habe gehört, dass man selber schuldig ist, wenn man auf dem
eigenen (eingezäunten) Grundstück eine Falle aufstellt (auf
welchem Grund auch immer), man schuldig ist, wenn ein
Einbrecher in das Grundstück einbricht, da reintritt und sich
verletzt. Das gleiche soll gelten, ein Einbrecher vom Hund
gebissen wird. Stimmt das?
Wenn du auf deinem Grundstück z. B. eine Rattenfalle aufstellst, haftest du für durch sie verursachte Schäden im Rahmen der üblichen Verkehrssicherungspflicht. Wenn du also vernünftigerweise damit rechnen musst, dass dritte, z. B. der Briefträger, dein Grundstück be- und in die Falle treten könnten, hast du entspr. Schutzmassnahmen vorzunehmen, um derartige Vorfälle zu vermeiden.
Du haftest sicher nicht, wenn der Einbrecher bei Nacht in einen ansonsten unzugänglichen Teil deines Grundstücks einsteigt und sich an deiner Falle unglücklich den halben Fuß abreisst.
Anders sieht es aber aus, wenn du genau weisst, dass die Rotzlöffel aus der Nachbarschaft auch diesen Sommer wieder heimlich nachts in deinen Garten einsteigen und deine Kirschen stehlen werden. Wenn du dann die Falle bewusst aufbaust, dem asozialen Pack mal seine Grenzen aufzuzeigen, wirst du bei Personenschaden massiv Ärger bekommen.
Gruss
Schorsch