Auto am Zweitwohnsitz anmelden?

Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz offiziell aus steuerlichen Günden noch bei meinen Eltern, so daß ich höhere Fahrtkosten absetzen kann. Dementsprechend ist mein Auto auch im dortigen Landkreis angemeldet. Mein Zweitwohnsitz ist nun im Landkreis, welches das Autokennzeichen PA hat. Somit könnte ich mir ein Autokennzeichen PA-UL besorgen, was mir natürlich sehr gefallen würde. Meinen offiziellen Hauptwohnsitz möchte ich aber nicht aufgeben. Kann ich mein Auto auch problemlos beim Zweitwohnsitz anmelden ohne daß das Finanzamt früher oder später rummeckert und auch aufgrund der Ummeldung des Autos den Status „Zweitwohnsitz“ in Frage stellt?

Danke für eure Infos!
Paul

Hallöchen,

das Problem dürfe eher die Autoversicherung sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich ja auch nach der Einordnung in Regionalklassen und da gilt immer der Erstwohnsitz. Regelmäßig sind da ländliche Regionen günstiger eingestuft als Stätde. Insofern wird die Versicherung unterstellen, daß Du Dir nur günstigere Beiträge erschleichen willst.

Im Zweifel solltest Du einen Querverweis im Brett Versicherung oder Behörden absetzen.

Gruß
Christian

Naja,
Du benötigst ja für die Anmeldung eines Kfz den Personalausweis. Da steht nunmal drauf, wo Du wohnst…

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz offiziell aus steuerlichen
Günden noch bei meinen Eltern, so daß ich höhere Fahrtkosten
absetzen kann.

Cleveres Kerlchen, das Paulchen… :wink:
(Sorry, konnt ich mir nicht verkneifen)

Kann ich mein Auto auch problemlos beim
Zweitwohnsitz anmelden

Grundsätzlich kannst Du Dein Auto auch am Zweitwohnsitz anmelden, dieser muß auch nicht im Ausweis eingetragen werden. Du mußt der Zulassungsstelle lediglich eine Meldebescheinigung vom Zweitwohnsitz vorlegen. Auch die Versicherung macht i.d.R. keine Probleme, die richten sich nach dem Zulassungsort, weil unterstellt wird, das dort am meisten gefahren wird. Ob das nun stimmt oder nicht, ist eine andere Frage. Die Versicherung kann und wird es nicht überprüfen :smile:

ohne daß das Finanzamt früher oder
später rummeckert und auch aufgrund der Ummeldung des Autos
den Status „Zweitwohnsitz“ in Frage stellt?

Das ist ein anderes Problem. Der Status Zweitwohnsitz hängt vom Lebensmittelpunkt ab. Wer will denn nachweisen, das es nicht so ist? Probleme sehe ich eher auf einer anderen Seite. Du setzt doch sicherlich (wie Du am Rande erwähnst) die gefahrenen Kilometer von Wohnung zur Arbeitsstätte ab. Oder? Dabei bist Du doch bestimmt absolut ehrlich und setzt nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer ab. Oder?

Mal im Ernst. Probleme könntest Du bekommen, wenn das FA Dir unterstellt, Du würdest nicht die weitere Strecke, sondern stattdessen von Deinem Zweitwohnsitz (kürzer?) zur Arbeit fahren. Aber diese Probleme haben nix mit dem Autokennzeichen zu tun. Denn es ist prinzipiell egal, mit welchem Auto Du zur Arbeit fährst. Theoretisch könnte ich Dir auch kostenlos mein Auto mit B-Kennzeichen zur Verfügung stellen. Daraus folgert noch niemand, das Du jetzt täglich von B aus zur Arbeit fährst.

Hier sind nur die echten Verhältnisse ausschlaggebend.

Also hol Dir Dein Kennzeichen. Wenn Du nebenbei auch noch Versicherungsprämie sparen kannst… Umso besser. Hier in Berlin haben sehr viele (die ich kenne und andere) ihr Auto auf dem Wochenendgrundstück angemeldet, weil´s billiger wird.

So long.

Der Dicke MD.

PS: Brauchst Du jetzt nicht mehr unter Versicherungen zu posten, da tät ich Dir das gleiche antworten :wink:

Hi Berger,
Deine Antwort ist nicht ganz richtig. Wenn Du eine Bescheinigung vom Meldeamt mitlieferst (zusäztlich natürlich den Perso), dass Du eben an diesem Ort gemeldet bist, reicht das. Diese Bescheinigung muss natürlich recht frisch sein.
Gruß
Kai

Einkommenssteuer?
Hallo zusammen,

Grundsätzlich kannst Du Dein Auto auch am Zweitwohnsitz
anmelden, dieser muß auch nicht im Ausweis eingetragen werden.

Mal im Ernst. Probleme könntest Du bekommen, wenn das FA Dir
unterstellt, Du würdest nicht die weitere Strecke, sondern
stattdessen von Deinem Zweitwohnsitz (kürzer?) zur Arbeit
fahren. Aber diese Probleme haben nix mit dem Autokennzeichen
zu tun.

Ähm, muß man nicht in dieser Spalte, wo die gefahrenen Kilometer eingetragen werden auch das Autokennzeichen angeben? Und das könnte den Jungs im Zweifelsfall natürlich schon zu denken geben :wink: Aber ob sie Dir daraus nen Strick drehen können, weiß ich leider nicht.

Liebe Grüße

Petzi

*auchmitSonderkennzeichenunterwegs*

Hallo Petzi!

Ähm, muß man nicht in dieser Spalte, wo die gefahrenen
Kilometer eingetragen werden auch das Autokennzeichen angeben?
Und das könnte den Jungs im Zweifelsfall natürlich schon zu
denken geben :wink: Aber ob sie Dir daraus nen Strick drehen
können, weiß ich leider nicht.

Dort muß man das Kennzeichen des letzten Fahrzeugs eintragen, das man für den Weg zur Arbeit genutzt hat. Der Witz ist, das es tatsächlich völlig unerheblich ist, wessen Fahrzeug es ist. Es heißt nämlich, das man auch ein „zur Nutzung überlassenes“ Fahrzeug eintragen darf. Mit anderen Worten, ich könnte (habs auch schon getan!) jedes beliebige Fahrzeug auch eines anderen dort eintragen. Wesentlich ist erstens, das ich dieses Fahrzeug tatsächlich genutzt habe und zweitens, das dieses Fahrzeug dann natürlich von niemand anderem mehr abgesetzt werden darf.

So long.

Der Dicke MD.