Bußgeld

Hallo,

angenommen jemand ist geblitzt worden, Brief kam nach Hause, ignoriert,
Postzustellungsurkunde kam später, anstatt 100 km 135km. Nun
wird der Person vorgeworfen es vorsätzlich begangen zu habe, daher wurde das Bußgeld dementsprechend erhöht. Nur vorsätzlich hat die Person es nicht begangen, nur nicht aufgepasst. Da Navi die Person ins
nirgendwo geführt hat.

Was würdet ihr der Person raten, um nicht für 150 Eur einen Anwalt einzuschalten?

MfG
Sam

Brief kam nach Hause,
ignoriert,

hallo sam,

warum ignoriert? am einfachsten: zahlen!

mfg vom

showbee

p.s. wer mist baut sollte dazu stehen, sich auf sein navi zu beziehen ist so ziehmlich das dü… was ich bisher gehört habe…

Hi,

ich würde das Geld auch zahlen und froh sein das damit noch kein Führerscheinentzug mit verbunden ist.

Ausseredm würde ich das Navi ausbauen lassen oder permanent deaktiveren, scheinbar lenkt es dich zu sehr vom Verkehrsgeschehen ab.

Ups, den Mann hab ich nur überfahren weil mein Navi gesagt hat ich soll hier rechts abbiegen

Michael

Hallo,

Ups, den Mann hab ich nur überfahren weil mein Navi gesagt hat
ich soll hier rechts abbiegen

och, das ist gar nicht mal so aus der Luft gegriffen. Hier wird auf der Berliner Allee ständig jemand zusammengefegt, weil das Navigationssystem meinte, daß man da links abbiegen kann, nur weil links ne Straße ist. Es hat aber schon seinen Grund, warum man nicht links abbiegen darf, weil nämlich dem Linksabbieger eine dreispurige Straße entgegen kommt (und die im Gegensatz zu praktisch allen anderen Straßen in Düsseldorf auch dreispurig befahren werden kann), auf der gerne mal 100 gefahren wird.
„Bitte jetzt links abbiegen.“
*rumms*
„Bitte - wenn möglich - wenden - also wieder auf die Räder meine ich. Hallo…? Haaallooo…?“

Gruß,
Christian

1 Like

Wie kann man nur so einen Brief ignorieren? Das wird mir ein ewiges Rätsel bleiben!

Ich schließe mich der Meinung an, dass du kein Navigationssystem mehr benutzen solltest, wenn du dann tatsächlich nicht mehr in der Lage bist, dich an die Verkehrsregeln zu halten. Ich habe mich damals ziemlich schnell daran gewöhnt, nicht einfach blind zu machen, was das System sagt, aber wer das nicht kann, wird dadurch ja geradezu gemeingefährlich!

Welchen Sinn es machen soll, sich hier rechtlich zu wehren, ist mir auch schleierhaft. Was ist eigentlich schlimmer - einen Fehler zu machen oder nicht dazu zu stehen?

Grundsatz ist jedenfalls: Widerspruchsverfahren ist kostenlos. Anwalt brauchst du vor Gericht nicht, und die erste verwaltungsgerichtliche Instanz ist kostenlos. Behörden neigen allerdings dazu, statt eines Vertreters des Rechtsamtes gern auch mal einen beauftragen Rechtsanwalt zu schicken. Der Unterschied ist dann, dass der unterlegene (!) Bürger den beauftragen RA bezahlen muss. Ein kleiner Trick, nicht ganz unverständlich.

Levay

Grundsatz ist jedenfalls: Widerspruchsverfahren ist kostenlos.
Anwalt brauchst du vor Gericht nicht, und die erste
verwaltungsgerichtliche Instanz ist kostenlos.

hallo levay,

die erste verwaltungsgerichtliche instanz ist kostenlos? gem. § 13 GKG ist aber der streit-mindest-wert 4.000 EUR. und selbst beim gerichts-bescheid ist noch immer die 0,5 (halbe) gebühr zu entrichten. ziff. 2111 der anlage 1 zu § 11 I GKG!

§ 2 Kostenfreiheit hilft auch nicht weiter.

hab ich was verpasst?

fragt der showbee

1 Like

Grundsatz ist jedenfalls: Widerspruchsverfahren ist kostenlos.

verwaltungsgerichtliche Instanz ist kostenlos.

Levay

Hallo Wissender?

Mich interessieren die Rechtsgrundlagen dieser Antwort. Habe zwar sämtliche gängige Gesetze und Verordnungen schwarz/ weiß und auf CD, habe mich auch Dutzende Male an der Verurteilung von vorwiegend Rasern und Nichtpflichtversicherten beteiligt (zu 99% erfolgreich) aber …„kostenlos“? „Verwaltungsgericht“??? …man lernt ja nie aus

gern dazu lernend
Ralf

Grundsatz ist jedenfalls: Widerspruchsverfahren ist kostenlos.

verwaltungsgerichtliche Instanz ist kostenlos.

hallo ralf,

erstes ist richtig, an zweiter aussage zweifle ich auch zu 99%! widerspruchsverfahren ist i.d.R. falsch, weil es auch quasie ein recht der verwaltung zur zweiten kontrolle des verwaltungsaktes ist.

für „unnütze“ widersprüche wird aber über kurz oder lang auch gebührenpflicht eingefürt werden müssen (bsp. einspruch zum geschätzten steuerbescheid, weil man die frist zur abgabe versäumt hat).

mfg vom

showbee

Hallo,

ich denke Fehler macht jeder mal… es geht ja auch nicht da rum das die Person es nicht bezahlen möchte.

Es geht nur darum das die Polizei VORSÄTZLICHKEIT vorwirft und das ist nicht der Fall. Es handelte sich auch nicht um das eigene Auto, den eines ist sicher man fährt besser ohne Navi!!!

Mfg

Hallo!

Welchen Sinn es machen soll, sich hier rechtlich zu wehren,
ist mir auch schleierhaft. Was ist eigentlich schlimmer -
einen Fehler zu machen oder nicht dazu zu stehen?

Also ich kenne mich im deutschen Bußgeldverfahren nicht aus und sage dazu auch nicht viel, aber wenn mir Vorsätzlichkeit vorgeworfen wird und ich nur fahrlässig gehandelt hätte, dann würde ich mir auch überlegen, ob ich mich wehren soll. Geht man vom dem gestellten Sachverhalt aus, dann gibt es jedenfalls keinen Anhaltspunkt für vorsätzliches Handeln.

Man müsste also etwas zugestehen, was man eben nicht gemacht hat. Ich meine, es kann im Einzelfall durchaus richtig sein, nichts zu tun, aber „schleierhaft“ ist mir die Anfrage daher nicht (das einzige was mir auch schleierhaft ist, wie man einfach den ersten Brief ignorieren konnte).

Gruß
Tom

Hallo,
du weißt aber, dass es sich hier nicht um eine Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht sondern ein Einspruchsverfahren im OWi-Recht geht?
Das geht dann nämlich vor Gericht - und das kostet.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
hat das Schreiben nicht einen Hinweis auf die Rechtsmittel? (früher „Rechtmittelbelehrung“ genannt)
Da steht sinngemäß drin, dass du innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides (Zustelldatum steht auf dem Umschlag der PZU) Einspruch einlegen kannst. Dabei gilt der Eingang bei der Behörde (!!).
Den Einspruch musst du nicht, solltest ihn aber, begründen.
Wenn die Behörde dem Einspruch nicht stattgibt, landet das Ganze bei Gericht.

Gruß
HaWeThie

PS: Wie haben die den Vorsatz begründet?? Irgendwelche Anhaltspunkte muss die Behörde doch haben - oder bist du „Stammkunde“?

Hallo,

Es geht nur darum das die Polizei VORSÄTZLICHKEIT vorwirft und
das ist nicht der Fall.

Vorsätzlichkeit kann auch unterstellt werden, wenn die Überhöhung der Geschwindigkeit besonders hoch ausfällt, die Geschwindigkeit lange (und am besten noch an einigen Erinnerungssschildern vorbei) beibehalten wird oder Fahrer aus anderen Gründen den Eindruck vermittelt, er habe die Geschwindigkeitsbegrenzung vorsätzlich überschritten. So war da vor einiger Zeit ein älterer Herr, der mit 180 durch einen 120 km/h-Bereich fuhr und später sagte, er müsse so schnell fahren, weil ihn sonst die ganzen Sinneseindrücke überfordern würden. Bei 180 würden die meisten Dinge gleichmäßig verschwimmen.

Vorsätzlichkeit kann also schnell mal drin sein. Was mich nur wundert, daß die Vorsätzlichkeit erst „erkannt“ wurde, nachdem Du den ersten Schrieb versaubeutelt hast.

Es handelte sich auch nicht um das
eigene Auto, den eines ist sicher man fährt besser ohne
Navi!!!

Vergleiche
„demnächst links abbiegen“
„in 200 Metern links abbiegen“
„jetzt links abbiegen“

mit

„guck mal Schatz, hier gehts links rein“
*rummms*

Welches Schweinderl hätten sie gern?

Gruß,
Christian

ja, aber…
…ich habe jetzt noch nicht alle Antworten gelesen, vermutlich wird es schon jemandem aufgefallen sein, aber Bußgelder werden gar nicht vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, sondern vor dem Amtsgericht…

Es ist manchmal blind:
Levay

du weißt aber, dass es sich hier nicht um eine
Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht sondern ein
Einspruchsverfahren im OWi-Recht geht?
Das geht dann nämlich vor Gericht - und das kostet.

Ja, es ist mir heute aufgefallen. Blöde Bußgelder, den Fehler habe ich hier schon mal gemacht und vorschnell auf das Verwaltungsgericht verwiesen. Man sollte ja meinen, einen solchen Fehler begeht man nur einmal.

Levay

Also ich kenne mich im deutschen Bußgeldverfahren nicht aus

Ich auch nicht. Aber meines Wissens nach gilt hier nichts anderes als sonst auch, schon dolus eventualis reicht aus, und übrigens: Wenn es vom Vorsatz abhinge, ob jemand wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird, dann wird es wohl keine durchsetzbaren Bußgelder mehr geben. Das kann (so) also kaum stimmen.

Levay

Also ich kenne mich im deutschen Bußgeldverfahren nicht aus

Ich auch nicht. Aber meines Wissens nach gilt hier nichts
anderes als sonst auch, schon dolus eventualis reicht aus, und
übrigens: Wenn es vom Vorsatz abhinge, ob jemand wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird, dann wird es
wohl keine durchsetzbaren Bußgelder mehr geben. Das kann (so)
also kaum stimmen.

In der Tat ist Vorsatz nicht Voraussetzung für eine OWi-Anzeige, nur hat Vorsatz einige zusätzliche Konsequenzen, so zahlt bspw. eine Rechtschutzversicherung die evtl. folgenden Verfahrenskosten idR nicht und das Bußgeld fällt auch höher aus.

Gruß,
Christian

Hallo,

also der im 1sten Brief sollte man sich äussern… was gibts da noch zu äussern zu schnell mit Foto ist nun mal so…

PZU Bussgeld plus Punkte plus Vorwurf…

Das Bussgeld wird bezahlt, und werde kein Auto mit Navi mehr benutzen, lenkt viel zu sehr ab…

Oder sie zerren mich vor Gericht mal schauen…

Danke

MfG Sam

Hallo!

Also ich kenne mich im deutschen Bußgeldverfahren nicht aus

Ich auch nicht. Aber meines Wissens nach gilt hier nichts
anderes als sonst auch, schon dolus eventualis reicht aus, und
übrigens: Wenn es vom Vorsatz abhinge, ob jemand wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird, dann wird es
wohl keine durchsetzbaren Bußgelder mehr geben. Das kann (so)
also kaum stimmen.

Also für die Strafbemessung muss es doch wohl relevant sein, ob jemand vorsätzlich handelt oder fahrlässig - der Unrechtsgehalt ist doch völlig anders. Also die österreichischen Verwaltungsstrafdelikte im Verkehrsrecht sind so gefasst, dass sie bei Fahrlässigkeit und bei Vorsatz strafbar sind - jedenfalls bei der Strafbemessung macht das einen Unterschied. Auch macht es einen Unterschied, sobald jemand wiederum ein Verwaltungsdelikt mit gleichem Unrechtsgehalt setzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im OWi Verfahren gänzlich anders ist.

Aus dem Ausgangssachverhalt geht auch kein dolus eventualis hervor. Wenn jemand das Navi System einschaltet, und aus diesem Grund die Geschwindigkeit aus Unachtsamkeit überschreitet, dann ist das fahrlässig und nicht dolus eventualis.

Gruß
Tom

Hallo,

angenommen jemand ist geblitzt worden, Brief kam nach Hause,
ignoriert,
Postzustellungsurkunde kam später, anstatt 100 km 135km. Nun
wird der Person vorgeworfen es vorsätzlich begangen zu habe,
daher wurde das Bußgeld dementsprechend erhöht. Nur
vorsätzlich hat die Person es nicht begangen, nur nicht
aufgepasst. Da Navi die Person ins
nirgendwo geführt hat.

Was würdet ihr der Person raten, um nicht für 150 Eur einen
Anwalt einzuschalten?

Bezahlen und keine weiteren unnötigen Kosten vorsätzlich verursachen.
*Ironie ein*
Wer zu schnell fährt, weil er mit dem Navi nicht zu recht kommt, sollte dies besser nicht als Argument benutzen, weil man sonst möglicherweise auf die Idee kommen könnte, er wäre generell mit dem komplizierten Verkehrsgeschehen überfordert. Das könnte dazu führen, daß der Lappen gänzlich (vorsätzlich) eingezogen wird.
*Ironie aus

MfG
Sam

Grüße
Gordie