Danke für den Hinweis
Den 51er hat es in dem Sinne, wie vom Volksmund
benutzt, nie gegeben.
Aber das glaube ich erst, wenn jemand in einem Strafgesetzbuch der Zwanziger oder Dreißiger Jahre nachgeschaut hat. Zu viele zeitgenössische Dokumente sprechen mir dagegen:
http://www.cinemusic.de/rezension.htm?rid=2090
„Nachts, wenn der Teufel kam (1957) entstand diesseits des Eisernen Vorhangs, in der Bundesrepublik, zu einer Zeit als Wirtschaftswunder und Verdrängung der jüngsten Vergangenheit Hand in Hand gingen.
Der Film greift einen Fall von eklatanter Rechtsbeugung aus dem Jahr 1944 auf: Die These eines ermittelnden Kriminalkommissars, dass hinter einer Reihe von Frauenmorden möglicherweise ein Massenmörder steht, ruft einen karrierebewussten SS-Obergruppenführer auf den Plan. Der ist fasziniert vom Gedanken, der obersten Führung in Berlin einen propagandistisch verwertbaren, gemäß der NS-Ideologie zwangsläufig schwachsinnigen und nicht arischen Triebtäter zu präsentieren. Doch die Realitäten sind anders: Der schließlich Überführte ist leider Volksdeutscher mit Paragraph 51.“
oder
http://www.br-online.de/alpha/forum/vor0309/20030922…
„Es ist ja so – ich weiß nicht, ob man das allgemein weiß –, dass ein Schauspieler eine halbe Stunde vor und eine halbe Stunde nach der Vorstellung Paragraph 51 hat, also unter dem Schutz des Paragraphen 51 steht: Man ist in dieser Zeit als Schauspieler nicht belangbar, denn alle normalen Menschen sagen, dass die Schauspieler unmittelbar vor und nach einer Vorstellung einen “Sprung in der Schüssel” haben. Diesen “Sprung in der Schüssel” hat man z. T. wirklich als Schauspieler.“
Es grüßt, gespannt auf weitere Informationen
Bernhard