Hallo Alex!
bis auf Einzelheiten sind wir uns ja grundsätzlich einig.
Allerdings nochmal zum Ausgangsproblem. Fällt ein Akku unter
die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren? Ist ein Akku ein
Verschleißteil und kann man erkennen, ob es defekt oder
einfach nur „verschlissen“ ist?
Ja er fällt drunter. Ob man erkennen kann ob ein Akku defekt ist oder nicht ist eine technische Frage, die kann ich nicht beantworten. Ein Verschleissteil wird ein Akku sicher sein, denn die Kapazität nimmt ja ab.
Konkret Bezüglich Verschleiss und Gewährleistung sehe ich das so: Solange der Akku den Verschleiss zeigt, den er üblicherweise zeigt (es sei denn es ist im Vertrag hinsichtlich des Verschleisses etwas ausdrücklich geregelt), dann ist er nicht mangelhaft.
Zeigt er übermäßigen Verschleiss, dann liegt ein Gewährleistungsmangel dann vor, wenn dieser übermäßige Verschleiss auf einem Mangel beruht, der bereits bei der Übergabe vorhanden war. Beruht der übermäßige Verschleiss auf einem Mangel, der nach der Übergabe entstanden ist, liegt ebenfalls kein Gewährleistungsmangel vor.
Der zentrale Punkt ist der Mängelbegriff im Gewährleistungsrecht. Mangelhaft ist eine Sache nämlich dann, wenn sie nicht vertragsgemäß ist. Es kann also eine Sache technisch mangelhaft sein, aber mängelfrei im Sinne des Gewährleistungsrechts und umgekehrt.
Ein Akku, der beim Gebrauch den gewöhnlichen Verschleiss zeigt, hat keinen Gewährleistungsmangel. Daher besteht auch kein Gewährleistungsanspruch, aber nicht deswegen, weil Verschleissteile von der Gewährleistung ausgenommen sind.
Gruß
Tom