Kopieren trotz Kopierschutz

Das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes ist in Deutschland verboten. Das Berichten in Foren ebenso, da dies eine Anleitung zu einem Verbrechen wäre. Das Internet wird jedoch von Personen weltweit genutzt. Wenn in einem Forum eine Anfrage aus einem Land, in dem das Umgehen eines Kopierschutzes nicht strafbar ist, gestellt wird, dürfen die Forenmitglieder eine desbetreffende Anfrage ausführlich beantworten? Bekommt der Forenbetreiber Probleme, wenn er dagegen nicht einschreitet?

Wenn in einem Forum eine
Anfrage aus einem Land, in dem das Umgehen eines
Kopierschutzes nicht strafbar ist, gestellt wird, dürfen die
Forenmitglieder eine desbetreffende Anfrage ausführlich
beantworten?

Wenn das Forum auf einem deutschen Server liegt nein, denn für das Forum gelten die Gesetze des Landes in dem es liegt.

Bekommt der Forenbetreiber Probleme, wenn er
dagegen nicht einschreitet?

Wenn ein abmahnwütiger Anwalt davon Wind bekommt ja.

Da du von Grüßen scheinbar nicht viel hälst, grußlos.

Oh, sorry - den Gruss hatte ich vergessen.
Vielen Dank, dass Du trotzdem geantwortet hast.

Das Knacken eines Kopierschutzes ist erlaubt, wenn der Schutz nicht wirksam ist. Wirksamkeit verliert sich jedoch mit der Zeit!

Wie definiert sich hier die Wirksamkeit? Hier zwei Gleichnisse:

Ein Fabrikant stellt wissentlich Schlösser her, deren Schlüssel jeder Unkundige leicht und ohne Kosten nachfertigen kann, auch ohne Kenntnisse von Schloss und Schlüsseln zu haben. Darf der Fabrikant diese Schlösser als wirksam gegen Einbruch bezeichnen - vor allem dann, wenn er Kenntnisse und Fähigkeiten hätte, durchaus wirksamere herzustellen?

Vor hundert Jahren konnte man vielleicht ein Schloss mit grossem Schlüssel und einteiligem Bart als wirksam bezeichnen - bis man feststellte, dass es mit einem einfachen Sperrhaken zu öffnen war.

Würden Sie ein solches Schloss als wirksam bezeichnen? Keine Hausratversicherung zahlte auch nur einen Cent, wäre ein solches Schloss an der Eingangstür.

  1. Da der Kopierschutz CSS einen nur 40 Bit langen Schlüssel hat, lässt er sich per Brute Force-Attacke innerhalb von Sekunden aushebeln.
  2. Durch Design-Fehler ist ausserdem auch ein Knacken in Sekundenschnelle möglich.

Daher ist, meiner Ansicht nach, von Wirksamkeit des CSS-Kopierschutzes keine Rede (mehr) und demnach auch kein wirksamer Kopierschutz. Darum dürfte das Aushebeln des CSS als Folge erlaubt sein, um eine Sicherungskopie herstellen zu können, bzw. um Filme auch mit dem Betriebssystem Linux anschauen zu können.

Mit freundlichem Gruss -Micha-

Hallo,

Wie definiert sich hier die Wirksamkeit?

ein Kopierschutz ist wirksam, wenn er aktiv ausgehebelt / umgangen werden muss um zB eine Kopie anzufertigen. Es gibt ja durchaus auch Hardware, die vorhandenen Kopierschutz einfach ignoriert, diese Hardware ist nicht illegal, da sie eigentlich einen anderen Zweck hat (bspw. ein alter CD-Brenner ignoriert Kopierschutz eines PC-Spiels, dafür ist das Laufwerk nicht gedacht, es ist nur eine Nebenerscheinung). Man darf jedoch nicht gezielt Hard- oder Software einsetzen, die nur den Zweck hat den Kopierschutz zu umgehen.

Ein Fabrikant stellt wissentlich Schlösser her, deren
Schlüssel jeder Unkundige leicht und ohne Kosten nachfertigen
kann, auch ohne Kenntnisse von Schloss und Schlüsseln zu
haben. Darf der Fabrikant diese Schlösser als wirksam gegen
Einbruch bezeichnen - vor allem dann, wenn er Kenntnisse und
Fähigkeiten hätte, durchaus wirksamere herzustellen?

Das Schloss ist in sofern wirksam, als dass es aktives Zutun braucht um es zu knacken. OK, ich brauche keine Kenntnisse um einen Nachschlüssel herzustellen, aber ich muss den Willen haben ein Schloss zu umgehen, was nicht meines ist um das Schloss zu öffnen.

Würden Sie ein solches Schloss als wirksam bezeichnen? Keine
Hausratversicherung zahlte auch nur einen Cent, wäre ein
solches Schloss an der Eingangstür.

Aber der Einbrecher kommt auch nicht straffrei davon, weil er trotzdem eingebrochen ist.

  1. Da der Kopierschutz CSS einen nur 40 Bit langen Schlüssel
    hat, lässt er sich per Brute Force-Attacke innerhalb von
    Sekunden aushebeln.
  2. Durch Design-Fehler ist ausserdem auch ein Knacken in
    Sekundenschnelle möglich.

Beide Male gehe ich aber aktiv auf den Kopierschutz los um ihn auszuhebeln. Solange ich das muss und nicht jede Standardsoft- oder Hardware den Schutz automatisch umgeht ist er wirksam. Auch ein teures Schloss kann mit genügend Zeit geknackt werden, trotzdem ist es wirksam. Und ein einfaches Schloss ist auch wirksam, weil es verhindert, dass jemand mit runterdrücken der Klinke direkt Zugang hat. Ob man nun 5 Minuten oder 5 Tage braucht um ein Schloss / Kopierschutz zu knacken ist also unerheblich, da man immer aktiv daran arbeiten muss den Schutz zu umgehen.

Liebe Grüße,
Sue

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Hallo Sue!

Wenn das Forum auf einem deutschen Server liegt nein, denn für
das Forum gelten die Gesetze des Landes in dem es liegt.

So pauschal kann man das nicht sagen, siehe auch
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-184-00.php3

Klar ging es dort um was ganz anderes aber einfach seinen Server
irgendwo nach Timbukto zu schaffen hilft auch nicht immer.

Gruß
Stefan

Hallo

Das Knacken eines Kopierschutzes ist erlaubt, wenn der Schutz
nicht wirksam ist. Wirksamkeit verliert sich jedoch mit der
Zeit!

Im Gesetz steht „eine wirksame technische Maßnahme“, dein Umkehrschluss funktioniert nicht. Wenn du was „Knacken“ musst, ist es ein wirksamer Kopierschutz, erst wenn du nichts besonderes machen musst, wäre er nicht wirksam.
Selbst da streiten sich die Geister, bei bestimmten Betriebssystemen funktionieren manche Kopierschutzverfahren nicht, da sie auf dort nicht vorhandene Treiber aufsetzen. Man merkt garnicht, das ein Kopierschutz existiert. Oder es gibt alternative Treiber für ganz andere Zwecke, die aber auch einen (schlecht programmierten) Kopierschutz unwirksam machen… Legal oder nicht? Solange es kein Urteil darüber gibt, lässt sich nur spekulieren.

Wie definiert sich hier die Wirksamkeit? Hier zwei
Gleichnisse:

Hinkende Vergleiche bringen nichts, es geht hier um Gesetzestext, dessen Interpretation obliegt letztendlich nur den Gerichten. Was der gesunde Menschenverstand sagt, zählt nicht.

Daher ist, meiner Ansicht nach, von Wirksamkeit des
CSS-Kopierschutzes keine Rede (mehr) und demnach auch kein
wirksamer Kopierschutz. Darum dürfte das Aushebeln des CSS als
Folge erlaubt sein, um eine Sicherungskopie herstellen zu
können, bzw. um Filme auch mit dem Betriebssystem Linux
anschauen zu können.

Der Ansicht kann ich nicht folgen, und ich bezweifele stark, das Gerichte das wie du sehen würden…

Gruß, DW.

Liebe® DW

Im Gesetz steht „eine wirksame technische Maßnahme“, dein
Umkehrschluss funktioniert nicht. Wenn du was „Knacken“ musst,
ist es ein wirksamer Kopierschutz, erst wenn du nichts
besonderes machen musst, wäre er nicht wirksam.

Es wird ja auch nichts besonderes gemacht - ausser auf den Knopf gedrückt und dann kommt der fertige Film raus. Ich sehe das nicht als Knacken an, sondern definiere das eher als Umwandeln oder als Abspielfähig machen. Ist nicht der gekaufte Film Eigentum des Käufers? Dieser stellt davon eine Datensicherung her, um damit z.B. im Garten, im Krankenhaus und in der U-Bahn auf dem PDA oder im Urlaub Filme gucken zu können, damit sein Original geschont zu Hause verbleiben kann. Soweit ich weiss, fühlen sich sogar Linux-User zum Umwandeln GEZWUNGEN, denn sie können ihre teuer erkauften Original-Filme in ihren Rechnern nicht abspielen - erst ein Umwandeln macht dies möglich. Oder will sie die Filmindustrie dazu zwingen, ein zweites Gerät kaufen zu müssen, obwohl bereits eines vorhanden ist? Wenn mit dem „Knacken“ ein finanzieller Vorteil oder ein für den Urheber schädliches Verbreiten geschaffen werden soll, dürfte sich wohl bei jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand ein Rechtsdenken einsetzen. Wenn er hier nicht von selbst darauf kommt, was bei diesem Tun falsch, richtig, logisch oder unlogisch sein könnte, muss er auch die Folgen tragen. Wenn er jedoch durch Knacken nur sein Original schützen oder gar dieses Tun erst ein Anschauen des Films möglich macht, dürfte hier wohl selbst dem kritischsten „gesunden Menschenverstand“ kein Unrecht signalisieren. Da Du jedoch selber schriebst, das bei Gerichten nicht der gesunde Menschenverstand zählt, darf man sich nicht wundern, wenn „der kleine Bürger“ diesen Verstand ebenfalls hier und da in der Kiste lässt.

Hinkende Vergleiche bringen nichts, es geht hier um
Gesetzestext, dessen Interpretation obliegt letztendlich nur
den Gerichten. Was der gesunde Menschenverstand sagt, zählt
nicht.

Gesetze sollten so formuliert werden, dass ein gesunder Menschenverstand sie als logisch und sinnvoll erkennen kann und nicht als Schikane. Wenn Gesetze so formuliert werden, das dem Bürger sein Rechtsempfinden flöten geht, dürfte dies folgenschwer für uns alle werden. Gesetze werden doch für uns und nicht gegen uns gemacht.

Ich wünsche Euch allen eine erfolgreiche Woche.

Gruss -Micha-

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Hallo Sue.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wird dem Besitzer eines Originalfilms zwingend vorgeschrieben, auf welchem Gerät er ihn anschauen darf? Wenn jemand diesen Film auf dem PDA (Taschen-PC) abspielen möchte, um ihn während einer langen Reise anzuschauen, ohne einen Schlepptop mitnehmen zu müssen, muss er ihn erst in ein anderes Format umwandeln. Linuxuser müssten sich sogar ein zusätzliches Gerät kaufen, um kopiergeschützte Filme sehen zu können. Ich kann mit meinem Rechtsempfinden beim besten Willen nicht erkennen, das jemand, der diesen Schutz für seine Sicherungskopie umgeht, oder diesen Film damit erst auf seinem Gerät abspielbar macht, irgendjemanden Schaden zufügt. Ich denke, das ein Kopierschutz nur zum Schaden für den ehrlichen Käufer ist. Diejenigen, die illegal Filme verbreiten wollen, scheren sich ohnehin nicht darum.

Mit freundlichem Gruss -Micha-

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Anmerkung
Hallo,

Ist nicht der gekaufte Film Eigentum des Käufers?

Nein. Du kaufst nicht den Film, sondern die DVD mit dem Film drauf und darfst diese bestimmungsgemäß benutzen.

Dieser stellt davon eine
Datensicherung her, um damit z.B. im Garten, im Krankenhaus
und in der U-Bahn auf dem PDA oder im Urlaub Filme gucken zu
können, damit sein Original geschont zu Hause verbleiben kann.

Ein Film ist was anderes als eine Software oder Datensammlung. Deshalb darf man bei Vorhandensein eines Kopierschutzes auch nicht mal eine Sicherungskopie davon anfertigen.

Soweit ich weiss, fühlen sich sogar Linux-User zum Umwandeln
GEZWUNGEN, denn sie können ihre teuer erkauften Original-Filme
in ihren Rechnern nicht abspielen - erst ein Umwandeln macht
dies möglich.

Wenn Du keinen DVD-Player hast, der das abspielen kann, ist das Dein Problem. Niemand zwingt Dich, Linux zu verwenden oder den Film zu kaufen. Deshalb kannst Du auch daraus keine Rechte ableiten. Du darfst auch kein Auto klauen, weil Du sonst nicht die Möglichkeit hättest, das gekaufte Benzin zu verwenden.

Da Du
jedoch selber schriebst, das bei Gerichten nicht der gesunde
Menschenverstand zählt, darf man sich nicht wundern, wenn „der
kleine Bürger“ diesen Verstand ebenfalls hier und da in der
Kiste lässt.

Der kleine Bürger läßt vor allem dann den Verstand in der Kiste, wenn er keine Gefahr sieht, erwischt zu werden. Das hat aber nunmal nichts mit Recht zu tun. Schau einfach mal, wieviel Müll im Wald liegt. Oder wie oft Verkehrsregeln gebrochen werden. Oder wie viele keine GEZ bezahlen. Liegt das auch am Fehlen des gesunden Menschenverstands vor Gericht?

Gesetze sollten so formuliert werden, dass ein gesunder
Menschenverstand sie als logisch und sinnvoll erkennen kann
und nicht als Schikane. Wenn Gesetze so formuliert werden, das
dem Bürger sein Rechtsempfinden flöten geht, dürfte dies
folgenschwer für uns alle werden.

Gesetze müssen auch so formuliert sein, daß sie eindeutig sind. Das geht nunmal nicht immer mit Bildzeitungsdeutsch. Rechtsempfinden geht nicht durch Gesetze flöten, sondern durch das möglichst lautstarke kritisieren derselben und derer, die die Anwendung kontrollieren - besonders durch die, die man erwischt hat oder die, die das befürchten.

Gesetze werden doch für uns und nicht gegen uns gemacht.

Genau. Und deshalb sollten wir uns auch daran halten. Es steht in einer Demokratie jedem frei, die Änderung der Gesetze auf politischem Wege zu erreichen.

Gruß
Axel

Hallo Michael,

Wird dem Besitzer eines Originalfilms zwingend vorgeschrieben,
auf welchem Gerät er ihn anschauen darf?

jein, prinzipiell ist eine nur DVD dafür gedacht die auf einem normalen DVD-Player abzuspielen. Das muss funktionieren und das funktioniert - trotz Kopierschutz - imho in den meisten Fällen. Damit ist die DVD mangelfrei, weil man mit ihr das machen kann wofür die verkauft wurde.

Wenn jemand diesen
Film auf dem PDA (Taschen-PC) abspielen möchte, um ihn während
einer langen Reise anzuschauen, ohne einen Schlepptop
mitnehmen zu müssen, muss er ihn erst in ein anderes Format
umwandeln. Linuxuser müssten sich sogar ein zusätzliches Gerät
kaufen, um kopiergeschützte Filme sehen zu können.

Das ist eine Art den Film zu schauen für den die DVD nicht gemacht wurde.

Ich kann
mit meinem Rechtsempfinden beim besten Willen nicht erkennen,
das jemand, der diesen Schutz für seine Sicherungskopie
umgeht, oder diesen Film damit erst auf seinem Gerät
abspielbar macht, irgendjemanden Schaden zufügt.

Nein, tut er auch nicht, deswegen wird er dafür auch nicht belangt werden.

Ich denke,
das ein Kopierschutz nur zum Schaden für den ehrlichen Käufer
ist. Diejenigen, die illegal Filme verbreiten wollen, scheren
sich ohnehin nicht darum.

Vollste Zustimmung, so sehe ich das auch.
Aber ich wiederhole es gern noch mal: Es geht der Industrie nicht um den kleinen Privatmann, der im stillen Kämmerlein eine DVD kopiert. Und deswegen wird gerade dieser Privatkopierer nichts zu befürchten haben, wenn er den Schutz umgeht, auch wenn er es eigentlich nicht darf.

Liebe Grüße,
Sue

1 Like

Hallo

Im Gesetz steht „eine wirksame technische Maßnahme“, dein
Umkehrschluss funktioniert nicht. Wenn du was „Knacken“ musst,
ist es ein wirksamer Kopierschutz, erst wenn du nichts
besonderes machen musst, wäre er nicht wirksam.

Es wird ja auch nichts besonderes gemacht - ausser auf den
Knopf gedrückt und dann kommt der fertige Film raus. Ich sehe
das nicht als Knacken an, sondern definiere das eher als
Umwandeln oder als Abspielfähig machen.

Das aber wiederum nur mit einem „speziellen“ Programm geht. Mit einem üblichen Player oder Brennprogramm geht das nicht. Obwohl ich solche Vergleiche hasse :smile: hier einer für dich, das wäre als ob der Einbrecher behauptet, er hätte das Türschloss nicht geknackt, er habe ja nur einen elektrischen Lockpick in den Schlitz gesteckt :smile:

Ausserdem muss ich leider wieder anmerken, das es niemanden interessiert, wie du das definierst, sondern das ist Sache der Gesetzgebung und Gerichte.

Ist nicht der
gekaufte Film Eigentum des Käufers? Dieser stellt davon eine
Datensicherung her, um damit z.B. im Garten, im Krankenhaus
und in der U-Bahn auf dem PDA oder im Urlaub Filme gucken zu
können, damit sein Original geschont zu Hause verbleiben kann.

Lies ruhig mal den Gesetzestext, ist nicht besonders lang und bis auf ein paar Einzelheiten recht verständlich. Dort gibt es allgemeine Vorschriften für Werke aller Art und spezielle Anweisungen zB für Datenbanken, Computerprogramme usw. Während bei Software die Sicherheitskopie erlaubt ist, gilt das bei Audio/Videowerken nicht genauso. Dort gibt es eben die Sache mit dem Kopierschutz und den Privatgebrauch. Es muss mir nicht gefallen, ist nun mal aber so…

Achja, der Film ist nicht dein Eigentum, nur das Medium und die (beschränkten) Rechte zum Abspieln des Inhalts.

Soweit ich weiss, fühlen sich sogar Linux-User zum Umwandeln
GEZWUNGEN, denn sie können ihre teuer erkauften Original-Filme

Nein, theoretisch könnte ein Linux-Programmierer sich die Lizenz besorgen und dann würde sein Programm einen CSS-Key haben und würde die Filme abspielen. Das sich das teilweise mit GPL und anderen Sachen beisst und zu teuer wäre interessiert leider niemanden.

in ihren Rechnern nicht abspielen - erst ein Umwandeln macht
dies möglich. Oder will sie die Filmindustrie dazu zwingen,
ein zweites Gerät kaufen zu müssen, obwohl bereits eines
vorhanden ist? Wenn mit dem „Knacken“ ein finanzieller Vorteil
oder ein für den Urheber schädliches Verbreiten geschaffen

Obwohl die Musikindustrie immer mit dem grossen Schaden der Raubkopien argumentiert, interessiert das beim Gesetz eigentlich garnicht. Der Rechteinhaber darf damit machen was er will, er könnte die Sache sogar noch weiter einschränken (nur würde dann wirklich keiner mehr eine Audio-CD kaufen).

werden soll, dürfte sich wohl bei jedem Bürger mit gesundem
Menschenverstand ein Rechtsdenken einsetzen. Wenn er hier
nicht von selbst darauf kommt, was bei diesem Tun falsch,
richtig, logisch oder unlogisch sein könnte, muss er auch die
Folgen tragen. Wenn er jedoch durch Knacken nur sein Original
schützen oder gar dieses Tun erst ein Anschauen des Films
möglich macht, dürfte hier wohl selbst dem kritischsten
„gesunden Menschenverstand“ kein Unrecht signalisieren. Da Du
jedoch selber schriebst, das bei Gerichten nicht der gesunde
Menschenverstand zählt, darf man sich nicht wundern, wenn „der
kleine Bürger“ diesen Verstand ebenfalls hier und da in der
Kiste lässt.

Teilweise möchte ich dir fast zustimmen :smile: Du betrachtest aber nur einen Einzelfall (und zwar das deine DVD nicht in der dir gewünschten Weise funktioniert). Aber beides geht nun mal nicht, freie Kopierbarkeit zum Privatgebrauch ohne technische Probleme und andererseits die „Raubkopie“ für andere zu verhindern. Das klappt nur mit DRM (naja, nicht wirklich). Welches Problem die Unterhaltungsindustrie mehr interessiert kannst du dir ja denken…

Und man kann darüber denken was mal will, aber es gibt nun mal das Urheberrecht, und das ist in erster Linie zu schützen. Alles andere wie Privatkopie und Sicherheitskopie ist eher eine freundliche Beigabe, weil es sonst nicht handhabbar wäre.

Hinkende Vergleiche bringen nichts, es geht hier um
Gesetzestext, dessen Interpretation obliegt letztendlich nur
den Gerichten. Was der gesunde Menschenverstand sagt, zählt
nicht.

Gesetze sollten so formuliert werden, dass ein gesunder
Menschenverstand sie als logisch und sinnvoll erkennen kann
und nicht als Schikane. Wenn Gesetze so formuliert werden, das
dem Bürger sein Rechtsempfinden flöten geht, dürfte dies
folgenschwer für uns alle werden. Gesetze werden doch für uns
und nicht gegen uns gemacht.

Ich behaupte mal, der grösste Teil der Nutzer kennt sich damit nicht aus und ihn interessiert es nicht, der schmeisst einfach die CD in seine HiFi-Anlage und gut is. Sein Rechtsempfinden wird dadurch nicht gestört.

Übrigens halte ich das Gesetz (das ist ja anscheinend dein Hauptthema) nicht für besonders schlecht. Mir geht eher die benutzte Technik gegen den Strich, unter anderem auch die Abspielbarkeit in Nicht-CD-Playern.

Naja, ich habe jedenfalls seit einiger Zeit die Konsequenzen gezogen. Früher habe ich jahrelang pro Woche mehrere CDs gekauft, seit dem ich ein paar Mal nicht aufgepasst und mich tierisch geärgert habe, kriegen die keinen Pfenning mehr von mir, ich kann auch ohne Mainstreamkonservenmusik gut leben.

Gruß, DW.

Schösser, Einbrecher und Kopierer
Hallo,

Kleine Anmerkung:

Würden Sie ein solches Schloss als wirksam bezeichnen? Keine
Hausratversicherung zahlte auch nur einen Cent, wäre ein
solches Schloss an der Eingangstür.

Aber der Einbrecher kommt auch nicht straffrei davon, weil er
trotzdem eingebrochen ist.

Das liegt aber nur daran, dass Stehlen immer und grundsätzlich verboten ist, auch wenn man dazu kein Schloss extra knacken muss.

Beim Kopieren von Software ist die Formulierung tatsächlich viel schwieriger zu interpretieren: das Kopieren bzw. Brennen an sich ist legal, nur das Knacken der Codes ist verboten. Insofern finde ich den Einwurf berechtigt. Kann etwas noch als Knacken gelten, wenn es so furchtbar einfach ist? Kann ich eine weisse Linie um mein Eigentum ziehen und dann behaupten, dies sei eine Sperre? (Wieder abgesehen davon, dass stehlen auch ohne Sperre sowieso verboten ist.)

Vielleicht ist Hausfriedensbruch ein besseres Beispiel: Ist es Hausfriedensbruch, wenn jemand durch eine offene Eingangstüre kommt? (Das Betreten an sich ist ja nicht verboten.) Wird es zum Hausfriedensbruch, wenn er dafür die Klinke herunterdrückt oder den schon im Schloss steckenden Schlüssel dreht?

Viele Grüsse, Peter

Hi,

Aber der Einbrecher kommt auch nicht straffrei davon, weil er
trotzdem eingebrochen ist.

Das liegt aber nur daran, dass Stehlen immer und grundsätzlich
verboten ist, auch wenn man dazu kein Schloss extra knacken
muss.

natürlich ist stehlen auch verboten aber das Schloss zu knacken um sich Zutritt zu verschaffen ist es eben auch. Ich kann einbrechen ohne etwas zu stehlen und werde trotzdem (wenn ich erwischt werde) bestraft, genauso kann ich stehlen ohne vorher irgendwo einzubrechen.

Beim Kopieren von Software ist die Formulierung tatsächlich
viel schwieriger zu interpretieren: das Kopieren bzw. Brennen
an sich ist legal, nur das Knacken der Codes ist verboten.

Ja, aber auch hier sind es zwei grundverschiedene Dinge, ich kann etliche DVDs brennen ohne jemals einen Kopierschutz umgehen zu müssen, wenn ich zB selbst aufgenommene Filme brenne o.ä.
Btw ist das Brennen der kopiergeschützten DVD auch verboten, weil die Quelle (meine Daten auf der Platte, die ich illegal - weil durch Knacken des Schutzes - auf die Platte bekommen habe) nicht legal ist.

Insofern finde ich den Einwurf berechtigt. Kann etwas noch als
Knacken gelten, wenn es so furchtbar einfach ist?

Ja, weil es ohne das Knacken geschützt wäre.

Kann ich
eine weisse Linie um mein Eigentum ziehen und dann behaupten,
dies sei eine Sperre?

Nehmen wir ein Fenster (ist etwas realistischer :wink:: Ein Fenster gesteht aus Glas, das kann ganz einfach zerbrochen werden, dafür braucht es weder Sachkenntnis noch besonders viel Werkzeug, ein Stein reicht schon. Trotzdem darf ich das Fenster nicht kaputtwerfen (abgesehen davon, dass das Sachbeschädigung wäre), auch wenn es eigentlich keinen Schutz bietet - denn durch meinen Stein wäre es ja im Nu überwunden.

Vielleicht ist Hausfriedensbruch ein besseres Beispiel: Ist es
Hausfriedensbruch, wenn jemand durch eine offene Eingangstüre
kommt? (Das Betreten an sich ist ja nicht verboten.)

Es ist Hausfriedensbruch, wenn er es widerrechtlich tut. In sofern würde also der Strich auf dem Boden schon ausreichen, damit gebe ich die Grenze an, die nicht überschritten werden soll.

Wird es
zum Hausfriedensbruch, wenn er dafür die Klinke herunterdrückt
oder den schon im Schloss steckenden Schlüssel dreht?

Das Gesetz sagt: Wer in die Wohnung,[…] eines anderen oder in abgeschlossene Räume,[…] widerrechtlich eindringt[…]
Widerrechtlich ist es in dem Moment, wo ich nicht dazu befugt bin. Dann ist es gleichgültig ob ich ein Fenster einwerfe, die Türklinke drücke oder den Schlüssel drehe - wenn ichs nicht darf darf ichs nicht. Im Einzelnen werden dann unterschiedliche Sachen verfolgt (Einbruch, Sachbeschädigung, Diebstal oder nur Hausfriedensbruch) aber widerrechtlich bleibt es auf jeden Fall.

Liebe Grüße,
Sue