Hallo zusammen,
nach der Peinlichkeit mit der Polizistenpersönlichkeit hier mal wieder eine sachliche Frage - obwohl ich nicht weiß, ob das hier das richtige Brett ist.
Auf Helgoland ist das Radfahren gemäß §50 StVO verboten:
§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Weiß jemand den Grund dafür? Belästigung der Touristen? Gefahr an den Klippen und/oder durch Starkwind?
Ich habe diese Bestimmung in einer Sammlung von Gesetzeskuriositäten gefunden (http://freunde.imperium.de/gansel/law.htm), aber vermutlich ist das gar nicht so kurios, sondern hat einen vernünftigen Grund.
Über Google findet man jede Menge Hinweise, dass es verboten ist, aber nicht so richtig, warum.
Merci schon mal …
Viele Grüße
Sebastian