Heiratet man die Schulden des Partners mit?

Folgende Situation: Ein Mann, seine Firma ist pleite und aufgelöst, hat die nächsten Jahre noch so einiges an Schulden deshalb abzuzahlen. Seine Lebenspartnerin hat bisher recht gut verdient und auch etwas beiseite legen können für schlechte Zeiten, ist nun aber bis auf weiteres erstmal in „Familienzeit“ alldieweil die beiden nun gemeinsam Nachwuchs haben.
Die beiden würden ganz gerne heiraten, die Frau wäre aber ganz und garnicht entzückt, wenn danach die Schuldner der Ex-Firma des Mannes sich auf ihre „schlechte-Zeiten-Rücklagen“ stürzen würden (…dazu das Recht hätten, ich hoffe ihr versteht, was ich meine…)
Klar, daß NACH der Hochzeit das gemeinsame aktuelle Einkommen für die Schuldentilgung mitherhalten soll/muß - wie sieht es aber mit den Rücklagen der Frau aus, die sie VOR der Eheschließung erwirtschaftet hat?

Danke Euch schonmal für Tipps!

Guten Morgen!

Die Sorge ist im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft unbegründet. Allerdings muß man Sorge tragen, daß die unterschiedlichen Vermögensverhältnisse erkennbar bleiben. Getrennte Konten sind deshalb dringend anzuraten. Alle Ansinnen von Banken nach Bürgschaften (die Herrschaften flüstern zu gerne, daß es sich nur um eine ganz und gar harmlose Formalität handelt), sind strikt abzulehnen. Falls der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht (oder bei einer Firmenpleite auch die Vollstreckungsleute der Krankenkassen oder eines Zollamtes) und es sind im gemeinsamen Haushalt pfändbare Gegenstände vorhanden (Dinge zur normalen Lebensführung sind aber i. d. R. nicht pfändbar), sollte man eine Liste zur Hand haben, was wem gehört.

Gruß
Wolfgang

Klar, daß NACH der Hochzeit das gemeinsame aktuelle Einkommen
für die Schuldentilgung mitherhalten soll/muß

Nochmal Hallo!

Das ist überhaupt nicht klar und die Ehepartner sollten sich überlegen, was sie wollen. Die Ehefrau kann dazu beitragen, die Schulden schneller zu tilgen. Sie kann es aber auch lassen. Was sinnvoll ist, hängt u. a. von der Art und Höhe der Schulden ab und von den Gläubigern. Lauter kleine Beträge an viele verschiedene Gläubiger sind manchmal viel schwieriger zu regulieren, als eine Millionenschuld gegenüber einer Bank. Wer z. B. 7stellige Bankschulden hat und monatlich 1.000 Euro abstottert, wird die Schuld bis ans Lebensende nicht bezahlt haben. Wer dann der Bank anbietet, plötzlich 2.000 Euro zu zahlen, weil das nach der Heirat möglich ist, kann die Schulden immer noch nicht bezahlen und versenkt einfach unnötig Geld.

Es ist wichtig zu wissen, daß die Ehefrau mit keinem Cent für die Altschulden ihres Ehemannes einzustehen braucht. Sie kann aber durchaus ermöglichen, daß ihr Mann zu einem Betrag kommt, daß er mit der Bank über einen Vergleich reden kann. Die Bank weiß ganz genau, daß sie z. B. eine Mio nicht bekommt. Bevor sie also eine Mio nicht bekommt und sich jahrelang mit dem aussichtslosen Fall beschäftigt, nimmt die Rechtsabteilung lieber ein paar zig tausend Euro Cash auf den Tisch des Hauses und klappt danach den Aktendeckel zu.

Aus der Situation, daß ein Ehepartner drückende Schulden und der andere ein ordentliches Einkommen hat, läßt sich oft etwas Gutes machen. Richtig unvernünftig und hartleibig sind eigentlich nur öffentliche Kassen. Besonders Finanzämter verfolgen in Not geratene Selbständige z. T. mit geradezu ideologischer Verbohrtheit.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank für diese wirklich ausführlichen und mutmachenden Antworten, Wolfgang :smile:) !!!