Hallo Daniel,
die Arbeitsagentur benennt folgende Wohngrößen für ihr Arbeitslosengeld 2 in Anlehnung an Sozialhilferichtlinien/sozialen Wohnungsbau:
1 Person: 45 - 50 m²
2 Personen: 60 m² oder 2 Räume
3 Personen: 75 m² oder 3 Räume
4 Personen: 85 - 90 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person 10 m² oder 1 Raum mehr.
Mit Person ist jedoch nicht gesagt ob es ein Erwachsener oder ein Kind ist und wieviel Quadratmeter davon jedem Mitbewohner individuell zur Verfügung stehen müssen.
Bei einem Wohnraumanspruch für Kinder wirds schon schwieriger. Aus Architektenkreisen hatte ich mal gehört, dass im Sozialen Wohnungsbau 9 m² für ein Kinderzimmer „üblich“ seien. Ich weiß jedoch nicht ob unter „üblich“ verstanden wird, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob die Architekten von sich aus immer mind. 9 m² anbieten. Ich fürchte fast, dass lediglich letzteres der Fall ist.
Es hängt natürlich auch immer vom Alter des Kindes ab, wieviel Raum es schon braucht. Ein Baby wird sich noch keine Gedanken um ein eigenes Zimmer machen. Ein älteres Kind schon eher.
Da man dies evtl. von Fall zu Fall abwägen muss, kann man im Zweifelsfall das Jugendamt einschalten, falls man meint ein Kinderzimmer sei zu klein. Die Sachbearbeiter könnten sich dann das Zimmer ansehen und vielleicht die Eltern dazu anhalten für ein größeres Kinderzimmer zu sorgen.
Viele Grüße
Jan