Ich habe folgende Fall:
Ein Minderjähriger (16 Jahre alt) kauft in einem Laden einen Rucksack für 80,-DM von dem Geld seiner Eltern.
Zu Hause stellen diese fest, dass der Rucksack nicht das richtige Preis-/Leistungsverhältniss hat und fordern vom Geschäft, gegen Rückgabe des Rucksacks das Geld zurückzubekommen.
Der Geschäftsinhaber (Verkäufer) weigert sich jedoch, den Preis zu erstatten.
Laut BGB gibt es den sogenannten „Taschengeldparagraphen“ (§110 BGB). Was hat es damit auf sich? Heißt das, dass trotz Widerrufsrecht die Erziehungsberechtigten kein Recht haben, den Kauftrag rückgängig machen zu können?
Wie kann man überhaupt beweisen, dass der Minderjährige den Rucksack nicht von seinem Taschengeld bezahlt hat?
Oder gilt das Widerrufsrecht der Eltern generell?
Im Voraus danke für Eure/Ihre Antworten!
MfG
MATHIAS