannseigenschaft hast, freiwillig annimst, dann trägst du keine firma unter der du auch im rechtsverkehr auftreten kannst. es verbleibt dann bei „bürgerlichen namen“ + „geschäftsbezeichnung“.
im falle des einzelunternehmens ist das dann „Timo Steuerwald - Schnuckiputz Motors“. im falle einer PG kommt noch der rechtsformzusatz „GbR“ dazu, also beispielsweise „Steuerwald & Schulze GbR - Schnuckiputz Motors“.
die geschäftsbezeichnung alleine reicht bei nichtkaufleuten nicht für den rechtsverkehr, auch ersetzt die geschäftsbezeichnung nicht die firma, da beides zusammen erforderlich ist.
so, in der hoffnung ein wenig licht ins dunkel gebracht zu haben.
gruss vom
showbee