Moin, Jana!
Was hat denn IHRE private Hausratversicherung mit dem
Diebstahl der Schultasche aus der Schule zu tun? Das ist doch
gar nicht belangend!
Doch, das ist schon wichtig. Hast Du eine Hausrat, dann bekommst Du in solch einem Fall den Schaden ersetzt und mußt Dich nicht erst mit irgendeiner dritten Stelle (z.Bsp. der Schule) rum zanken.
Schließlich wurde die Schultasche ja
nicht aus ihrem eigenen Haus gestohlen.
In der Hausratversicherung gibt es die Klausel für die sogenannte Außenversicherung bis zur Höhe von 10% der Gesamtversicherungssumme, darüber sind regelmäßig Dinge des eigenen Hausrats auch dann gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn si sich vorübergehend (d.h. nicht länger als drei Monate) nicht im eigenen Hausrat befinden. Die Voraussetzungen für diese Deckung sind lediglich, das die Teile eigentlich zum eigenen Hausrat gehören und aus einem geschlossenen Gebäude durch einen Einbruchdiebstahl abhanden kamen.
Sondern aus dem Schulhaus. Hier ist also entscheidend, ob die
Schule für derartige Fälle versichert ist.
Eigentlich spielt das weniger eine Rolle. Bei eigener Hausratvers. ist es egal, weil der Schaden über die eigene Hausrat ersetzt werden würde. Ohne eigene Hausratvers. ist es auch egal, weil eine Haftung der Schule hier eher fragwürdig erscheint. Solange die Schule nachweist, sich ordnungsgemäß verhalten und alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, ist ein Verschulden hier kaum zu konstruieren. Haften müßte hier der „dritte“, der die Tasche mitgehen ließ. Aber das erscheint mir noch fragwürdiger 
Was aber auch nicht IHRE Sorge
zu sein braucht. Sie hat in jedem Fall Schadenersatzanspruch,
noch dazu, weil es aus einem Raum heraus passierte (während
einer Pause), der zu diesem Zeitpunkt hätte verschlossen sein
müssen.
Die Schule haftet nicht automatisch für Eigentum der Schüler. Theoretisch geschieht das Einbringen privater Dinge der Schüler immer auf eigene Gefahr der Schüler. Wenn die Schule so nett ist, die Räume während der Pause zu verschließen, ist das eben nur eine nette Geste. Eine Verpflichtung dazu besteht normalerweise nicht.
Nur wenn die Schule ganz deutlich erklärt hat, das sie eben für eingebrachte Dinge haftet, nur dann wäre hier eventuell eine Haftung konstruierbar, und selbst das nur bei Vorliegen eines Verschuldens seitens der Schule.
Wenn er das wiederum nicht wahr, so greift auch das
nicht in dem Anspruch der Mutter, sondern könnte ein
Regressfall der Schule an die Lehrerin werden, die versäumte,
den Raum abzuschließen.
Also das durchzusetzen halte ich für sogut wie unmöglich. Als Haftpflichtversicherer der Schule würde ich die Zahlung verweigern, weil selbst wenn, wie Du sagst, der Raum nicht verschlossen war, wäre eine Haftung nicht zu erkennen. Es sei denn, die Schule hätte im Vorfeld deutlich die Gefahrübernahme erklärt. Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen. Ich kenne diverse Versicherungsverträge für Schulen und Kitas, keine hat eine derartige Klausel mit gedeckt. Es wäre auch eine fast unbezahlbare Versicherung, da das Risiko eben immens hoch ist.
Naja, wollte ich nur mal einwerfen,
Kein Problem, wollte ich nur eben zurück werfen 
alles Gute,
Danke, kann ich brauchen 
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.