Umzug für ein EQJ - Wohnungskostenübernahme?

Das EQJ (Einstiegsqualifizierungsjahr) ist die wichtigste berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt für unter 25-jährige, die nicht so leicht vermittelt werden können usw. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB), sowie Ausbildungen, werden mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt, insofern diese zur Förderung in eine anschließende Ausbildung etc stehen und schulisch z.B. aufbessern. Mein EQJ, was ich ab November antreten möchte, ist mit Schule, sozialpädagogischer Betreuung verbunden und findet in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb statt.

Das heißt doch, dass mir der BAB nichts mehr im Wege steht oder gibt es da noch etwas zu beachten? Ich benötige die BAB, weil ich für das EQJ umziehen muss. Das Arbeitsamt bezuschusst den Betrieb mit 212 € und übernimmt Sozialversicherungskosten. Werden diese 212 € dann von der Berufsausbildungsbeihilfe abgezogen? Der BAB-Antrag ist spezialisiert für Auszubildende Antragssteller. Die Einstiegsqualifizierung ist im Berufsbildungsgesetz nicht explizit geregelt. Aber es fällt unter die berufsvorbereitenden Maßnahmen, die mit BAB unterstützt werden, das steht selbst auf der Seite der Arbeitsagentur.

Da im Internet nicht mehr Informationen, als die oben genannten zu finden sind, würde ich mich sehr um Experten-Antworten freuen. Ich wohne in einem Dorf und unser Arbeitsamt muss sich erst mit einem größerem Arbeitsamt in Verbindung setzen, um mir meine Fragen beantworten zu können. Meine Zeit rennt mir jedoch davon. Ich muss mir eine Wohnung suchen. Im Antrag muss man jedoch bereits eine Mietbescheinigung abgeben. Aber ich kann doch noch keine Mietbescheinigung abgeben, wenn ich net weiß, ob ich BAB krieg. Alternativmöglichkeit= Umzugskostenleihgeld mit anschließendem BAB bzw Arbeitslosengeld abrechnen lassen. Aber was für ein Quatsch wäre es, Arbeitslosengeld bei einem EQJ zu bekommen… Außerdem habe ich momentan keinen Anspruch auf Alosengeld. Hat man das wenn man für ein EQJ in eine andere Stadt ziehen muss oder geht BAB?

Liebe Grüße, Sarah

Habe News, die vielleicht auch für andere interessant sein können.

Da es sich bei meinem EQJ um eine berufsvorbereitende- und berufsAUSBILDUNGSvorbereitende Maßnahme handelt, die eine extra Bezeichnung hat und das EQJ sowieso noch nicht im Berufsbildungsgesetz geregelt ist, bin ich an der Sache noch dran. Werde euch berichten, wie es ausgegangen sein wird.

Allgemein fällt das EQJ noch unter „andere Vertragsverhältnisse“ und gilt von daher als Praktikum. Es ist eine berufsausbildungsvorbereitende Maßnahme, was heißt, dass auf eine berufliche Ausbildung, statt auf einen Beruf vorbereitet und von daher auch nicht mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert wird.
das verwirrende ist, dass manche arbeitsagenturen auf ihren webseiten sagen, dass das eqj eine berufsvorbereitende maßnahme ist und andere Arbeitsagenturen das gegenteil, eine berufsAUSBILDUNGSvorbereitende. Deshalb habe ich das zunächst angenommen.

Habe aber heute einen rückruf von einem netten herrn, der sich etwas auskennt bekommen und auch er meinte, es fällt unter die berufsAUSBILDUNGSvorbereitende maßnahme und dazu gibt es bislang noch keine zuschüsse, also kein BAB. Achtet also darauf, ob euer EQJ ein besonderes Programm ist, wo auch auf einen Berufseinstieg vorbereitet wird. Dann besteht evtl noch die Möglichkeit, BAB zu bekommen.

Drum wäre meine nächste Frage, ob man Wohngeld für ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einer anderen Stadt bekommen kann. Den Voraussetzungen und Berechnungen nach, würde ich 247 € Wohnungsgeld erhalten. Praktikum 212 € monatl. und Miete in etwa 250 - 300 €. Erhält man das Kindergeld trotzdem noch? Ich stelle diese Frage hier, damit sich EQJ-Interessierte auch informieren können. Ist ne ziemlich ungeregelte Sache das Ganze.

So nun werde ich sogleich mein eigenes Thema beantwortet haben.^^ Aber dafür kann keiner was, die Sache ist so kompliziert, da scheiden sich sogar bei den Ämtern die Geister.

Auf jeden Fall bekomme ich rein nüschte. Wohngeld net, weil Einkommen zu gering und BAB schütteln alle ihre Köppe und umgehen den Fakt, dass mein EQJ auch für den Berufseinstieg vorbereitet, was normaler Weise somit mit BAB bezuschusst wird. Würde es bloß nicht EQJ heißen…

Also liebe Jungs und Mädels, sollte euch mal ein EQJ in den Sinn kommen, dann habt ihr Glück, wenn der Betrieb in eurer Nähe ist.

Wenn ihr Pech habt, es euch aber zu wichtig ist, um es aufzugeben, dann mietet euch ein WG-Zimmer bis 212 € warm und habt Glück, wenn euer Daddy/Mum euch das Kindergeld von 150 € überweist, damit ihr euch wenigstens was zu essen leisten könnt.

Wenn ihr jedoch da auch noch Pech habt, jedoch am Wochenende frei habt, überwindet euren inneren Schweinehund und jobbt Samstags in einer Bar oder auf dem Wochenmarkt auf 400 € Basis. Das würde dann auch wieder ausreichen um Wohngeld beantragen zu können. Das Hauptproblem ist der Umzug.

Umzugskostenbeihilfe bekommt man nur, wenn man Sozialleistungen erhält. Habt ihr die Arschkarte genau wie ich, dass eure Eltern genau in der Mitte zwischen zuviel und zu wenig verdienen liegen, dann wünsche ich euch gute Nerven und gute Freunde.

Auf ins Abenteuer! -,-
Vll bis bald…