Mitarbeiter einstellen

Hallo,
Ich habe seit ca. einem Jahr ein Ein-Mann-Unternehmen (mit Gewerbeschein und co.). Ich betreibe Webdesign und Vertrieb von Computerartikeln.
Wenn ich jetzt einen Mitarbeiter einstellen wöllte, was müsste ich alles machen bzw. beachten?
Bei welchen Kammern / Genossenschaften muß ich mich melden? (welche melden sich bei mir?)
Welche Abgaben muß ich leisten für meine Mitarbeiter?
Wie sind die Unterschiede bei

  • fest Angestellte
  • geringfügig Beschäftigte / Aushilfskräfte
  • Praktikanten
  • freie Mitarbeiter ?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Widera

Hi alexander,

spätestens jetzt ist der zeitpunkt gekommen, einen Steuerberater zu befragen und zu beschäftigen.

alternativ kannst du dich natürlich in ein VHS-Seminar begen, auf dem du hörst, daß der beruf des Lohnbuchthalters ein eingständiger Lehrberuf ist. erwarte nicht, daß du mit einer antwort bei www damit alles abdcken kannst.

denn du bist verpflichtet die Lohnabrechnung steuerlich richtig zu verfassen und alle Aktuellen Gesetzesänderungen sofor zu berücksichtigen. (Naja, wenn du viel zeit hast Gesetzestexte zu lesen und umzusetzen)

du musst deinen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden und die abzuführenden Beträge richtig errechnen.

Dabei fällt auf, daß du an die Krankenkasse nicht nur die Krankenkassenbeiträge entrichten musst.

wohin mit dem AL-beitrag?
wohin mit der Pflegevers.?
wohin mit der RV?
Was wenn der Knabe die Knäbin privat-versichert.

also kurz, kümmer dich um dein Geschäft lass das Gehalt den StB. machen.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi alexander,

spätestens jetzt ist der zeitpunkt gekommen, einen
Steuerberater zu befragen und zu beschäftigen.

alternativ kannst du dich natürlich in ein VHS-Seminar begen,
auf dem du hörst, daß der beruf des Lohnbuchthalters ein
eingständiger Lehrberuf ist. erwarte nicht, daß du mit einer
antwort bei www damit alles abdcken kannst.

denn du bist verpflichtet die Lohnabrechnung steuerlich
richtig zu verfassen und alle Aktuellen Gesetzesänderungen
sofor zu berücksichtigen. (Naja, wenn du viel zeit hast
Gesetzestexte zu lesen und umzusetzen)

du musst deinen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden und
die abzuführenden Beträge richtig errechnen.

Dabei fällt auf, daß du an die Krankenkasse nicht nur die
Krankenkassenbeiträge entrichten musst.

wohin mit dem AL-beitrag?
wohin mit der Pflegevers.?
wohin mit der RV?
Was wenn der Knabe die Knäbin privat-versichert.

also kurz, kümmer dich um dein Geschäft lass das Gehalt den
StB. machen.

gruss

Danke für die Antwort.
Es wird wahrscheinlich das beste sein, wenn ich sowas erstmal einen Steuerberater machen lasse. Wahrscheinlich nicht mehr lange, da ich soetwas (die Richtung) ja studiere.
Um eine kleine Antwort auf meine vielen Fragen zu bekommen, reduziere ich meine Frage auf eine:
Wenn ich einen freien Mitarbeiter beschäftige, (was) muss ich dann zahlen? KV? LS?

MfG
Alexander Widera

Hi Alexander Widera,

das käme darauf an, ob er dir eine Rechnung schreibt, dann müsstest du die Vorsteuer verrechnen und natürlich die Rechnung bezahlen.

wenn du ihn über eine aushilfslohnquittung beschäftigst, dann die pauschale Lohn- und Kirchen-Steuer.

Bleibt noch zu klären, was du unter „freier Mitarbeiter“ verstehst, denn Mitarbeiter sind heutzutage keine Leibeigenen. Ist er freier Mitarbeiter, weil er lediglich zeitweise ohne anstellungsvertrag auf Zuruf für dich arbeitet, so ist er selbst zur Versteuerung seines Einkommens verpflichtet, ebenso zur Zahlung seiner Sozialbeiträge.

gruss

Hallo,

Also könnte ich eine Person sozusagen auf Zuruf bei mir anstellen für einen befristeten Zeitraum, bzw. die Dauer einer Aufgabe und zahle ihm einfach seine Rechnung. Ohne dass weitere Kosten auf mich zu kommen?
Wenn diese „Person“ ein Unternehmen ist, ist das alles ja kein Problem. Ist diese Person aber eine Privatperson, kann diese dann einfnach eine Rechnung schreiben? Mwst. ausweisen kann sie ja sowieso nicht. Das drüfte doch aber kein Problem für meine Firma darstellen, oder?

MfG Alexander Widera

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiedsche,

Also könnte ich eine Person sozusagen auf Zuruf bei mir
anstellen für einen befristeten Zeitraum, bzw. die Dauer einer
Aufgabe und zahle ihm einfach seine Rechnung. Ohne dass
weitere Kosten auf mich zu kommen?

genauso ist es.

Wenn diese „Person“ ein Unternehmen ist, ist das alles ja kein
Problem. Ist diese Person aber eine Privatperson, kann diese
dann einfnach eine Rechnung schreiben?

Ja, wenn diese Person einen gewissen Rahmen nicht überschreitet und den Ertrag versteuert, bruacht es nicht unbedingt einer Gewerbeanmeldung.

Mwst. ausweisen kann

sie ja sowieso nicht. Das drüfte doch aber kein Problem für
meine Firma darstellen, oder?

Nein!

gruss