Recht am eigenen Text

Hallo zusammen,
Annahme man arbeitet als freier MitarbeiterIn bei z.B. einer lokalen Zeitung.
Für die Zeitung erfasst man Presseberichte, welche in der lokalen Presse und auf der Homepage angezeigt werden.

Wer hat hier das Recht an den Texten?
Der Zeitungsverlag, da im Auftrag (gg. Bezahlung) geschrieben wurde, oder beide, Autor und Zeitungsverlag.

Wie verhält sich das mit Pressemitteilungen eines Unternehmens, welche „nur“ der Presse vorgelegt werden?
Unternehmen, oder beide?

Abwandlung, der Pressebericht wurde von XY geschrieben, aber „unterschrieben“ von einer anderen Person (z.B. Abteilungschef)
Wer hat hier das Recht? Unternehmen, Abteilungschef, Autor?

Und zu guter letzt, was wäre zu beachten wenn man die Texte auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen möchte?
Darf man alle öffentlichen Texte veröffentlichen? (ggf. mit Quellenangabe) oder nur eigene?

Viele Fragen zu später Stunde…
Gespannt auf eure Anregungen.

Schonmal ein Danke im voraus und eine schönes Wochenende…

Gruß

Marcel

Servus!

Für die Zeitung erfasst man Presseberichte, welche in der
lokalen Presse und auf der Homepage angezeigt werden.

Tippfehler oder nicht? Ist wirklich „erfassen“ gemeint oder nicht doch eher „verfassen“ gemeint? Die Wirkungen wären unterschiedlich!

Wer hat hier das Recht an den Texten?

Das Urheberrecht liegt - Überraschung! - beim Urheber, und zwar für immer und quasi auch noch über dessen Tod hinaus. Es gibt dem Urheber die Befugnis, einzelne Verwertungsrechte an andere abzugeben.

So kann es tatsächlich passieren, und das ist die Regel, dass ein Autor seine Texte nicht mehr ohne weiteres selbst veröffentlichen darf, wenn er sie an einen Verlag „verkauft“ hat

Wie verhält sich das mit Pressemitteilungen eines
Unternehmens, welche „nur“ der Presse vorgelegt werden?

Das Urheberrecht liegt beim Autor, der die Verwertungsrechte an das Unternehmen abgetreten hat, welches wiederum die Pressemitteilung streut, damit sie möglichst oft veröffentlicht wird.

Abwandlung, der Pressebericht wurde von XY geschrieben, aber
„unterschrieben“ von einer anderen Person (z.B.
Abteilungschef)
Wer hat hier das Recht? Unternehmen, Abteilungschef, Autor?

S. o.

Und zu guter letzt, was wäre zu beachten wenn man die Texte

auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen möchte?

Unbvedingt, ob sie frei von Rechten Dritter sind.

Die Verlage wollen, dass ihre Zeitungen gekauft werden. Deswegen haben Verlage ein großes Interesse daran, dass man den Inhalt ihrer Zeitungen wirklich nur in ihren Zeitungen findet und nirgends sonst.

Darf man alle öffentlichen Texte veröffentlichen? (ggf. mit
Quellenangabe) oder nur eigene?

Unter ganz engen Grenzen darf man das. Wenn es zum Beispiel Ausbildungszwecken dient.

Viele Fragen zu später Stunde…

Alle Antworten findest Du im Urheberrechtsgesetz, das vor nicht allzu langer Zeit neu gefasst worden und daher auch schön strukturiert und nach Möglichkeit in verständlicher Sprache gehalten ist:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

DANKE
Hallo worldwidefab,

Für die Zeitung erfasst man Presseberichte, welche in der
lokalen Presse und auf der Homepage angezeigt werden.

Tippfehler oder nicht? Ist wirklich „erfassen“ gemeint oder
nicht doch eher „verfassen“ gemeint? Die Wirkungen wären
unterschiedlich!

Sorry, war wohl zu spät, „verfassen“ war gemeint…

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Link

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

werde mir den bei Gelegenheit mal ein wenig zugute tun.

Gruß

Marcel

geehrter wordwidefab,

in eigenem interesse eine frage: bist du auf verlags- und urheberrecht spezialisiert und - auch in unebenem gelände - so richtig fit?

gruß
ann