Parken vor der Garageneinfahrt?

Hallo,
ich weiß diese frage wurde schon öfters diskutiert aber mich würde es nochmal genauer interesieren.

meine frage bezieht sich dabei darauf das es ein neues gesetz geben soll was das parken vor garagen- bzw. toreinfahrten verbietet, da dort ja ein krankenwagen oder die feuerwehr reinfahren können müsste.

ist dieses wahr?
auch wenn das haus zur straße steht und die einfahrt zur garage gerade mal groß genug ist für ein pkw und kein größeres fahrzeug diese einfahrt nutzen könnte.

Ich bedanke mich schonmal im vorraus und freue mich auf eure antworten.
Mfg

Hallo,
neues Gesetz? Das regelt die StVO schon so lange ich sie kenne und das ist schon eine Weile. Konkret §12 Abs. 3 Punkt 3 (i.d.R. trifft auch Punkt 9 zu)

Cu Rene

Kann es sein, dass Du Deine eigene Garageneinfahrt meinst?

Sonst ergibt das wohl keinen Sinn, sollte ja wohl klar sein, dass man keine fremden Garageneinfahrten blockiert.

StVO §12 (3) 3. sagt pauschal, dass das Halten vor Garageneinfahrten und bei schmalen Straßen auch gegenüber verboten ist. Da hier die eigene Einfahrt nicht ausgenommen ist, ist das wohl auch verboten.

Man darf weiterhin ja auch nicht Parken, wo der Bordstein abgesenkt ist.

StVO §12 (3) 9. sagt weiterhin, dass man vor abgesenkten Bordsteinen nicht parken darf. Das soll behinderten Personen die Straßenüberquerung erleichtern. Da Garageneinfahrten fast immer abgesenkt sind, ist es auch dadurch verboten, auch wenn Dir die Einfahrt gehört.

Grüße

Holygrail