Hallo Michael,
dies ist wohl eine theoretische Frage.
Du erhälst ein Paket per Nachnahme. Mit der Zahlung der Nachnahme nimmst Du das Paket an. Du kannst es dann öffnen.
Ohne Zahlung wird es nicht ausgehändigt. Kann also auch nicht geöffnet werden.
Wenn äusserlich erkennbar ist, dass das Paket beschädigt - möglicherweise auch der Inhalt beschädigt sein kann - nimmt der Zusteller den Schaden auf.
Wenn Du als Inhalt was anderes findest als bestellt, kann der Postbote - darf er - das Paket nicht zurück nehmen. Für falsche Lieferungen ist der Zusteller nicht zuständig. Du musst dann auf dem üblichen Weg beim Absender reklamieren.
Gruss Günter
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