Tipps fürs Gewerbe anmelden als DJ,usw...?!Hilfe

Nebenbeschäftigung; Weiterverkauf von Sound-Light-Equipment, Vermietung von PA-Anlagen (und Licht) ggf mit DJ, sowie Reparatur dieser Komponenten.

Ich würde gerne die oben Aufgeführten Tätigkeiten neben zu als kleines Einkommen (Umsatz max.: 10.000E/Jahr, gewinn max.: 1000E/Jahr)

Meinen Gewinn möchte ich eben sowohl dadurch erzielen, mich evtl. mit einem Kumpel als DJ-LJ sowie der Sound&Light Anlage für Partys zu vermieten,
dann diese Komponenten z.B. in größerer Zahl bei Lieferern zu bestellen und eben weiterverkaufen. Am liebsten mit Rechnungsausstellung.
Das gleiche auch für den Fall, dass ein „Kunde“ defekte an der Anlage zur Reparatur bringt.

Diese 3 dinge würde ich gerne machen, hierzu ein paar fragen;

  1. Was für ein Gewerbe muss/soll ich in diesem Fall anmelden?
  2. Gibt es gewisse Preise, die ich „mindestens“ Verlangen muss?
  3. Muss ich irgendwelche Steuert oder so was bezahlen?
  4. Wie siehts mit Buchführung aus.
  5. Kann ich einen Kumpel für mich als DJ oder Helfer beschäftigen?
  6. Darf ich mir einen „Firmennamen“ aussuchen?

Noch mal Allgemein, ich mach das zeug momentan auch; allerdings eben nur innerhalb der Familie, und da natürlich um sonst,
daher kam mir die Idee, dies nebenher zu machen; Allerdings ist es ein „bezahltes“ Hobby, ich möchte damit nicht reich werden……

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen;

Es bedankt sich im Voraus;

Fabian Stempfle

Nebenbeschäftigung; Weiterverkauf von Sound-Light-Equipment,
Vermietung von PA-Anlagen (und Licht) ggf mit DJ, sowie
Reparatur dieser Komponenten.

Ich denke, bis auf die Reparatur ist das alles mit einem Gewerbeschein machbar, für die Reparaturen solltest Du eine Qualifikatiion haben, denn ansonsten macht Dir die ggf. Hadwerkskammer das Leben schwer

Ich würde gerne die oben Aufgeführten Tätigkeiten neben zu als
kleines Einkommen (Umsatz max.: 10.000E/Jahr, gewinn max.:
1000E/Jahr)

Das geht dann als Kleinstfirma, und Du könntest Dir ggf. bei einem Umsatz unter 17500 EUR/Jahr die Herumrechnerei mit der Mehrwertsteuer sparen.

Meinen Gewinn möchte ich eben sowohl dadurch erzielen, mich
evtl. mit einem Kumpel als DJ-LJ sowie der Sound&Light Anlage
für Partys zu vermieten,
dann diese Komponenten z.B. in größerer Zahl bei Lieferern zu
bestellen und eben weiterverkaufen. Am liebsten mit
Rechnungsausstellung.

Wenn Du Gewinn machst, kein Problem, wenn nur Verluste kommen unterstellt das Finanzamt dann schnell Liebhaberei
Aber im Einzelnen gibt es dafür an der VHS Kurse für Existenzgründer und Nebenerwerbler.

Das gleiche auch für den Fall, dass ein „Kunde“ defekte an der
Anlage zur Reparatur bringt.

Diese 3 dinge würde ich gerne machen, hierzu ein paar fragen;

  1. Was für ein Gewerbe muss/soll ich in diesem Fall anmelden?

Kleingewerbe als Disjockey und Vermietung von Anlagen

2.) Gibt es gewisse Preise, die ich „mindestens“ Verlangen
muss?.

Nein, die Preisgestaltung muss nur so sein dass theoretisch die Kosten zu decken sind, und Du darfst dich nicht mit den anderen mit Namensnennung vergleichen. Trotzdem würde ich mich mit anderen abstimmen, damit Du nicht zu wenig verlangst…

3.) Muss ich irgendwelche Steuert oder so bezahlen?

Ja, Einkommensteuer auf die Gewinne aus der Arbeit, wenn Du Dein Gewerbe anmeldest, fragen sie Dich in einem Fragebogen nach dem Erlös, sei da nicht zu optimistisch…

  1. Wie siehts mit Buchführung aus.

Einnahmeüberschussrechnung reicht, Kurse gibts an der VHS, ProgrammCD im Handel

  1. Kann ich einen Kumpel für mich als DJ oder Helfer
    beschäftigen?

Theoretisch schon, aber es verkompliziert die Sache unheimlich, und am Ende hast Du die Kosten und ggf. Nachzahlungen für Krankenkasse etc, macht doch eine lockere Partnerschaft, in der jeder für sich selbstständig ist.

  1. Darf ich mir einen „Firmennamen“ aussuchen?

Das ist Dein gutes Recht, aber dabei musst Du deinen eigenen Namen mit einbauen.

Noch mal Allgemein, ich mach das zeug momentan auch;
allerdings eben nur innerhalb der Familie, und da natürlich um
sonst,
daher kam mir die Idee, dies nebenher zu machen; Allerdings
ist es ein „bezahltes“ Hobby, ich möchte damit nicht reich
werden……

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen;

Es bedankt sich im Voraus;

Fabian Stempfle

Erstmal DANKE!!!

Also Rechnungen darf ich dann schreiben oder?

Aber meine Hauptfrage;
ich spazier dann einfach is „Landratsamt“ und hol mir nen gewerbeschein für DJ und Anlagenverleih ?!
Aber was, wenn ich was verkaufen will?

und mit der reparatur;
ich bin ausgebildeter Facharbeiter für Industrieelektronik,
somit Technisch Absolut Qualifiziert für sowas.
Gilt das??

Und zum „kumpel als DJ“
Nicht erlaubt währe, wenn ich z.b. 200 Euro für den abend bekomme, und bar meinem kumpel der mir geholfen hat 50Euro oder so geben, oder?

Danke nochmal!
Fabian

Erstmal DANKE!!!

Da nich für :wink:)

Also Rechnungen darf ich dann schreiben oder?

Ja, und als Kleinstunternehmer kannst Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen (bis 17.500,00 EUR Umsatz) und musst das auf der Rechnung aber denn auch vermerken.

Aber meine Hauptfrage;
ich spazier dann einfach is „Landratsamt“ und hol mir nen
gewerbeschein für DJ und Anlagenverleih ?!
Aber was, wenn ich was verkaufen will?

Dann verkauf halt, so lange wie Du viel Dienstleistung hast und wenig Verkauf, bleiben Deine Umsätze niedrig, und Du kannst ohne Umsatzsteuer optieren, sollte aber der Verkauf nennenswert mehr werden, dann bindest Du Dir die USt ans Baein, und solltest vorher umoptieren, das musst Du aber dann mindestens für 5 Jahre.

und mit der reparatur;
ich bin ausgebildeter Facharbeiter für Industrieelektronik,
somit Technisch Absolut Qualifiziert für sowas.
Gilt das??

Das kann ich nicht beurteilen, solltest Du aber mit der Handwerkskammer klären können, ob Du 1.) das darfst, oder 2.) einen Elektromeister brauchst (lohnt dann nicht)

Dein Equipment darfst Du reparieren, nicht aber, wenn Du es an fremde Leute vermietest.

Du brauchst in jedem Falle dann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Du etwas an fremde Leute weiter verleihst.

Und zum „kumpel als DJ“
Nicht erlaubt währe, wenn ich z.b. 200 Euro für den abend
bekomme, und bar meinem kumpel der mir geholfen hat 50Euro
oder so geben, oder?

Das ist schon erlaubt, aber Du musst ihn dann als Aushilfe anmelden und versichern, zu den 50 EUR kommen dann noch ca 20 EURONEN für Steuer und Krankenversicherung dazu, die Du an die Bundesknappschaft abführen musst, das macht dann bestimmt noch 1/2 Std. Arbeit.

Da kann Dein Kumpel auch lieber ein Gewerbe anmelden, und gegen Quittung kassieren.

Danke nochmal!
Fabian

Viel Glück, Heinrich

P.S. Deine Krankenkasse will auch ihren Teil, falls Du mehr als 300-400 EUR Gewinn im Monat machst, solltest Dich genauer erkundigen vorher, anstatt nachher dumm zu gucken…