Haushaltsauflösung

Hallo,

nur mal so angenommen, ein allein stehender Mieter verstirbt und der Erbe wird wohl das Erbe ausschlagen.

Wer wäre zuständig für die Wohnungsauflösung, Kündigung vom Mietvertrag usw.?

Wer räumt die Wohnung aus?

Wer muss die erstem Maßnahmen ergreifen?

Gruß

hartmut

Auch hallo.

nur mal so angenommen, ein allein stehender Mieter verstirbt
und der Erbe wird wohl das Erbe ausschlagen.

Also irgend jemand wird ganz sicher erben. Wenn das der Staat ist, übernimmt dieser aber nur die positive Erbmasse.

Wer wäre zuständig für die Wohnungsauflösung, Kündigung vom
Mietvertrag usw.?

Immer der Rechtsnachfolger. Siehe als Einblick: http://www.ratgeber-erbrecht.info/html/tod_des_miete…

mfg M.L.

Hallo,

erst einmal danke für die Antwort.

Das würde hier in diesem fiktiven Fall bedeuten, es gäbe keinen Rechtsnachfolger mit Ausnahme des Staats. Nur wird er wohl erst aktiv wenn der Erbberechtigte das Erbe ausschlägt. Der Erbberechtigte kann aber keine Rechtsgeschäfte tätigen, sprich die Wohnung kündigen wenn er nicht Rechtsnachfolger wird. Genauso wenig die Wohnung räumen wenn er nicht dazu berechtigt ist, das Inventar irgendwo einzulagern. Auch wird er wohl nicht aus eigener Tasche die Miete weiter zahlen, oder die Schönheitsreparaturen. Wie weit es für ihn zulässig ist, die Haustiere zu versorgen, sprich neue Besitzer suchen oder in das Tierheim bringen, wäre auch ein Punkt wo unbedingt gehandelt werden müsste.

Da müsste der Erbberechtigte die Vogel Strauß Perspektive einnehmen, da ihm die Hände gebunden sind.

Mal dennoch angenommen, der Erbberechtigte würde dennoch die Dinge regeln, sprich die Wohnung ausräumen, Tiere versorgen, und mit dem Vermieter verhandeln, könnte ihm dann jemand Probleme bereiten.

Gruß

hartmut

Hallo,

üblicherwesie verständigt das Nachlassgericht Hinterbliebene. Also schriftliche Mitteilung an das Nachlassgericht, dass niemand als Erbe das Erbe antreten will. Achtung. Eltern, die das Erbe ausschlagen, müssen dies auch namens und in Vertretung der minderjährigen Kinder für diese vornehmen.

Gruss Günter

nur mal so angenommen, ein allein stehender Mieter verstirbt
und der Erbe wird wohl das Erbe ausschlagen.

Wer wäre zuständig für die Wohnungsauflösung, Kündigung vom
Mietvertrag usw.?

Wer räumt die Wohnung aus?

Wer muss die erstem Maßnahmen ergreifen?

Gruß

hartmut

Hallo,

Mal dennoch angenommen, der Erbberechtigte würde dennoch die
Dinge regeln, sprich die Wohnung ausräumen, Tiere versorgen,
und mit dem Vermieter verhandeln, könnte ihm dann jemand
Probleme bereiten.

Gegen die Versorgung der Tiere wird wohl keiner etwas einwenden. Aber alle anderen Dinge (wie sie oben Angeführt sind) könnten dazu führen, dass das Nachlassgericht dieses als Erbantritt ansieht. Und dann tritt er rechtskräftig das Erbe an. Sollte der Erbberechtigte direkter Abstammung sein, und keine großen Werte vorhanden sein, bedarf es nicht unbedingt einen Erbschein. Dann muss er den Erbverzicht in einer gewissen Frist beim Nachlassgericht erklären!

LG
Andreas

Ich würde einfach ein Firma Kontaktieren die sich mit Wohnungsräumung beschäftigt die werden dir sicherlich weiterhelfen können, alleine aus Erfahrung.