Hallo erst mal!!
Ein Bekannter hat sich ein Scanner zugelegt und ich finde das sehr interessant vor allem das mit den Bos Frequenzen.
Aber bevor ich mir einen zulege wollte ich mal einiges geklärt haben.
Jetzt die Frage:
Wie sieht es denn jetzt überhaupt Rechtlich aus was das Abhören angeht??
Ich habe z.b. das im Internet gefunden:
„In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen“ aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!"
Stimmt das so weit???
Was ist wenn ich z.b. gesehen werde wie ein Scanner ausgeschaltet neben mir liegt ich aber die BOS Frequenzen abgespeichert habe???
Hoffe sie können mir weiterhelfen habe auf Google sonst nichts gefunden.
Mfg. Runte
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