Liebe Wissende,
angenommen eine Eigentümerversammlung hat beschlossen, das
warme Wasser für Duschen etc., nachts abzusenken. Ein Mieter
eines Eigentümers hat aber Schichtdienst und muss deshalb auch
nachts duschen und baden, wofür ihm das warme Wasser dann aber
zu kalt ist. Kann der Mieter bzw. der Eigentümer dann
verlangen, das auch Nachts die übliche Temperatur eingestellt
bleibt?
Hallo Sabine,
der Mieter hat Anspruch darauf auch nachts Baden oder Duschen zu können. Der Vermieter kommt seiner Verpflichtung der Warmwasserversorgung nur nach, wenn er „rund um die Uhr“ die Warmwasserversorgung in Betrieb hält. Er muss mindestens zwischen 40 und 50 Grad Warmwasser bereithalten. Sinkt die Warmwassertemperatur unter 40 Grad liegt ein Mangel vor und die Miete kann um 7,5 % gemindert werden. Erreicht das Warmwasser keine 40 Grad ist ein Baden und Duschen unmöglich. Mietminderung mindestens 10 %. (LG Berlin GE 98, 905)
Gruss Günter