Sachwerte vs. Geldwerte
Hallo.
die 250 Euro werden angerechnet,
Welche 250 EURO??? Hier existiert erstmal nur ein GEGENSTAND!!
Ob dieser zu Geld gemacht werden muss, welches dann (teilweise; es gibt ja auch noch einen Freibetrag!) als Einkommen oder Vermögen angerechnet würde, wage ich solange zu bezweifeln, bis mir jemand Sachkundiges(!) hier einen Paragraphen oder eine DA zeigt, wo das Gegenteil drinsteht bzw. dass ein solcher Sachpreis, wie der genannte, tatsächlich behandelt wird wie ein Auto oder Wohneigentum.
Schenkungen können ggf. zurückverlangt werden.
Auch hier würde ich vermuten, dass das von der HÖHE des Wertes des verschenkten Gegenstandes abhängt. Mit der gesetzlichen Möglichkeit, Schenkungen bis zu 10 Jahre von Amts wegen rückgängig zu machen, soll ja verhindert werden, dass sich jemand absichtlich so arm machen kann, dass er von staatlichen Leistungen leben muss. Ich weiß daher nicht, ob das Verschenken eines Sachpreises im Wert von 250€ (oder meinetwegen auch etwas mehr) schon unter diese Regel fällt. Das sollte auch nochmal jemand beantworten, der das WEIß.
Gruß Conni