Hallo zusammen,
Annahme man arbeitet als freier MitarbeiterIn bei z.B. einer lokalen Zeitung.
Für die Zeitung erfasst man Presseberichte, welche in der lokalen Presse und auf der Homepage angezeigt werden.
Wer hat hier das Recht an den Texten?
Der Zeitungsverlag, da im Auftrag (gg. Bezahlung) geschrieben wurde, oder beide, Autor und Zeitungsverlag.
Wie verhält sich das mit Pressemitteilungen eines Unternehmens, welche „nur“ der Presse vorgelegt werden?
Unternehmen, oder beide?
Abwandlung, der Pressebericht wurde von XY geschrieben, aber „unterschrieben“ von einer anderen Person (z.B. Abteilungschef)
Wer hat hier das Recht? Unternehmen, Abteilungschef, Autor?
Und zu guter letzt, was wäre zu beachten wenn man die Texte auf der eigenen Internetpräsenz veröffentlichen möchte?
Darf man alle öffentlichen Texte veröffentlichen? (ggf. mit Quellenangabe) oder nur eigene?
Viele Fragen zu später Stunde…
Gespannt auf eure Anregungen.
Schonmal ein Danke im voraus und eine schönes Wochenende…
Gruß
Marcel