Wann wird Grundsicherung gewährt?

Hallo Leute,

wäre nett, wenn mir jemand folgende Frage beantworten könnte.

Wir sind jetzt ganz schnell darauf angewiesen, dass meine 82jährige Schwiegermutter einen Platz in einem Pflegeheim bekommt. Derzeit hat sie Pflegestufe 1, die 2 sollte kein Problem sein, ist beantragt.

Sie verfügt über eine Rente von um die € 840,00.

Das bedeutet, dass die Heimkosten nicht gedeckt sein werden. Also muss sie Sozialhilfe für die Heimkosten beantragen.

Nun habe ich im www gelesen, dass es zusätzlich zu den Pflegekosten und der Rente VOR der Sozialhilfe noch die sogenannte Grundsicherung geben soll.

Die Mitarbeiterin vom Sozialamt bestreitet dies. Bei Unterbringungen im Pflegeheim und daraus resultierender Sozialhilfe würde die Grundsicherung und auch das Wohngeld wegfallen.

Kennt sich hier jemand aus, was genau es alles gibt und was wir beantragen müssen. Die Sache eilt, da die Klinik sie in 10 (!) Tagen entlassen will und wir bis dahin ein Pflegeheim gefunden haben müssen.

Vielen Dank für alle Antworten
S

Hallo,

also ich kenne das so:
wenn deiner Schwiegermutter Grundsicherung zusteht, wird diese trotzdem nicht ausreichen um die Unterbringungskosten abzudecken.
Die Grundsicherung wird dann auch an den zuständigen Kostenträger (Sozialamt) gezahlt.

Aber ich versteh dein Problem auch nicht so ganz. Das Sozialamt trägt doch die Kostem für den Heimaufenthalt.

Gruss Jess

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Hallo Jess,

Aber ich versteh dein Problem auch nicht so ganz. Das
Sozialamt trägt doch die Kostem für den Heimaufenthalt.

Lt. meiner Recherche im Internet ist es so, dass bei Zahlung der Grundsicherung nur dann die Kosten von den Kindern zurückgefordert werden, wenn diese über ein Jahreseinkommen von mehr als € 100.000,00 verfügen.

Das ist bei der Sozialhilfe natürlich anders. Da sind die Freibeträge weitaus geringer (ca. € 1.250,00 pro Monat). So wurde mir das jedenfalls vom Sozialamt gesagt.

Daher sind wir natürlich daran interessiert die reine Sozialhilfe so gering wie möglich zu halten.

Gruß
S

Hallo,
die Auskünfte vom Sozialamt sind schon richtig.
Für die Heimkosten werden zunächst Rente und Pflegeversicherung in Anspruch genommen und dann die Kinder oder Sozialhilfe.

Grundsicherung gibt es für Rentner als Zuschuss zur Rente, wenn die Rente nicht ausreicht (im Prinzip vergleichbar mit Hartz4 bei Arbeitslosen).
In deinem Beispiel ist ja aber die Rente höher.

Beatrix

Hallo Beatrix,

In deinem Beispiel ist ja aber die Rente höher.

wie hoch darf denn die Rente sein? Brutto oder netto?

Wenn die Rente zu niedrig wäre würde aber Grundsicherung gezahlt? Oder? Die Aussage, wenn Sozialhilfe gewährt wird, ist GRUNDSÄTZLICH die Grundsicherung ausgeschlossen ist doch wohl nicht richtig?

Weißt Du auch noch, wie der „Freibetrag“ der Kinder errechnet wird. Ich weiß was von € 1.200,00, kommen dazu dann noch Nebenkosten wie Wasser, Strom etc? (Miete fällt bei uns nicht an).

Inwieweit muss das Sparguthaben der Kinder eingesetzt werden?

Wäre echt nett, wenn Du mir nochmal antworten würdest.
Danke
S

Hi,

dass es zusätzlich zu den
Pflegekosten und der Rente VOR der Sozialhilfe noch die
sogenannte Grundsicherung geben soll.
Die Mitarbeiterin vom Sozialamt bestreitet dies. Bei
Unterbringungen im Pflegeheim und daraus resultierender
Sozialhilfe würde die Grundsicherung und auch das Wohngeld
wegfallen.

Die Sachbearbeiterin scheint nicht allzu viel Ahnung zu haben.
Wenn jemand im Heim ist, kann er durchaus Grundsicherung beziehen, und zwar dann, wenn sein Einkommen noch nicht mal reicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Dabei wird als Miete und Heizkosten ein fiktiver Betrag angesetzt. Bei uns sind das 306,55 EUR. Der Regelsatz ist 276,- (weil Haushaltsangehöriger), und wenn der Heimbewohner einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal G hat, bekommt er noch einen Mehrbedarf von 46,92 EUR. Der Bedarf sähe dann so aus:
276,-
+46,92
+306,55

629,47

Wenn die Rente 840,- beträgt, besteht somit kein Grusi-Anspruch. Nur wenn die Rente geringer wäre als 629,47, würde die Differenz als Grusi gezahlt werden. Dieser Betrag würde dann an das Heim gezahlt werden und den Sozialhilfebedarf verringern. Du siehst das also richtig, dass diese Grusi u.U. deinen Unterhaltsbeitrag verringern würde.

Heimbewohnern kann u.U. auch Wohngeld zustehen, aber nur, wenn sie keinen Grusi-Anspruch haben und ihr Einkommen die Höchstgrenze nicht überschreitet. Das könnte bei deiner Schwiegermutter also durchaus der Fall sein. Du solltest also auf jeden Fall einen ganz normalen Wohngeldantrag stellen. Und falls das Heim in NRW ist, besteht auch noch Anspruch auf Pflegewohngeld. Dies muss das Heim beantragen.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

gibt´s des Pflegewohngeld auch in Ba-Wü? Habe im www nur einen Bericht aus dem Jahr 2002 gefunden. Damals gab´s noch nix. Aber vielleicht hat sich da ja was geändert?

Gruß
S

Hi,
m.W. ist NRW das einzige Bundesland, das PWG zahlt.

Gruß
Nelly

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http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung