Hi,
wenn man sich nach ein paar Jahren wieder in D bewirbt, bestehen AG dann auf Zeugnisse aus dem Ausland? In meinem Fall werden in GB keine Zeugnisse erstellt, nur eine Referenz muendlich oder schriftlich erteilt die je nach Firma z. B. Dauer der Anstellung und Berufsbezeichnung beinhaltet (also ein Satz) und evtl. noch ein paar kurze Angaben zur Persoenlichkeit. Wird das in D akzeptiert oder wollen die trotzdem ein Zeugnis in deutschem Stil?
Ich koennte moeglicherweise eines auf Englisch in deutschem Stil bekommen (haengt von der Firma ab), muesste es aber selbst verfassen, worauf ich keine Lust habe. Die Referenzen waeren exzellent, da mache ich mir keine Sorgen. Da ich mich ohnehin nicht um einen Job ohne Englisch und nur bei einer internationalen Firma bewerben wuerde, nehme ich mal an, dass auch keine Uebersetzung ins Deutsche notwendig waere.
Hat hier jemand Erfahrung?
Ebenso, ob AG auch Bewerber auf PA Jobs in Erwaegung ziehen, die noch im Ausland leben. In GB steht oft dabei, dass nur Bewerber akzeptiert werden, die schon in GB leben. Mein Gedanke hier ist, dass ich in D keine Wohnung ohne Job bekommen wuerde und mir dort kein Hotel leisten kann, bis ich einen Job finde. Oder kuemmert sich dann das AA darum?
Danke und Gruesse
Kris