Autobahn Abstand, Vorsicht Kamera

Hallo

1.) Kann mir jemand einen link geben, der die Strafen bei zu niedrigem Abstand zum Vorderfahrzeug auf der Autobahn betreff NRW aufgliedert?

2.) Angenommen ein Autofahrer fährt munter mit ausreichendem Abstand zum Vorderfahrzeug über die Bahn. Der Vordermann bremst aud einem x-beliebigen Grund. Automatisch verringert sich dadurch natürlich auch der Abstand, deswegen muß man ihn ja einhalten, weil man nie synchron bremsen kann. :o) In diesem Augenblick blitzt es. Natürlich kann der Geblitzte das jetzt einfach behaupten, beweisen wird er das aber nicht können - wie auch…? Muß ihm jetzt das Gegenteil bewiesen werden oder gehört das in die Rubrik „Dumm gelaufen“?

Vielen Dank.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Quellen kann ich dir auf Anhieb nicht nennen.

Aber eine Abstandsmessung wird nicht durch eine „Blitzanlage“ vollzogen. Abstandsmessung werden durch Videoaufzeichnungen gemacht. Während dieser Videoaufzeichnung werden die Fahrzeuge über einen bestimmten Zeitraum gefilmt, der länger als eine Momentaufnahme ist.

Gruß,
Larina

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Aber eine Abstandsmessung wird nicht durch eine „Blitzanlage“
vollzogen. Abstandsmessung werden durch Videoaufzeichnungen
gemacht. Während dieser Videoaufzeichnung werden die Fahrzeuge
über einen bestimmten Zeitraum gefilmt, der länger als eine
Momentaufnahme ist.

Stimmt nicht ganz - es handelt sich um eine Kombination aus Blitz und Videoaufzeichnung.

Mir ist vor ein paar Jahren uebrigens Folgendes passiert: bin auf die Autobahn aufgefahren (natuergemaess war ich zunaechst relativ langsam), hab dann einen ziemlich schnell (geschätzte 180 km/h) fahrenden Wagen passieren lassen und hab dann unmittelbar hinter diesem die Spur gewechselt (mit rund 120 km/h), um zu ueberholen. In dem Moment hat’s geblitzt. Da ich mir keiner Schuld bewusst war und auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung wahrgenommen hatte (und nicht in Eile war), bin ich die naechste Ausfahrt raus und wieder zurueck, um mir die Sache nochmals anzusehen. Wie es der Zufall will, stand an der besagten Auffahrt ein Polizeiwagen, also hab ich die gleich gefragt. Und bekam die Auskunft: „…wenn die Situation tatsaechlich so war, wie Sie sie schildern, geht das aus der mitlaufenden Videoaufzeichnung hervor - dann bekommen Sie auch keine Strafe“.

Und ich habe in der Tat nie irgendetwas in der Sache bekommen.

(Der Polizist hat uebrigens auch erwaehnt, „…dass der Blitz in erster Linie der Geschwindigkeitsmessung dient“ - was immer er damit auch sagen wollte)

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Hi,

1.) Kann mir jemand einen link geben, der die Strafen bei zu
niedrigem Abstand zum Vorderfahrzeug auf der Autobahn betreff
NRW aufgliedert?

der Bußgeldkatalog gilt bundesweit und hier isser:
http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm#abstand

Gruß,
Christian

der Bußgeldkatalog gilt bundesweit und hier isser:
http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm#abstand

Da erlaube ich mir doch grad noch einen Kommentar: Wenn es denn gelänge, die Abstandsüberwachung flächendeckend einzuführen, wären die Staatsfinanzen saniert. Praktisch lautet die Formel doch so:
Wenn Abstand > 30 Meter, dann schert ein Fahrzeug von der rechten Spur ein. Insofern sind die Autobahnen in Deutschland ein einziger großer Verkehrsverstoß.

C.

1 Like

Hallo,

die Abstandsmessung ist technisch üblicherweise zweigeteilt. D.h. per Video wird der Abstand über eine gewisse Strecke von einer Brücke aus gemessen. Da aber aufgrund des Kamerastandortes der Fahrer nicht identifizierbar wäre, wird dann in allen Verdachsfällen die unter der Brücke stehende Kamera ausgelöst um ein sauberes Frontalfoto des Fahrers zu bekommen. AFAIR geht es dabei zunächst immer nur um eine grobe Schätzung, d.h. es wird nur „über den Daumen gepeilt“ ob eine Unterschreitung vorliegen könnte. Die exakte Ausmessung erfolgt dann erst später in Ruhe. D.h. es kann durchaus sein, dass Du trotz Blitz nichts mehr von der Sache hörst, weil sich bei der späteren Auswertung dann z.B. das Einscheren des anderen Fahrzeugs in deinen Sicherheitsabstand herausstellt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian.

der Bußgeldkatalog gilt bundesweit und hier isser:
http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm#abstand

Danke erst mal.

Da erlaube ich mir doch grad noch einen Kommentar: Wenn es
denn gelänge, die Abstandsüberwachung flächendeckend
einzuführen, wären die Staatsfinanzen saniert. Praktisch
lautet die Formel doch so:
Wenn Abstand > 30 Meter, dann schert ein Fahrzeug von der
rechten Spur ein. Insofern sind die Autobahnen in Deutschland
ein einziger großer Verkehrsverstoß.

Eben das geht mir auch so durch den Kopf. Wie läuft das denn ab? Angenommen der Beschuldigte sagt jetzt „der Vordermann hat gebremst, da verringert sich der Abstand automatisch“. Ist die Behauptung denn überhaupt verifizierbar oder widerlegbar? Wenn nicht: könnte dann nicht jeder „Erwischte“ durch dieses Nadelöhr schlüpfen?

Das Argument, daß es vermutlich die deutschen Autobahnen zum kompletten Erliegen bringen würde, wenn jeder den vorgeschriebenen Abstand einhalten würde, wird ja wahrscheinlich nicht akzeptiert…:o)

Gruß,
LeoLo

Hallo

Stimmt nicht ganz - es handelt sich um eine Kombination aus
Blitz und Videoaufzeichnung.

Mir ist vor ein paar Jahren uebrigens Folgendes passiert: (…)
Wie es der
Zufall will, stand an der besagten Auffahrt ein Polizeiwagen,
also hab ich die gleich gefragt. Und bekam die Auskunft:
„…wenn die Situation tatsaechlich so war, wie Sie sie
schildern, geht das aus der mitlaufenden Videoaufzeichnung
hervor - dann bekommen Sie auch keine Strafe“.

Ok, soweit klar, aber es wird doch kaum von hinten gefilmt, oder? Die Bremslichter sind also nicht zu sehen. Ich stehe immer noch vor der Frage, ob nicht jeder „Geblitzte“ einfach sagen kann: „Vordermann hat gebremst“. Daß in einem solchen Falle der eingehaltene Abstand automatisch rapide sinkt, dürfte ja auf der Hand liegen. Ich kann mir ad hoc vorstellen, daß über die Videoaufzeichnung nachzuvollziehen ist, ob der Vordermann seine Geschwindigkeit verringert hat. Oder geht das? Und wenn das nicht nachzuvollziehen ist, dann kann einem doch ein Verstoß, selbst wenn er vorliegen sollte, nicht nachgewiesen werden, oder?

Gruß,
LeoLo

Hallo Christian!

Wenn es denn gelänge, die :Abstandsüberwachung :flächendeckend
einzuführen, wären die :Staatsfinanzen saniert.

Ja! Aber Politiker ticken anders. Sobald das Geld sprudelt, wird nach nur einjähriger Beratung durch Experten aller gesellschaftlich relevanter Gruppen erst einmal die AAD gegründet. Die AAD (Agentur für Abstandsdelikte) ist eine Behörde mit Niederlassungen in allen Bundesländern und Zweigstellen in allen größeren Städten. Die Anzahl der dafür unbedingt erforderlichen Beamten-Planstellen reicht genau aus, um die gesamten Einnahmen der AAD zu verbrauchen. Dem Rechnungshof meldet man deshalb stolz, kostendeckend zu arbeiten. Irgendwer vergaß zwar, die Pensionslasten für die neuen Beamten zu berücksichtigen, aber das macht nichts, weil sie erst in 20 Jahren fällig werden. Die paar Quadratkilometer Buroraum, der für die neuen Beamten angemietet werden muß, fallen der AAD nicht zur Last, werden vielmehr auf einem Sammelkonto unter Diverses bei einer Rentenversicherung verbucht. Die RV-Verwaltungsrätin Engelen-Kefer weiß über den Vorgang Bescheid und notiert sich, gelegentlich den jungen, knackigen Gewerkschaftsassessor zu fragen, was „verbuchen“ bedeutet.

Im Vorgriff auf das zu erwartende Wachstum der Abstandsverstöße und die dadurch überproportional steigenden Einnahmen der AAD schöpft der Finanzminister den Überschuß schon mal ab und signalisiert dem Innenminister, daß dieser endlich seine paar tausend Planstellen für die dringend erforderlichen Gleichstellungsbeauftragten für klein- und großwüchsige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes einrichten kann, um so in allen Dienststellen von Bund und Ländern den Kampf gegen die diskriminierende einheitliche Sitzhöhe von 42 cm der Amtsstubenbestuhlung antreten zu können. Streng logisch werden diese wenigen tausend Planstellen den Investitionen zugerechnet, denn es geht immerhin um eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter.

Aus purer Verzweiflung: Prost
Wolfgang

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Hallo nochmal,

Eben das geht mir auch so durch den Kopf. Wie läuft das denn
ab? Angenommen der Beschuldigte sagt jetzt „der Vordermann hat
gebremst, da verringert sich der Abstand automatisch“. Ist die
Behauptung denn überhaupt verifizierbar oder widerlegbar? Wenn
nicht: könnte dann nicht jeder „Erwischte“ durch dieses
Nadelöhr schlüpfen?

ich unterstelle mal, daß die Messungen genauso wie Geschwindigkeitsmessungen über längere Zeit vorgenommen werden (bei Geschwindigkeitskontrollen sind es m.W. 300 Meter), und selbst dann nur Fälle weiterverfolgt werden, wo erkennbar jemand drängeln wollte (siehe auch Beitrag von uomxxx).

Aber ich habe gleich den Polizisten meines Vertrauens zu Besuch. Mal schauen, was der so erzählt und ob ich das weitererzählen darf. Zumindest weiß ich seit einiger Zeit, wie schnell ich an Radarpistolen vorbeifahren kann, ohne daß ich rausgewunken werde :wink:

Das Argument, daß es vermutlich die deutschen Autobahnen zum
kompletten Erliegen bringen würde, wenn jeder den
vorgeschriebenen Abstand einhalten würde, wird ja
wahrscheinlich nicht akzeptiert…:o)

Da habe ich auch Zweifel.

Gruß,
Christian

Hallo auch,

2.) Angenommen ein Autofahrer fährt munter mit ausreichendem
Abstand zum Vorderfahrzeug über die Bahn. Der Vordermann
bremst aud einem x-beliebigen Grund. Automatisch verringert
sich dadurch natürlich auch der Abstand, deswegen muß man ihn
ja einhalten, weil man nie synchron bremsen kann. :o) In
diesem Augenblick blitzt es. Natürlich kann der Geblitzte das
jetzt einfach behaupten, beweisen wird er das aber nicht
können - wie auch…? Muß ihm jetzt das Gegenteil bewiesen
werden oder gehört das in die Rubrik „Dumm gelaufen“?

ich erinnere mich gelesen zu haben, dass die den Abstand von der Vorderachse des hinteren Wagen zu rVorderachse des Vordermanns messen. Und dieser Abstand ist doch normalerweise mehr als eine Autolänge :smile: Bei dieser Messung werden dann die üblichen Werte angesetzt.

Wenn das aber nicht mehr stimmt, bitte nicht steinigen. Ich fahre mit meinem Fahrrad sowieso nie auf der Autobahn, das wäre dann nämlich ein anderer Verstoß.

Gruß, Karin

Hallo Christian.

Aber ich habe gleich den Polizisten meines Vertrauens zu
Besuch. Mal schauen, was der so erzählt und ob ich das
weitererzählen darf.

Dann übe ich mich mal in Geduld. Danke schon mal soweit.

Gruß,
LeoLo

Hoi LeoLo!

wieso kommst DU eigentlich darauf, dass wegen Abstand geblitzt wurde???
Für mich liest sich das so, dass der Vordermann vor sich hinfuhr, den Blitzkasten gesehen hat und in die Eisen ging… es aber doch nicht ganz gelangt hat. also BLITZ!

die Blitzkiste misst m.E. nur die Geschwindigkeit, von der der richtige Mindestabstand ja abhängig ist… oder waren da auch die weissen Querstriche auf der Fahrbahn???

Wie dem auch sei, warte es ab… und reg Dich nicht auf, bevor es nicht einen Grund dafür gibt :smile:

abstandhaltende Grüsse
Ulli

Hi Leolo,

darüber habe ich mir auch schon oft Gedanken gemacht.

Ich weiß von mehreren LKW-Fahrern, das diese auch dann Strafe zahlen mussten, obwohl sich der Vordermann kurz vor den Ausfahrten noch schnell vor sie gequetscht hatte, was ja auch sehr glaubhaft und an der Tagesordnung ist.
Obwohl das Schaublatt (Tachographenscheibe) zeigte, dass sogar leicht abgebremst wurde, wurde dies nicht berücksichtigt.

Ich persönlich fand das ungerecht. Mag sein, dass es daran liegt, dass ein LKW nur 80 kmh fahren darf, dies aber kaum jemand tut. (weil die Polizei bis 90 kmh duldet) Das Ansehen der LKW-Fahrer ist ja auch nicht gerade hoch :wink:

Gruß Jadzia, die dich Mitte Dez einfach mal anmailt :wink:

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Hallo

wieso kommst DU eigentlich darauf, dass wegen Abstand geblitzt
wurde???

Weil es kein Tempolimit gibt.

Für mich liest sich das so, dass der Vordermann vor sich
hinfuhr, den Blitzkasten gesehen hat und in die Eisen ging…

Das ist auch meine Theorie, die den Bremsvorgang des Vordermanns erklärt. Aber, ist das beweisbar?

Inzwischen gibt es übrigens auch einen Anhörungsbogen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

schau doch mal unter:

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/

dort findest Du die meisten gängigen Messverfahren beschrieben.

Abstandsmessungen werden in den meisten Bundesländern unterschiedlich durchgeführt.
Bei stationären Abstandsmessungen wird i.d.R. eine Geschwindigkeitsverringerung des Vorausfahrenden berücksichtigt (so ist es zumindest in Baden-Württemberg).
Auch die Spurwechsel durch Vorausfahrende werden durch nochmalige Durchsicht der Videoaufnahmen berücksichtigt und gewertet.
Dies ist übrigens auch die größte Sorge der Verkehrsteilnehmer, dass „mir einer vor die Schnauze gefahren ist“.

Leider weiss ich nicht welche Messverfahren die Polizei in NRW benutzt.

Gruß
Roman

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