Paragraph 51

Im Brett „Deutsche Sprache“ gibt es den Thread „Einen Jagdschein haben“. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

In diesem Zusammenhang gibt es die Frage nach „Paragraf 51“, der sprichwörtlich wurde für Unzurechnungsfähigkeit. Heute ist die Schuldunfähigkeit in einem anderen Paragraphen STGB geregelt. Wer weiss, wie der § 51 hiess und wann und wie das Paragrafenwerk umgemodelt wurde?

Vielleicht gibt es ja jemanden aus der Juristenfraktion, der/die weiterhelfen kann und sich normalerweise nicht i die Sprachbretter verirrt.

Bernhard

Den 51er hat es in dem Sinne, wie vom Volksmund
benutzt, nie gegeben.

Strafrechtsänderung / Reform gebe ein bei google.de
§§ 20, 21 StGB

Den 51er hat es in dem Sinne, wie vom Volksmund
benutzt, nie gegeben.

Wo haben Sie das denn her…
Natürlich gab den §51StGB
Da waren Notwehr Notstand und sowas in den 50igern
Irgendwann, ich meine in den 60/70igern hat man in Neuordnung diese §§nummern geändert ich habe bestimmt noch G Bücher, ich kuck mal.

Jakob

Strafrechtsänderung / Reform gebe ein bei google.de
§§ 20, 21 StGB

Danke für den Hinweis

Den 51er hat es in dem Sinne, wie vom Volksmund
benutzt, nie gegeben.

Aber das glaube ich erst, wenn jemand in einem Strafgesetzbuch der Zwanziger oder Dreißiger Jahre nachgeschaut hat. Zu viele zeitgenössische Dokumente sprechen mir dagegen:

http://www.cinemusic.de/rezension.htm?rid=2090

„Nachts, wenn der Teufel kam (1957) entstand diesseits des Eisernen Vorhangs, in der Bundesrepublik, zu einer Zeit als Wirtschaftswunder und Verdrängung der jüngsten Vergangenheit Hand in Hand gingen.
Der Film greift einen Fall von eklatanter Rechtsbeugung aus dem Jahr 1944 auf: Die These eines ermittelnden Kriminalkommissars, dass hinter einer Reihe von Frauenmorden möglicherweise ein Massenmörder steht, ruft einen karrierebewussten SS-Obergruppenführer auf den Plan. Der ist fasziniert vom Gedanken, der obersten Führung in Berlin einen propagandistisch verwertbaren, gemäß der NS-Ideologie zwangsläufig schwachsinnigen und nicht arischen Triebtäter zu präsentieren. Doch die Realitäten sind anders: Der schließlich Überführte ist leider Volksdeutscher mit Paragraph 51.“

oder

http://www.br-online.de/alpha/forum/vor0309/20030922…

„Es ist ja so – ich weiß nicht, ob man das allgemein weiß –, dass ein Schauspieler eine halbe Stunde vor und eine halbe Stunde nach der Vorstellung Paragraph 51 hat, also unter dem Schutz des Paragraphen 51 steht: Man ist in dieser Zeit als Schauspieler nicht belangbar, denn alle normalen Menschen sagen, dass die Schauspieler unmittelbar vor und nach einer Vorstellung einen “Sprung in der Schüssel” haben. Diesen “Sprung in der Schüssel” hat man z. T. wirklich als Schauspieler.“

Es grüßt, gespannt auf weitere Informationen

Bernhard

Ich schrieb davon ; wie vom Volksmund" benutzt,

nicht generell. Auffälligkeiten wurden damit
weggewischt, der habe einen „Jagdschein“ oder
der hat „den 51er“. Da ging es nicht um die
Anwendung, sondern um dummes Gerede.

Auch §§ 20, 21 StGB sind kein Freibrief für
Jecken !

Volksmund

Auffälligkeiten wurden damit
weggewischt, der habe einen „Jagdschein“ oder
der hat „den 51er“. Da ging es nicht um die
Anwendung, sondern um dummes Gerede

Auch §§ 20, 21 StGB sind kein Freibrief für
Jecken !

Dass es kein Freibrief ist und dass hier übertrieben wird, das ist klar.
Aber warum 51 und nicht 20 oder 21, das ist doch die Frage.

Noch ein Beleg: Zum Einschlafen habe ich einen Krimi gelesen, „Kein Schnaps für Tamara“ von Hansjörg Martin (rororo, Erstauflage 1966).
Er spielt im Jahre 1951. Auch hier ist auf S. 119 die Rede davon: „… er kriegt immer den Paragraphen einundfünfzig …“

Grüße für heute von Bernhard, der immer noch auf den Original Einundfünfziger gespannt ist.