Darf man einen Wohnwagen in dem Garten einer gemieteten Doppelhaushälfte abstellen?
Ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich? Was ist sonst noch beachten?
Zur weiteren Information:
Es handelt sich um eine gemietete Doppelhauhälfte. Dazu gehört ein großer Garten, der alleine genutzt wird. Der Garten ist Bestandteil des Mietvertrages. In ihm ist lediglich aufgeführt, dass der Mieter für die Pflege des Gartens zuständig ist und Wildwuchs untersagt ist.
Sichtmöglichkeit in den Garten hat lediglich das Nachbarhaus mit 2 Wohnparteien. Die Entfernung zu dem Haus beträgt ca. 40 Meter.
Der Wohnwagen würde weiterhin genutzt, also häufig nicht in dem Garten stehen.
Das Verhältnis zum Vermieter ist gespannt, somit ist seine Zustimmung unwahrscheinlich.