Berechnung nach §32a EStG

Hallo,

ich möchte in einem Programm die Einkommensteuer berechnen.
Meine Frage:
Ist es möglich an Hand des §32a EStG (s.u.) mit einer (oder mehreren Formeln) die Einkommensteuer zu berechnen. Falls ja, kann mir dabei jemand helfen? Bin leider kein Mathe-Genie!

Viele Grüße
Philipp

§ 32a Einkommensteuertarif

(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemißt sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Deutsche Mark für zu versteuernde Einkommen

  1. bis 5.616 Deutsche Mark (Grundfreibetrag): 0;

  2. von 5.617 Deutsche Mark bis 8.153 Deutsche Mark:

0,19 x x - 1.067;

  1. von 8.154 Deutsche Mark bis 120.041 Deutsche Mark:

(151,94 x y + 1.900) x y + 472;

  1. von 120.042 Deutsche Mark an:

0,53 x x - 22.842;

„x“ ist das abgerundete zu versteuernde Einkommen. „y“ ist ein Zehntausendstel des 8.100 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommens.

(2) Das zu versteuernde Einkommen ist auf den nächsten durch 54 ohne Rest teilbaren vollen Deutsche-Mark-Betrag abzurunden, wenn es nicht bereits durch 54 ohne Rest teilbar ist.

(3) Die zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer erforderlichen Rechenschritte sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich nach dem Horner-Schema ergibt. Dabei sind die sich aus den Multiplikationen ergebenden Zwischenergebnisse für jeden weiteren Rechenschritt mit drei Dezimalstellen anzusetzen; die nachfolgenden Dezimalstellen sind fortzulassen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Deutsche-Mark-Betrag abzurunden.

(4) Für zu versteuernde Einkommen bis 120.041 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 berechnete tarifliche Einkommensteuer aus der diesem Gesetz beigefügten Anlage 2 (Einkommensteuer-Grundtabelle).

(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 34 und 34b das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach den Absätzen 1 bis 3 ergibt (Splitting-Verfahren). Für zu versteuernde Einkommen bis 240.083 Deutsche Mark ergibt sich die nach Satz 1 berechnete tarifliche Einkommensteuer aus der diesem Gesetz beigefügten Anlage 3 (Einkommensteuer-Splittingtabelle). *)

Vielleicht doch das falsche Brett?!
Hallo Philipp,

versuche diese Frage mal im Brett „Steuern“ unterzubringen, ist m.E. aussichtsreicher.

Gandalf

Hi Phillip

Ich hab mir mal ein Excel-Spreadsheet gebastelt (für `98), mit Diagram, Formel und Tabelle. Wenn du willst, kann ich es Die mailen.

so long…
Rüdiger