Hallo zusammen,
ich war beruflich diese Woche in Wien. Habe vor meinem Hotel in einer kurzparkzone geparkt und leider auch gleich ein Knöllchen kassiert. Jetzt meine Frage. Das Knöllchen beläuft sich auf 21,- Euro. Treiben das die Österreicher wirklichein? In diesem Gesetzt über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen zwischen A und D steht was das Beträge unter 25,- Euro nicht eingetrieben werde.
Ist das wirklich so? Hat da wer Erfahrung? Ich habe nämlich eigentlichkeine Lust zu zahlen, aber auch keine Lust schlimmstens sehr hohe Mahngebühren zu zahlen (weiß evtl. jemand wie hoch die Mahngebühren bei erster Mahnung aus Österreich sind??).
Vielen Dank für Eure Hilfe
Micha