Hallo Experten,
bei der Bundeswehr hab ich mal so sinngemäß gelernt, dass Befehle zu verweigern sind, falls sie rechtswidrig sind oder so ähnlich.
Gilt das für Polizisten auch?
Nick
Hallo Experten,
bei der Bundeswehr hab ich mal so sinngemäß gelernt, dass Befehle zu verweigern sind, falls sie rechtswidrig sind oder so ähnlich.
Gilt das für Polizisten auch?
Nick
Hallo Experten,
bei der Bundeswehr hab ich mal so sinngemäß gelernt, dass
Befehle zu verweigern sind, falls sie rechtswidrig sind oder
so ähnlich.
Für Soldaten der Bundeswehr gilt §11 Soldatengesetz:
_"§ 11 Gehorsam
(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."_
Gilt das für Polizisten auch?
Für Polizisten gilt § 63 Bundesbeamtengesetz:
_"Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend."_
Gruß Andreas
PS: Das heißt natürlich Gehorsamsverweigerung owT
…
Hallo,
die meisten Polizisten sind Landesbeamte…für die gilt das Bundesbeamtengesetz nicht…
Dort gilt:
Rechtmäßigkeit des Handelns
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen :Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der :Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu :machen. Wird die Anordnung aufrecht erhalten, so hat sich der Beamte, :wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den :nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, :so muss sie der Beamte ausführen und ist von der eigenen Verantwortung :befreit; dies gilt nicht, wenn das dem Beamten aufgetragene Verhalten :strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder rdnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene :Verhalten die Würde des Menschen verletzt. Die Bestätigung ist auf :Verlangen schriftlich zu erteilen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der :Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des :nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden :kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Wobei das ganze nicht das Papier Wert ist,auf dem es gedruckt ist…
Man schaue nur aktuell nach Stuttgart…
Es gibt eindeutige Anweisungen bezüglich Jugendlichen unter 14 Jahren…wo sind denn die Beamten,die gegen den Einsatz bei ihren Vorgesetzten (und der nächst höheren Stufe) protestiert haben ???..
die meisten Polizisten sind Landesbeamte…für die gilt das
Bundesbeamtengesetz nicht…
Das war zum einen nicht die Frage und zum anderen gilt für Landesbeamte §36 Beamtenstatusgesetz mit fast gleichem Wortlaut und gleichem Inhalt:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html
Wobei das ganze nicht das Papier Wert ist,auf dem es gedruckt
ist…
Das Polemikbrett ist glaube ich noch im Aufbau…
Man schaue nur aktuell nach Stuttgart…
Es gibt eindeutige Anweisungen bezüglich Jugendlichen unter 14
Jahren…wo sind denn die Beamten,die gegen den Einsatz
bei ihren Vorgesetzten (und der nächst höheren Stufe)
protestiert haben ???..
Zum einen fehlt dir wohl offenbar nicht nur die Sachkenntnis, sondern auch das Wissen, ob oder ob nicht Bedenken einzelner Beamter vorgetragen wurden.
Zum anderen kann ich bei den Vorfällen in Stuttgart erst mal pauschal kein rechtswidriges Handeln der Polizei erkennen - höchstens unpopuläres (aber rechtsstaatliches und notwendiges) Handeln. Aber die Popularität einer Maßnahme war noch nie geeignet über ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu befinden - höchstens am Stammtisch, wo es nur schwarz und weiß gibt.
Gruß Andreas
Man schaue nur aktuell nach Stuttgart…
Es gibt eindeutige Anweisungen bezüglich Jugendlichen unter 14
Jahren…wo sind denn die Beamten,die gegen den Einsatz
bei ihren Vorgesetzten (und der nächst höheren Stufe)
protestiert haben ???..
Du scheinst davon auszugehen, dass die Gewaltexzesse einzelner Beamter auf Befehl hin verübt worden seien. Zwar dürften sie durchaus ins Kalkül der Landesregierung passen, die gerne auch Polizeibeamte für ihre politischen Zwecke missbraucht und bürgerkriegsähnliche Situationen billigend in Kauf nimmt, ihre Pfründe und ihre Wiederwahl zu sichern. Einsatzbefahle der Art „Tretet alten Damen ins Gesicht“ oder „Prügelt Kinder bis zum Knochenbruch“ dürfte es aber ganz sicher nicht gegeben haben. Insofern ist dein Verweis in keiner Weise gerechtfertigt.
Gruß
Hallo,
na da :
Zum anderen kann ich bei den Vorfällen in Stuttgart erst mal pauschal :kein rechtswidriges Handeln der Polizei erkennen - höchstens unpopuläres aber rechtsstaatliches und notwendiges) Handeln. Aber die Popularität :einer Maßnahme war noch nie geeignet über ihre Sinnhaftigkeit und :Notwendigkeit zu befinden - höchstens am Stammtisch, wo es nur schwarz :und weiß gibt.
lieferst du ja wohl selber den besten Beweis für meine Aussage…lool…
Die PDV 100 aus NRW dürfte kaum anders lauten als die in BaWü…
und da gibt es nun einmal klare Regelungen bezüglich Kindern unter 14 Jahren…wie das umgesetzt wurde,hat man ja gesehen im TV…
Hallo,
Man schaue nur aktuell nach Stuttgart…
Es gibt eindeutige Anweisungen bezüglich Jugendlichen unter 14
Jahren…wo sind denn die Beamten,die gegen den Einsatz
bei ihren Vorgesetzten (und der nächst höheren Stufe)
protestiert haben ???..
Du scheinst davon auszugehen, dass die Gewaltexzesse einzelner Beamter auf Befehl hin verübt worden seien. […] Einsatzbefahle der Art „Tretet alten Damen ins Gesicht“ oder „Prügelt Kinder bis :zum Knochenbruch“ dürfte es aber ganz sicher nicht gegeben haben.
Wieso „ganz sicher nicht“? Wie kommst du darauf? Das ist doch auch nur eine Vermutung! Oder etwa nicht? Und als Vermutung ist sie zunächst mal ebensowenig gerechtfertigt. Auf der Ebene von Vermutungen ist nun mal nur mit Plausibilitäten zu argumentieren.
Dass das hier nicht genügt, ist klar. Und in einem Rechtsstaat wird es ja auch Untersuchungen geben, die nicht von Herrn Mappus oder von Herrn Rech geleitet werden.
Frank Mueller stellte
1.) ein Faktum fest. Der Hinweis auf die Regelungen für Landes- und Bundesbeamte (nicht von dir, glaube ich) trifft hier nicht, da Landesvorschriften keineswegs von Bundesvorschriften unabhängig sind. Aus gutem Grund, wie die Gewaltexzesse einer vielleicht überforderten, vielleicht ermutigten - wer weiß das schon - Polizei zeigten.
2.) wies er auf die praktische Sinnfälligkeit bundesweit (nicht landesweit!, auch nicht bei anderem Wortlaut) geltender Vorschriften hin. Es ist absurd, anzunehmen, dass Opfer sich in situ auf dem Instanzenweg wehren könnten. So zumindest habe ich seine Einlassung verstanden.
Was in Stuttgart passiert, ist ein Skandal (auch in politischer Hinsicht), gleich, ob hier Polizeibeamte missbraucht wurden, wie das bei Soldaten üblich ist, oder ob sie genau das getan haben, was sie tun sollten. Das allerdings sollte untersucht werden.
Grüße
Boris
Einsatzbefahle […] „Prügelt Kinder bis zum Knochenbruch“ dürfte
es aber ganz sicher nicht gegeben haben.
Wieso „ganz sicher nicht“? Wie kommst du darauf? Das ist doch
auch nur eine Vermutung!
Richtig, das ist auch nur eine Vermutung. Eine zu 100% richtige Vermutung, aber doch nicht mehr. Es sei denn, auch ich wäre Verschwörungstheoretiker.
Pssscht… nicht weitersagen…
Grüß dich, Herrmann,
das ist ja lustiges Material, das du da lieferst!
Richtig, das ist auch nur eine Vermutung. Eine zu 100% richtige Vermutung
Eine zu 100% richtige Vermutung gibt es nicht. Hängt mit Logik zusammen.
100% richtige Vermutung, aber doch nicht mehr.
Nicht mehr als 100%? - Oh Mann, ich dachte immer, Gott sei das höchste Ens. Verzeih mir, heiliger (= unantastbarer) Herrmann.
Es sei denn, auch ich wäre Verschwörungstheoretiker.
Ein Verschwörungstheoretiker glaubt an mehr als 100%? Ich befürchte, da musst du dich irren. Auch Verschwörungstheoretiker sind an Logik gebunden, nur nicht an Menschen, die diese bearbeiten zu können glauben.
Viel Erfolg für dein zukünftiges Leben
wünscht dir, von Herzen, zu 101%, und noch viel mehr Prozentchen
Boris (der „Verschwörungstheoretiker“, hahahahha)
Schlaf gut
Die Antwort ist 42…
gleich, ob hier Polizeibeamte missbraucht wurden, wie das bei Soldaten :üblich ist
Ach verdammt, jetzt hast du’s verraten…
Dabei wollte Mappus den Kombattantenstatus seiner PVB doch erst nächste Woche öffentlich machen.
Haua, ha…
Gruß Andreas
Ah ja…
Die PDV 100 aus NRW dürfte kaum anders lauten als die in
BaWü…
Soso, dann solltest du aber deine Quellen auch kennen. Abgesehen davon kennst du ja vielleicht die juristische Relevanz solcher Verwaltungsregelungen im Strafrecht…
Hallo!
Du scheinst davon auszugehen, dass die Gewaltexzesse einzelner Beamter auf Befehl hin verübt worden seien. […] Einsatzbefahle der Art „Tretet alten Damen ins Gesicht“ oder „Prügelt Kinder bis :zum Knochenbruch“ dürfte es aber ganz sicher nicht gegeben haben.
Wieso „ganz sicher nicht“?
Weil Vorgesetzte nicht dämlich sind.
Möglichkeit 1: Die Vorgesetzten wollten das nicht. Dann haben sie es auch nicht befohlen. -> keine Einsatzbefehle dieser Art
Möglichkeit 2: Die Vorgesetzten wollten das genau so. Dann wollen sie aber mit Sicherheit trotzdem ihre weiße Weste behalten. -> keine Einsatzbefehle dieser Art
Gruß,
Max
Hallo Max,
Möglichkeit 2: Die Vorgesetzten wollten das genau so. Dann wollen sie aber mit Sicherheit trotzdem ihre weiße Weste behalten.
Das ist doch kein Widerspruch! Auch der militärische Vorgesetzte, der sich nicht an humanitäre Konventionen hält, will eine weiße Weste behalten.
Und nicht anders ist es im zivilen Bereich. Oder willst du behaupten, dass die Politiker z.B. des 20. Jh, die ihre weiße Weste zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr präsentieren konnten, alle dämlich waren?
Ach nein, jetzt verstehe ich: Politiker habe IMMER eine weiße Weste. (Stand nur auf dem Schlauch. Ist ja klar!)
So long
Boris
(Und wer was anderes behauptet, ist ein Verschwörungstheoretiker. Auch klar.)