Mord am Hund?

Angenommen es läge folgender Fall vor:

Markus Meuchel beauftragt seinen Bekannten Karl Skrupellos, den ständig kläffenden Hund Pit seines Nachbarn zu vergiften. Schriftlich vereinbaren sie eine Erfolgsprämie von 1000.- Euro. Als Karl sein Geld verlangt, weigert sich Markus, ihn zu bezahlen.

Gegen welches gestzliche Verbot wird hier verstossen? Ist das Mord? Hunde sind doch Sachen, werden aber teilweise nicht als solche behandelt? Paragrafen? Tierquälerei?

Angenommen es läge folgender Fall vor:

Markus Meuchel beauftragt seinen Bekannten Karl Skrupellos,
den ständig kläffenden Hund Pit seines Nachbarn zu vergiften.
Schriftlich vereinbaren sie eine Erfolgsprämie von 1000.-
Euro. Als Karl sein Geld verlangt, weigert sich Markus, ihn zu
bezahlen.

Zu recht Geschäft war sittenwidrig

Gegen welches gestzliche Verbot wird hier verstossen? Ist das
Mord? Hunde sind doch Sachen, werden aber teilweise nicht als
solche behandelt? Paragrafen? Tierquälerei?

Tierquälerei und Sachbeschädigung, §§303 StGB
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Jakob

Mensch Michael,

was für eine umfangreiche Hausarbeit schreibt Ihr denn da?

„Mord“ geht natürlich nicht, aber das hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/__4…

und natürlich Sachbeschädigung:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__303.html

in Verbindung mit:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__90a.html

Viel Spaß!

Das ist eine saublöde Aufgabe!
… und ich hoffe sehr, es ist nur einé Übungsaufgabe eines eingfallslosen Dozenten.

Grüße
gordie

Hallo!
Abgesehen davon hat der Hundebesitzer einen Anspruch auf Schadensersatz.
Und auch die Freunde von der Polizei interessieren sich dafür wie und womit der Hund vergiftet wurde.Sollte Karl Giftköder auf öffentlich zugänglichen Plätzen ausgelegt haben,kann ich mir durchaus vorstellen daß auch das ein Nachspiel hat.Schließlich hätte da ja auch ein Kind davon essen können.
Gruß
Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… und ich hoffe sehr, es ist nur einé Übungsaufgabe eines
eingfallslosen Dozenten.

Grüße
gordie

Guten Tag gordie,

ich bitte dich darum, in Zuunkunft Aussagen über die Qualität der „Aufgaben“ zu unterlassen und nur fachlich qualifiziert zu antworten. Danke.

Angenommen es läge folgender Fall vor:

Markus Meuchel beauftragt seinen Bekannten Karl Skrupellos,
den ständig kläffenden Hund Pit seines Nachbarn zu vergiften.
Schriftlich vereinbaren sie eine Erfolgsprämie von 1000.-
Euro. Als Karl sein Geld verlangt, weigert sich Markus, ihn zu
bezahlen.

Zu recht Geschäft war sittenwidrig

Das wäre dann aber Nichtigkeit aufgrund § 138 BGB (Sittenwidrigkeit).

Ich sehe als Nichtigkeitsgrund aber eher „Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot“: § 134 BGB.

Hallo,

die beiden sollten sich dann lieber mal Gedanken um ihr eigenes Leben machen…*g*

Für 600 EURO kann man das nämlich auch arangieren…*g*

Was äwre das denn dann rein rechtlich??..*g*

Frank

sorry,

diesen Wunsch kann und werde ich Dir nicht erfüllen.

Grüße
gordie

Hallo!

Dann bist du hier falsch, würde ich mal denken.

Gruß
Tom

j