Mindest-Wohnfläche pro Person?

Gibt es sowas wie eine Mindest-Wohnfläche, die jedem Kind zusteht?
Gibt es da Staffelungen zum Alter?

Wenn ja, an wen kann man sich wenden damit dies auch eingehalten wird.
Kann das zuständige Amt (Ordnungsamt, Jugendamt??) das Mietverhältnis
kündigen wenn die Mindestanforderungen nicht bestehen?

Bestehen Unterschiede diesbzgl. zu Sozialwohungen bzw. Mietwohnungen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!!

Hallo,

Ein Kind hat keinen festen Anspruch. Der Raum kann auch kleiner wie bei den Vorschriften für einen Hund sein.

Gruss Günter

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Hallo,

erstmal danke für die Antwort!
Ich habe schon änliches gehört, aber kann es denn wirklich sein
das einem Schäferhund 16qm zustehen, einem Büroangestellten 12qm
und einem Kind sozusagen 0??? Ich glaube irgendwas läuft da schief!

Gruß, Daniel

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Hallo Daniel,

die Arbeitsagentur benennt folgende Wohngrößen für ihr Arbeitslosengeld 2 in Anlehnung an Sozialhilferichtlinien/sozialen Wohnungsbau:
1 Person: 45 - 50 m²
2 Personen: 60 m² oder 2 Räume
3 Personen: 75 m² oder 3 Räume
4 Personen: 85 - 90 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person 10 m² oder 1 Raum mehr.
Mit Person ist jedoch nicht gesagt ob es ein Erwachsener oder ein Kind ist und wieviel Quadratmeter davon jedem Mitbewohner individuell zur Verfügung stehen müssen.

Bei einem Wohnraumanspruch für Kinder wirds schon schwieriger. Aus Architektenkreisen hatte ich mal gehört, dass im Sozialen Wohnungsbau 9 m² für ein Kinderzimmer „üblich“ seien. Ich weiß jedoch nicht ob unter „üblich“ verstanden wird, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob die Architekten von sich aus immer mind. 9 m² anbieten. Ich fürchte fast, dass lediglich letzteres der Fall ist.
Es hängt natürlich auch immer vom Alter des Kindes ab, wieviel Raum es schon braucht. Ein Baby wird sich noch keine Gedanken um ein eigenes Zimmer machen. Ein älteres Kind schon eher.

Da man dies evtl. von Fall zu Fall abwägen muss, kann man im Zweifelsfall das Jugendamt einschalten, falls man meint ein Kinderzimmer sei zu klein. Die Sachbearbeiter könnten sich dann das Zimmer ansehen und vielleicht die Eltern dazu anhalten für ein größeres Kinderzimmer zu sorgen.

Viele Grüße

Jan

Hallo Jan,

die Arbeitsagentur benennt folgende Wohngrößen für ihr
Arbeitslosengeld 2 in Anlehnung an
Sozialhilferichtlinien/sozialen Wohnungsbau:
1 Person: 45 - 50 m²
2 Personen: 60 m² oder 2 Räume
3 Personen: 75 m² oder 3 Räume
4 Personen: 85 - 90 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person 10 m² oder 1 Raum mehr.
Mit Person ist jedoch nicht gesagt ob es ein Erwachsener oder
ein Kind ist und wieviel Quadratmeter davon jedem Mitbewohner
individuell zur Verfügung stehen müssen.

Bei einem Wohnraumanspruch für Kinder wirds schon schwieriger.
Aus Architektenkreisen hatte ich mal gehört, dass im Sozialen
Wohnungsbau 9 m² für ein Kinderzimmer „üblich“ seien. Ich weiß
jedoch nicht ob unter „üblich“ verstanden wird, dass es
gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob die Architekten von sich
aus immer mind. 9 m² anbieten. Ich fürchte fast, dass
lediglich letzteres der Fall ist.
Es hängt natürlich auch immer vom Alter des Kindes ab, wieviel
Raum es schon braucht. Ein Baby wird sich noch keine Gedanken
um ein eigenes Zimmer machen. Ein älteres Kind schon eher.

Da man dies evtl. von Fall zu Fall abwägen muss, kann man im
Zweifelsfall das Jugendamt einschalten, falls man meint ein
Kinderzimmer sei zu klein. Die Sachbearbeiter könnten sich
dann das Zimmer ansehen und vielleicht die Eltern dazu
anhalten für ein größeres Kinderzimmer zu sorgen.

Diese Kriterien sind zwar richtig und dienen der Begrenzung der Kosten in einigen Bereichen. Es gibt jedoch keine - danach war gefragt - rechtliche Grundlage - wie gross ein Zimmer für ein Kind sein muss. Bei Kindern im Schulalter wird nach meiner Kenntnis von den Jugendämtern - soweit die tätig werden - der Raum so gross sein, dass neben dem Bett mindestens ein kindgerechter Schreibtisch und ein Stuhl noch Platz hat.

Gruss Günter